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Tarifverhandlungen mit dem Land Berlin: Stand der Dinge
Tariftelegramm vom 28. Juni 2010
Letzte Aktualisierung: 28.06.2010

Mit dem am 9. Februar 2010 vereinbarten Eckpunktepapier haben sich ver.di, GEW, GdP und IG BAU mit dem Berliner Senat in wesentlichen Fragen zur Einführung des neuen Tarifrechtes geeinigt. Das Papier wurde nach Zustimmung der Mitglieder unterschrieben.

Seit März gab es bereits zahlreiche Verhandlungsrunden im Rahmen einer Redaktionsgruppe mit der Arbeitsebene des Senates. Deren Aufgabe ist es, einen der Grundsatzeinigung entsprechenden rechtsverbindlichen Tarifvertragstext zu entwickeln, in dem die noch offenen Einzelheiten geregelt werden.

Diese Redaktionsverhandlungen sind kompliziert, das gesamte bisherige Berliner Tarifrecht ist mit Blick auf die Eckpunkte und das neue Tarifrecht zu überprüfen. Inzwischen gibt es die 24. Fassung des künftigen „Angleichungstarifvertrages Land Berlin“. Zu vielen Fragen wurde bereits eine Verständigung erzielt. Unterschiedliche Auffassungen zur Auslegung und damit zur Umsetzung des Eckpunktepapiers gibt es unter anderem noch zur

  • Berechnung der Entgeltanpassungsschritte in Abhängigkeit von den künftigen Tariferhöhungen im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
  • konkreten Ausgestaltung der Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege in der Zeit vom 1. April 2010 bis zum 31. Juli 2011,
  • Regelung von Besitzständen für die seit dem 31. März 2010 beschäftigten Arbeiter/innen,
  • tariflichen Festschreibung der Übernahmezusage des Regierenden Bürgermeisters für Auszubildende in den Jahren 2010 und 2011
  • Vereinbarung eines Rückforderungsverzichts wegen des rückwirkenden In-Kraft-Tretens des neuen Tarifvertrages.

Um eine Einigung über diese Konfliktpunkte zu erreichen, fand am 23. Juni 2010 ein Gespräch mit dem Innen- sowie dem Finanzsenator statt. Leider standen für das Ge-spräch nur zwei Stunden zur Verfügung. Das angestrebte Ergebnis wurde an diesem Tag nicht erreicht, es sind sogar zusätzliche Unklarheiten entstanden. Der Innensenator sah sich auch nicht in der Lage, vor Ende der Sommerpause erneut zu verhandeln. Einen neuen Termin gibt es im Moment noch nicht. Deshalb müssen wir leider davon ausgehen, dass sich die Unterzeichnung des neuen Tarifvertrages bis in den Herbst hinein verzögern wird.



Druckversion des Tariftelegramms (pdf / 50 kb)


78,2% der sich an der Abstimmung beteiligenden GEW-Mitglieder stimmen für die Annahme des am 9. Februar ausgehandelten Kompromisses
Letzte Aktualisierung: 11.03.2010

Die gestrige Auszählung der Stimmen der GEW-Mitglieder brachte ein eindeutiges Ergebnis. 78, 2 % der Mitglieder stimmten für eine Annahme des Eckpunktepapers, 20,9% waren dagegen.

Im Vorfeld ziemlich unstrittig waren positive Voten der Gewerkschaft der Polizei und der IG BAU. Wenn auch die Zustimmung bei ver.di mit knapp 60 % Ja-Stimmen nicht so groß war wie bei den anderen Gewerkschaften; das Ergebnis war dennoch eindeutig!

Jetzt geht es darum mit Innensenator Körting einen schnellen Verhandlungsfahrplan zu erreichen.

Es war in den letzten Wochen wirklich nicht leicht den Überblick zu behalten: Warnstreik ja oder nein, TVöD oder TV-L, Rückkehr zum BAT/BAT-O oder nicht, um nur einiges zu nennen. Wir haben versucht, Euch so gut und so schnell wie möglich zu informieren und auf dem Laufenden zu halten; die Mitarbeiter/innen in der Geschäftstelle haben nach besten Kräften telefonisch oder per Email beraten. Wir denken, dass uns das insgesamt ganz gut gelungen ist.

Wir danken Euch für Eure Geduld, wenn die eine oder andere Frage nicht sofort beantwortet werden konnte, wir danken Euch für die überaus große Beteiligung an der Abstimmung und für Eure Unterstützung!


Gemeinsame Presseerklärung von ver.di, GEW, GdP und IG BAU

05.03.2010

Mit der Zustimmung der Gewerkschaften ist der Weg zur Fortsetzung der Tarifverhandlungen geebnet. „Jetzt geht es um die Einzelheiten“, sagt Verhandlungsführerin Astrid Westhoff. „Kommende Woche werden die Gewerkschaften darüber beraten und dem Land einen Verhandlungsfahrplan vorschlagen. Die spezielle Situation der Erzieherinnen und Erzieher wird dabei eine große Rolle spielen“, so Astrid Westhoff weiter.

In der Nacht vom 8./9. Februar 2010 war zwischen den Gewerkschaften und dem Senat von Berlin ein Verhandlungsergebnis erzielt worden.

Bedingt durch unterschiedliche Interessenlagen war das Maß der Zustimmung bei den einzelnen Gewerkschaften verschieden. In der Mitgliederbefragung erklärten sich 59,3 Prozent der ver.di-Mitglieder für eine Annahme des Ergebnisses, bei der GEW waren es 78,3 Prozent und bei der GdP 90,5 Prozent. Die Tarifkommission der IG BAU hat mehrheitlich die Annahme beschlossen. Auch bei ver.di lag die endgültige Verantwortung für Annahme oder Ablehnung bei der ver.di Tarifkommission, die sich aus Mitgliedern der Bezirksämter, Kita-Eigenbetriebe und Senatsverwaltungen zusammensetzt.

ver.di, GdP, GEW und IG BAU hatten sich in der Verhandlungsnacht vorbehalten, die einzelnen Elemente des vorgesehenen Tarifpaketes bis zum 5. März 2010 in ihren Organisationen ausführlich zu diskutieren und erst im Anschluss über Annahme und Ablehnung zu entscheiden. ver.di, GdP und GEW haben dazu eine Mitgliederbefragung durchgeführt. Vor allem das Jahr 2017 als verbindlicher Termin für die endgültige Angleichung an die Bezahlungsniveaus anderer Bundesländer wurde als kritischer Punkt angesehen, da bis zu diesem Zeitpunkt etwa ein Viertel der Landesbeschäftigten altersbedingt bereits ausgeschieden sein wird. Auf der anderen Seite sehen die Eckpunkte endlich eine Abschaffung der Ostbenachteiligungen und eine verlässliche Rückkehr in das Tarifrecht der Länder vor, was von allen Gewerkschaften als wichtiges Ziel verfolgt wird. Bei der Abwägung aller Bestandteile des Tarifpaketes haben jetzt alle Gewerkschaften dem Ergebnis zugestimmt.


Das Verhandlungsergebnis vom 09.02.2010 über die Eckpunkte im Wortlaut (pdf / 1,8 mb)

Zeitlicher Überblick über das Inkrafttreten der Regelungen gemäß "Eckpunktepapier" (pdf / 28 kb)


Senat kündigt Tarifverhandlungen für den 8. Febuar 2010 an

Stand: 02.02.2010

Das ist euer ERFOLG !

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Berliner Senat ist bereit, die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften GEW BERLIN, GdP, ver.di, und IG BAU weiter zu führen. Gemeinsames Ziel ist es weiterhin, die bundesweit geltenden Tarifverträge für alle Landesbeschäftigten in Berlin einzuführen.

Das ist ein gutes Signal.

Da die Verhandlungen am 8. Februar 2010 beginnen und wahrscheinlich bis zum nächsten Tag dauern werden, setzt die GEW BERLIN den für den 9. Februar 2010 geplanten Warnstreik aus.

Ein Streik ist kein Selbstzweck. Er soll den ernsthaften Willen der Gewerkschaften zur Aufnahme von Verhandlungen bekräftigen und die Durchsetzung der aufgestellten Forderungen unterstützen.

Nach kurzer Denkpause ist der Berliner Senat bereit, weiter zu verhandeln. Es wird sich zeigen, ob auch er nun eine Lösung anstrebt, die die Interessen der Beschäftigten im Blick hat.

Die GEW BERLIN fordert:

  1. Das neue Tarifrecht (TV-L) ist auf das Land Berlin zu übertragen, die Kita-Eigenbetriebe dürfen nicht tariflich ausgegliedert werden.
  2. Die Einkommen müssen bereits 2010 spürbar verbessert werden.
  3. Die Unterschiede zwischen Ost und West müssen beseitigt werden.
  4. Es muss einen verbindlichen Fahrplan geben, um das Entgeltniveau der anderen Bundesländer zu erreichen.

Die Einführung des TVöD (Gemeinden, Bund) für einzelne Bereiche bzw. Beschäftigtengruppen würde zu einer dauerhaften Zergliederung des Berliner öffentlichen Dienstes führen und die Durchsetzungsfähigkeit der Gewerkschaften schwächen. Deshalb wird sich die GEW BERLIN weiter dafür einsetzen, dass die an wenigen Stellen im TVöD gegenüber dem TV-L vorhandenen besseren Regelungen, z.B. für die oberen Entgeltgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst, gleichwertig in den Berliner Tarifvertrag aufgenommen werden. Wenn sich alle Gewerkschaften dafür stark machen, wird sich der Berliner Senat dem nicht entziehen können.

Über die Ergebnisse der Tarifverhandlungen werden wir euch so schnell wie möglich informieren. Der schnellste Weg ist per Email. Dafür benötigen wir jedoch eure Emailadresse, sofern sie noch nicht bei der GEW BERLIN bekannt ist. Es reicht, eine Email an info@gew-berlin.de mit dem Betreff „Berliner Tariftelegramm bestellen“ zu senden.

Ob die vertagten Tarifverhandlungen im Bereich des TVöD (Gemeinden, Bund) zukünftig Auswirkungen auf das Berliner Tarifrecht haben, ist noch nicht abzusehen. Deshalb hält es die GEW BERLIN derzeit nicht für sinnvoll allein zur Unterstützung dieser Tarifverhandlungen zu einem Warnstreik aufzurufen. Sollte sich jedoch zeigen, dass es am 8. Februar 2010 keinen Fortschritt in Berlin gibt, werden wir den Termin für den Warnstreik neu festlegen.

Wir danken schon jetzt für die erneute Bereitschaft zur Teilnahme.


Keine Einigung zur Übernahme der Flächentarifverträge für die Berliner Landesbeschäftigten
Da die Gewerkschaften nicht bereit waren die nachstehend erläuterten Eckpunkte zu unterzeichnen, endeten die Tarifverhandlungen in der Nacht vom 20. Januar 2010 zum 21. Januar 2010 ergebnislos.

Welche Eckpunkte sollten vereinbart werden?

  1. Keine spürbare Einkommenserhöhung in den Jahren 2010 und 2011

    Das Angebot für eine Erhöhung der monatlichen Einkommen um durchschnittlich 1,2 % zum Oktober 2010  - das ist  eine Anhebung des Berliner Entgeltniveaus gegenüber den anderen Bundesländern auf einen Anteil von 95,1 % – verband der Senat mit der Festlegung einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 h. Das hätte zwar eine einheitliche Arbeitszeit in Berlin zur Folge gehabt, die Kosten dafür sollten jedoch von den Beschäftigten des Tarifgebiets „West“ getragen werden.
    Für das Jahr 2011 sah der Senat keine Annäherung an das Tarifniveau der anderen Länder vor. Die Übernahme eines im Jahr 2011 eventuell erzielten bundesweiten Tarifabschlusses sollte zum Oktober 2011 erfolgen und mit einer im Jahr 2011 veränderten Gewährung der Jahressonderzahlungen einhergehen, das heißt unter Streichung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes (Umstellung für Lehrkräfte schon erfolgt). Insbesondere für die höheren Vergütungsgruppen hätte ein bundesweiter Tarifabschluss unterhalb von 5 % bei diesen Beschäftigten zu einem Einkommensverlust gegenüber dem Jahr 2010 geführt. Der Senat war lediglich bereit, diesen Verlust einmalig auszugleichen. Aber auch nicht mehr.
  2. Ab dem Jahr 2012 sollte eine jährliche Einkommenserhöhung von 2 % vereinbart werden, wenn einer weiteren Erhöhung der Wochenarbeitszeit zugestimmt wird

    Das vom Senat angebotene „Garantiemodell“ beinhaltete insgesamt folgende Komponenten:
  • Am 1. Oktober 2010 sollten die Einkommen der Berliner Beschäftigten so erhöht werden, dass 95,1 % der Ländertabellen zu zahlen wären. Das entspräche einer durchschnittlichen  Erhöhung um 1,2 %.
  • Ab 2011 sollen die Tarifabschlüsse für die anderen Bundesländer nach TV-L direkt, teilweise jedoch zeitlich verzögert, auf die Berliner Landesbeschäftigten übertragen werden.
  • Ab 2012 sollten die Tarifabschlüsse der Länder, sofern deren Volumen keine Erhöhung um mindestens 2 % erreichen sollte, für die Tarifbeschäftigten des Landes Berlin bis auf 2 % aufgestockt werden. In jedem Jahr sollte aber der Abstand zwischen den anderen Ländern und dem Land Berlin um 0,5 % reduziert werden. Das hätte beispielsweise zur Folge gehabt, dass es bei einem Länderabschluss mit einem Volumen von weniger als 1,3 % dieser Tarifabschluss zu übernehmen gewesen wäre und sich außerdem der Abstand zwischen den Gehaltstabellen der anderen Länder und des Landes Berlin um 0,7 Prozentpunkte vermindert hätte.
  • Die Wochenarbeitszeit wäre im Oktober 2010 zunächst für den Tarifbereich West auf 39 Stunden angehoben und für den Tarifkreis Ost auf 39 Stunden abgesenkt worden. Ab dem 1. Januar 2014  wollte der Senat die wöchentliche Arbeitszeit auf 39 Stunden 13 Minuten und bei Erreichen des bundesweit geltenden Entgeltniveaus auf 39 Stunden 26 Minuten anheben. 

Das könnte zu folgender Entwicklung führen:

Zeitpunkt Tarifabschluss für die anderen Bundesländer nach TV-L Tariferhöhung in Berlin Verhältnis der Berliner Einkommen zum Einkommen in den anderen Bundesländern Wöchentliche Arbeitszeit
1. April 2010 1. März 2010
1,2 % vereinbart
Keine Durchschnittlich 93,9 v.H. 38,5 h - West
40 h - Ost
1. Oktober 2010 ca. 1,2 % 95,1 % 39 h für alle
1. Oktober 2011 1. Januar 2011
Annahme 1,5 %
Entsprechend der Annahme 1,5 % 95,1 % 39 h für alle
1. Juli 2012 1. Januar 2012
a) Annahme 1,8 %
b) Annahme 1,0 %
Entsprechend den Annahmen:
a) 1,8 %
b) 1,0 %
Erhöhung
a) um 0,5 % auf 95,6 %
b) um 1,0 % auf 96,1 %
39 h für alle
1. April 2013 1. Januar 2013
Annahme 0 %
Entsprechend der Annahme 0 % Erhöhung um 2,0 % auf 98,1 % 39 h für alle
1. Januar 2014 1. Januar 2014
Annahme 2,2 %
Entsprechend der Annahme 2,2 % Erhöhung des BS um 0,5 v.H. auf 98,6 % 39 h
13 Minuten für alle

 

  1. Der Berliner Senat war bereit die Unterschiede zwischen Ost und West wie oben dargestellt aufzuheben, die jährliche Sonderzahlung und die so genannte „Unkündbarkeit“ entsprechend den  jeweiligen „West“-Regelungen zu vereinbaren, sofern von den Gewerkschaften auch alle anderen Eckpunkte akzeptiert werden.
  2. Hinsichtlich der Frage, welches Tarifrecht in Berlin zukünftig gelten solle, zeigte sich der Senat wenig kompromissbereit. In dem am Ende der Verhandlungen erläuterten Eckpunktepapier ging der Senat davon aus, dass es für den Bereich der Kita-Eigenbetriebe und für die bisher als Arbeiter/innen tätigen Beschäftigten zur Anwendung des TVöD und für alle anderen Beschäftigten zur Anwendung des TV-L kommen sollte. Damit wäre der Sozial- und Erziehungsdienst in zwei Tarifbereiche zerrissen worden – die Angestellten der Kita-Eigenbetriebe auf der einen Seite, die sozialpädagogischen Fachkräfte in den Schulen, Verwaltungen und sonstigen Einrichtungen auf der anderen.
  3. Um sowohl den  Gewerkschaften als auch dem Senat die Möglichkeit zu geben, diese Eckpunkte zu beraten, sollte eine Erklärungsfrist bis zum 31. Januar 2010 vereinbart werden.

Warum gab es keine Einigung?

Die Mitglieder der GEW-Tarifkommission haben diese Eckpunkte sehr kritisch betrachtet und zum Ausdruck gebracht, dass eine Aufteilung des Sozial- und Erziehungsdienstes in zwei  unterschiedliche Tarifgebiete nicht mitgetragen wird. Eine Weiterführung der Verhandlungen sollte außerdem von den Ergebnissen einer bis zum 30. Januar 2010 durchzuführenden Mitgliederbefragung abhängig gemacht werden.

Die Mitglieder der ver.di-Tarifkommission haben sich mehrheitlich gegen das Eckpunktepapier ausgesprochen.

Die Gewerkschaften GdP und IG BAU sahen sich in der Lage, das Papier zu unterzeichnen.

Da der Berliner Senat aber nur bei einem vorbehaltlosen Votum aller Gewerkschaften zur Weiterführung der Verhandlungen bereit war, endeten diese ohne Einigung.

Wie geht es weiter?

Da nun in Berlin für Angestellte – mit Ausnahme der Lehrkräfte - auf längere Zeit weiterhin der BAT/BAT-O gilt, wird sich der Berliner Senat in den nächsten Wochen an die Gewerkschaften mit einem Vorschlag wenden, in dem eine Veränderung des Vergütungssystems vom Lebensaltersstufenmodell zum Erfahrungsstufenmodell enthalten ist. Ob Einkommensverbesserungen ebenfalls angeboten werden, ist derzeit nicht zu erkennen. Aber auf keinen Fall wird es dabei um eine Übernahme von bundesweiten Tarifabschlüssen gehen.

Was macht die GEW BERLIN?

Die aktuelle Situation wird von den Mitgliedern der Tarifkommission in den nächsten Tagen bewertet. Außerdem sollten wir die Versammlung am 26. Januar 2010 (Einladung wurde bereits versandt) für eine ausführliche Diskussion nutzen. Hier werden wir uns auch über das weitere Vorgehen verständigen müssen.


Tarifverhandlungen mit dem Land Berlin auf den 20. Januar 2010 vertagt
Da der Berliner Senat  der Aufforderung der Tarifgemeinschaft  (GEW, GdP, IG BAU, verdi) gefolgt war und am 16. Dezember 2009 schriftlich den Verhandlungsrahmen dargelegt hatte, trafen sich die Tarifvertragsparteien am 17. Dezember 2009. In der Verhandlung wurden die im Schreiben enthaltenen Rahmenbedingungen hinterfragt.

Es zeigte sich folgendes Bild:

  • Der Berliner Senat ist bereit einen Tarifvertrag abzuschließen, der
  • die weitgehende Einbeziehung aller Beschäftigten des Landes Berlin in den TV-L beinhaltet,
  • für Ende 2010 eine Erhöhung der Einkommen um ca. 1,2% und damit die Erreichung eines Tarifniveaus in Höhe von 95,1 v.H. zur dann geltenden TV-L Tabelle vorsieht,
  • im Jahr 2011 die Übernahme des Tarifabschlusses der Länder bei gleichzeitiger Vereinheitlichung der Wochenarbeitszeit auf (unter) 40 h und die Anpassung der BAT-Einmalzahlungen (Urlaubsgeld; Weihnachtsgeld) an die Sonderzahlung des  TV-L einheitlich in Höhe des Westniveaus enthält,
  • ab dem Jahr 2012 die Schließung der in Höhe von 4,9 v.H. vorhandenen Lücke jährlich um 0,5 Prozentpunkte für einen begrenzten Zeitraum festschreibt, wobei das Land Berlin zu dem Zeitpunkt Mitglied der TdL werden will.

Die Gewerkschaften haben deutlich gemacht, dass es weiterhin gemeinsames Ziel ist, die bundesweit geltenden Tarifverträge zu übernehmen – den TV-L für den Organisationsbereich der GEW.  Dazu bedarf es aber einer verbindlichen Zielvereinbarung, wann im Land Berlin spätestens das Einkommensniveau der anderen Bundesländer erreicht werden soll.

Um der Tarifverhandlung am 20. Januar 2010 nicht vorzugreifen, erfolgte über die vom Innensenator Körting dargelegten Erläuterungen kein weiterer Austausch.

Die Tarifgemeinschaft wird in der gemeinsamen Tarifkommission am 14. Januar 2010 auf Grund der vorhandenen Beschlüsse die weitere Vorgehensweise beraten.

Alle Mitglieder der GEW BERLIN haben vorher die Gelegenheit, ihre Meinungen zum Verhandlungsstand in der Veranstaltung am 11. Januar 2010 um 16.00 Uhr in der Geschäftsstelle der GEW BERLIN auszutauschen und Maßnahmen sowie Aktionen vorzuschlagen, mit denen das völlig unzureichende Angebot verbessert werden kann.

Weitere Informationen zur tariflichen Situation in Berlin und zum Angebot des Senats

Stand: 01/2010 (pdf / 40 kb)
Info zur tariflichen Situation im Land Berlin
Letzte Aktualisierung: 17.12.2009

Die Gewerkschaften GEW BERLIN, ver.di, GdP und IG BAU führen seit Monaten Tarifverhandlungen mit dem Land Berlin. Da sich die Verhandlungen sehr schwierig gestalten und noch kein Verhandlungsergebnis erzielt werden konnte, tritt zum 1. Januar 2010 noch kein neues Tarifrecht in Kraft. Für die Beschäftigten des Landes Berlin gibt es trotzdem einige Veränderungen, die wir im Folgenden darstellen.

Regelungen, die ab 1. Januar 2010 für Arbeitnehmer/innen, die in den Kita-Eigenbetrieben, Schulen (außer Lehrkräften -> dazu hier weiter), Bezirksämtern und im ZEP des Landes Berlin beschäftigt sind, gelten

1. Welcher Tarifvertrag gilt ab Januar?

Ab 1. Januar gilt für die Angestellten des Landes Berlin (mit Ausnahme der Lehrkräfte) weiterhin der Berliner Anwendungstarifvertrag. Zum 31. Dezember 2009 treten allerdings die meisten Paragrafen dieses Tarifvertrages außer Kraft. Der Berliner Anwendungstarifvertrag sieht weiterhin die Anwendung des BAT/BAT-O mit einigen Sonderregelungen vor.

2. Vergütung

Ab 1. Januar 2010 entfallen die Kürzungen der Vergütung um 8 bis 12 %. Alle Angestellten erhalten wieder die volle Vergütung. Konkret bedeutet das, dass die Vergütung gemäß des Vergütungstarifvertrages Nr. 35 zum BAT – dem sogenannten Potsdamer Abschluss aus dem Jahr 2003 – auf dem Niveau vom 1. Mai 2004 gezahlt wird. Dazu kommt weiterhin der Sockelbetrag von monatlich 65 Euro, der seit dem 1. Juni 2008 gezahlt wird.

3. Arbeitszeit

Ab 1. Januar 2010 gilt wieder die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden in der Woche (Tarifgebiet West) bzw. 40 Stunden in der Woche (Tarifgebiet Ost). Damit fallen auch keine neuen Zeitguthaben an.

4. Arbeitszeitkonten

Das nach dem 31.12.2009 noch vorhandene Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto kann von den ArbeitnehmerInnen nach ihren Wünschen in Anspruch genommen werden. Die Zeitguthaben können entweder zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit genutzt werden oder aber durch Inanspruchnahme einzelner Tage oder Blockfreizeiten. Stehen dringende betriebliche Belange oder Freistellungswünsche anderer ArbeitnehmerInnen für diesen Zeitraum entgegen, kann die Freistellung abgelehnt werden. Die bisherige Regelung für das pädagogische Personal in Kindertagesstätten sowie „Schulhorten,“ nach denen ein Anspruch besteht, mindestens die Hälfte des jährlich angesammelten Zeitguthabens zu nehmen, läuft aus, da keine neuen Zeitguthaben mehr erarbeitet werden.  Es besteht allerdings keine Verpflichtung mehr, im Jahr 2 Freistellungstage zu nehmen. Ein AZK-Tag wird berechnet mit 1/5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Das sind im Tarifgebiet Ost 8 Stunden und im Tarifgebiet West 7,7 Stunden.

5. Altersteilzeit

Die im ATV § 5a getroffenen Regelungen für KollegInnen in Altersteilzeit (so auch die erhöhten Aufstockungsbeträge) werden auch nach dem 31.12.2009 fortgeführt.

6. Kündigungsschutz

Zum 31.12.2009 endet der besondere Schutz vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen nach § 8 ATV Berlin. Dazu muss allerdings angemerkt werden, dass sich für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst seit Inkrafttreten des ATV die Situation grundlegend geändert hat. Gab es 2003 noch Personalüberhänge insbesondere bei ErzieherInnen, so werden 2009 bereits wieder ErzieherInnen und SozialpädagogInnen eingestellt. In beiden Berufen gibt es wieder Fachkräftemangel.

7. Wie geht es weiter?

Derzeit ist nicht abzusehen, ob die Tarifverhandlungen zu Beginn des Jahres 2010 weiter geführt werden. Die GEW BERLIN setzt sich jedoch dafür ein.
Folgendes wollen wir erreichen:

  • Auch im Jahr 2010 muss es eine Erhöhung der Einkommen geben.
  • Die Unterschiede zwischen Ost und West müssen beseitigt werden.
  • Es muss einen verbindlichen Fahrplan geben, mit dem das Erreichen des Entgeltniveaus der anderen Bundesländer festgeschrieben wird.

8. Was müssen wir tun?

Es ist zu erkennen, dass der Berliner Senat nur dann bereit ist, unsere Forderungen zu erfüllen, wenn wir ihn dazu bringen. Dazu gehört schon jetzt, sich auf entsprechende Kampfmaßnahmen einzustellen. 

Wir laden Dich recht herzlich ein, mit uns diese Maßnahmen zu beraten und zu organisieren, und zwar

am 11. Januar 2010
16.30 Uhr bis 18.15 Uhr
Geschäftsstelle der GEW BERLIN
Ahornstraße 5 , 10787 Berlin




Druckversion des Tarifinfos (pdf / 42 kb)


Tarifgemeinschaft schreibt an Senator Körting:

Wir erwarten für den Fortgang der Verhandlungen ein konkretes Angebot bis zum 16.12.09! (pdf / 84 kb)
Tarifentwicklung in Berlin: Wie steht’s mit meinem Geld ab Januar 2010?
Was ändert sich automatisch?
  • Alle Angestellten im öffentlichen Dienst, deren Gehalt und Arbeitszeit 2003 abgesenkt worden ist, erhalten ab Januar 2010 wieder 100% Gehalt, müssen allerdings auch wieder 100% arbeiten.
  • Alle angestellten Lehrkräfte bekommen ca. 4,46% mehr. Das ist der Tarifabschluss von Potsdam aus dem Jahr 2003, der mit 7-jähriger Verspätung nachgeholt wird.
  • Alle „Ostbeamten“ bekommen die 100%-tige Besoldung, da die Besoldungsübergangsverordnung abläuft.

Was wird zur Zeit noch verhandelt?

Die Tarifgemeinschaft (ver.di, GEW, GdP und IG BAU) verhandelt seit Mai 2009 mit dem Innensenator über Tarifsteigerungen, ein einheitliches Tarifrecht für Ost und West und einen Stufenplan für die Angleichung der Gehälter auf das Niveau der anderen Bundesländer.

Hier sind wir bereits ein Stück vorangekommen, aber noch lange nicht am Ziel. Berlin will 2012 wieder in die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) zurückkehren, aus der es 2003 ausgetreten ist. Es will Schritte vereinbaren, wie das Gehaltsniveau der anderen Bundesländer wieder erreicht werden kann, es will die Vereinheitlichung der Tarifgebiete Ost und West und es will den Beschäftigten bereits in den Jahren 2010 und 2011 Gehaltsanhebungen gewähren. Uneins sind wir uns derzeit noch über den Umfang der Gehaltssteigerungen und über den Stufenplan. Mit den aktuellen Vorstellungen des Senats sind wir nicht einverstanden. Es darf auf keinen Fall ca. 10 Jahre dauern, bis das Tarifniveau der anderen Bundesländer wieder erreicht ist. Das muss wesentlich schneller gehen. Hier müssen wir hart verhandeln.

Zur Zeit sieht es allerdings nicht rosig aus. Es besteht durchaus die Gefahr, dass die Verhandlungen platzen. Schlimmstenfalls kann es dazu kommen, dass nur noch über Gehaltssteigerungen, nicht aber über die Ost-West-Angleichung und den Stufenplan verhandelt wird. Diese Aussicht erfüllt uns mit größter Sorge.

Positionen der GEW BERLIN zur aktuellen Tarifauseinandersetzung im Land Berlin
Die GEW BERLIN hat ihre angestellten Mitglieder in den letzten Wochen um ihre Meinung zum Beschluss der GEW-Tarifkommission zu den Positionen der GEW BERLIN in der aktuellen Tarifauseinandersetzung im Land Berlin befragt. Die Rückmeldungen waren sehr zahlreich, bei fast allen Punkten lag die Unterstützung bei ca. 90 Prozent. Anders sah es nur beim Thema Arbeitszeit aus. Hier lag die Zustimmung bei 78 Prozent.

Für das Handeln der GEW BERLIN ergeben sich daraus folgende Schlussfolgerungen:

Die dynamische Übernahme des TV-L, d.h. das Erreichen des Einkommensniveaus der anderen Bundesländer und die dauerhafte Anbindung an die Tarifentwicklung der Länder,  ist das wichtigste Ziel der GEW in den Tarifverhandlungen mit dem Land Berlin. Ein verbindliches Verfahren dafür ist Voraussetzung für die weiteren Verhandlungen.

Zwischenzeitlich haben die Senatoren Körting und Nußbaum signalisiert, dass sie ein solches Verfahren akzeptieren, eine Festlegung von konkreten Terminen lehnen sie aber grundsätzlich ab.

Im Zusammenhang mit den Arbeitszeitfragen wurde vielfach darauf hingewiesen, dass die Arbeitsbelastung schon derzeit sehr hoch ist und eine Erhöhung der Arbeitszeit die Belastungen noch verstärkt. Deshalb ist eine Erhöhung abzulehnen. Mehrfach wurde der Wunsch geäußert, die aktuellen Regelungen zur Gewährung von Freistellungen aus einem Arbeitszeitkonto auf freiwilliger Basis fortzuführen.

Wir können aber nicht übersehen, dass in den anderen Bundesländern eine höhere Wochenarbeitszeit gilt und eine Übernahme des TV-L auch Auswirkungen auf die Arbeitszeit im Land Berlin haben würde. Deshalb wäre eine geringe Erhöhung der Wochenarbeitszeit im Tarifgebiet West hinnehmbar.

Ein Kompromiss könnte aber wie folgt aussehen: Die GEW BERLIN wird sich gegen eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit im Tarifgebiet West aussprechen, aber eine Absenkung für das Tarifgebiet Ost fordern. Eine einheitliche Regelung von 38,5 h wird angestrebt. Es wird die Möglichkeit geschaffen, individuell und freiwillig den Beschäftigungsumfang zu reduzieren.

Beispiel: Bei einem Beschäftigungsumfang von 90 Prozent arbeitet man/frau von 10 Arbeitstagen (2 Wochen) 9 Tage und erhält einen freien Tag bzw. von 200 Arbeitstagen (40 Wochen) arbeitet man/frau 180 Tage und erhält 20 Tage frei. Die Lage der freien Tage ist in der jeweiligen Einrichtung abzustimmen. Eine solche Regelung muss nicht tariflich vereinbart werden, sondern kann auch Bestandteil einer Dienstvereinbarung mit den Personalräten sein.

Sowohl für die Jahre 2010 und 2011 sind Einkommensverbesserungen zu vereinbaren, die einerseits den Abstand zu den anderen Bundesländern reduzieren und andererseits einen Inflationsausgleich darstellen. Das Ende der Absenkungsregelungen zum 31.12.2009 führt zwar zu einem im Vergleich zum Jahr 2004 höheren Einkommensniveau. Die Erhöhung resultiert aber – mit Ausnahme des Sockelbetrages von 65 € - aus der Anhebung der Wochenarbeitszeit.

Ziel der Verhandlungen muss es deshalb sein, die im Bereich des TV-L vereinbarten Einkommenserhöhungen ( 1. Januar 2008 um ca. 3% ; 1. März 2009 um 40€ + 3%; 1. März 2010 um 1,2%) auch für Berlin zu vereinbaren.

Die Forderung nach Angleichung des Entgeltniveaus Ost auch im Bereich der Sonderzahlung an das Westniveau erhielt die größte Zustimmung, wobei jedoch häufig kritisiert wurde, dass dieses erst jetzt erfolgt.

Die GEW BERLIN wird alle Möglichkeiten nutzen, um die sich derzeit auf einem guten Weg befindenden Tarifverhandlungen fortzusetzen und ein Ergebnis zu erzielen, das die oben dargestellten Forderungen erfüllt.

Neue Verhandlungsrunde bringt keine Annäherung
Letzte Aktualisierung: 28.10.2009
Ansprechpartner/in bei Rückfragen: Holger Dehring

In der Verhandlungsrunde am 28.10.09 haben die Gewerkschaften – GdP, GEW, IG BAU und ver.di – ausführlich zum Angebot des Senats vom 29. September 2009 Stellung genommen.Sie stellten insbesondere klar, dass
  • verbindliche Schritte zum Abbau der derzeit im Vergleich zu den anderen Ländern bestehenden Einkommensunterschiede vereinbart werden müssen,

  • eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden für alle Beschäftigten nicht akzeptabel ist und

  • es bereits 2010 eine spürbare Einkommenserhöhung geben muss.

Im Ergebnis der Diskussion zu diesen Punkten wurde ein Spitzengespräch zwischen Vertreter/-innen des Senats und der Gewerkschaften verabredet, in welchem verschiedene Verhandlungsoptionen ausgelotet werden sollen.



Tarifangebot des Berliner Senats vom 28.09.2009:
"Das bringt uns nach vorn  - Reichtum für alle !"

Der Wahlslogan „Das bringt uns nach vorn“ hat die SPD am 27.09.2009 auf Bundesebene nicht gerade nach vorn gebracht. Am Tag nach der herben Niederlage seiner Partei versprach der Regierende Bürgermeister von Berlin Klaus Wowereit jetzt auf die Gewerkschaften zuzugehen. Eine prima Idee!

Wie dieser Schritt aussieht, präsentierten am folgenden Tag die Senatoren Körting (SPD), Nussbaum (parteilos) und Wolff (Die Linke) der Tarifgemeinschaft mit ihrem Angebot:

  • Überführung der Beschäftigten in den Tarifvertrag der Länder bzw. des öffentlichen Dienstes zum 01.Januar 2010 ohne Gehaltssteigerungen;
  • 1,2% Tariferhöhung zum 01.Januar 2011 bei einer einheitlichen Arbeitszeit von 40 Stunden und einer Jahressonderzahlung, die  keine Unterscheidung zwischen Ost und West mehr beinhaltet;
  • Übernahme der prozentualen Tariferhöhungen der anderen Bundesländer ab 01.Januar 2012.
  • Darüber hinaus wolle sich das Land Berlin bemühen, den Unterschied zwischen den Vergütungen der anderen Länder und Berlin – zur Zeit sind das ca. 6% - schrittweise abzubauen.

Im Klartext: Berlin will seinen Beschäftigten wieder einmal in die Tasche greifen. Eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit um 1,5 Stunden im „Westen“ bedeutet einen materiellen Verlust von fast 4%. Dafür gibt’s als Trostpflästerchen 1,2% mehr Gehalt, allerdings bei reduzierter Jahressonderzahlung. Wer so ein Angebot unterbreitet, zeigt, wie wenig er die Beschäftigten achtet.

Die Linke war mit dem Wahlslogan „Reichtum für alle“ zur Bundestagswahl angetreten.

Wir wollen, dass wir in Berlin zu „allen“ gehören. Das einzige, was im Sinne der SPD mit diesem Tarifangebot nach vorn gebracht wird, sind die Berliner Finanzen. Zahlen sollen die Beschäftigten.

Wir gehen allerdings davon aus, dass die Berliner SPD auch nach der nächsten Abgeordnetenhauswahl 2011 noch an der Regierung bleiben möchte. Dann muss aber ein anderes Tarifangebot her. Wir wissen was uns nach vorn bringt und werden uns deshalb am 15. Oktober 2009 um 17.00 Uhr (Ort wird noch bekannt gegeben ) mit diesem Angebot auseinandersetzen.

Der nächste Verhandlungstermin ist der 28.10. 2009.



Das Angebot des Semats vom 29.09.09 im Wortlaut (Tariftelegramm) (pdf / 58 kb)


29.09.09: Rot-Roter Senat legt „Minus Angebot“ vor
Letzte Aktualisierung: 30.09.2009

Gemeinsame Presseerklärung der Gewerkschaften ver.di, GdP, GEW und IG BAU

In der Verhandlungsrunde am 29. September 2009 hat der Senat ein Angebot vorgelegt, das
für die Beschäftigten des Landes Berlin für die nächsten zwei Jahre keine nennenswerten Vorteile enthält. Die Abkoppelung gegenüber Bund, Ländern und Kommunen wird weiter aufrecht erhalten.

  1. Im Jahr 2010 soll ein neues Tarifrecht eingeführt werden, ohne die damit verbundenen aktuellen Entgelttabellen. Damit wird der Stillstand beim Einkommen um ein weiteres Jahr verlängert.
  2. Im Jahr 2011 will der Senat die Wochenarbeitszeit von 38,5 (West) und 40 (Ost) für die ganze Stadt und für alle Beschäftigten auf 40 Stunden erhöhen. Die um anderthalb Stunden erhöhte Arbeitszeit bedeutet für die zwei Drittel, die unter Westtarif fallen, ein wirtschaftliches Minus von ca. 3,9 Prozent. Dieser große Nachteil wird durch die parallel ab 1. Januar 2011 vorgesehen Anhebung der Einkommen um 1,2 Prozent nicht aufgewogen. Auch für die unter Osttarifrecht fallenden Beschäftigten bleibt es in der Summe bei einem Minusangebot, weil mit dem neuen Tarifrecht Nachteile verbunden sind.
  3. Für die Zukunft fehlt die Perspektive.
    Es gibt keinen konkreten Termin, ab wann in Berlin wieder die gleichen Einkommenstabellen wie in anderen Städten und Bundesländern gelten und keine konkreten Schritte, wie der große Abstand zwischen dem Einkommensniveau in Berlin (Tabellen Stand 1. Mai 2004 zuzüglich 65 Euro Sockel) und dem der anderen Bundesländer und Kommunen überwunden werden soll. Dazu verspricht der Senat nur, „er werde sich bemühen“. Mit dem geplanten Wiedereintritt in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder wäre nach dem Willen des Senates nur verbunden, dass ab 1. Januar 2012 die dort vereinbarten prozentualen Einkommenserhöhungen entsprechend auch auf das niedrigere Berliner Einkommensniveau angewendet werden. Der Abstand zwischen Berlin und dem übrigen öffentlichen Dienst beträgt zum 31.12.2009 schon ca. 5,9 Prozent und wird sich bis 2012 weiter vergrößern.

„Die Verhandlungskommission ist enttäuscht und hat festgestellt: dieses Angebot ist in weiten Teilen unannehmbar“, sagt Astrid Westhoff, stellv. Landesbezirksleiterin ver.di Berlin-Brandenburg und Verhandlungsführerin der Tarifgemeinschaft. „Wir verstehen unter sozialer Gerechtigkeit etwas anderes.“

In den kommenden drei Wochen wird das Minus-Angebot des Senates in allen seinen Einzelhei-ten mit den Mitgliedern der Gewerkschaften ver.di, GdP, GEW und IG Bau erörtert und diskutiert. Im Anschluss entscheidet die gemeinsame Tarifkommission, auf welcher Basis die Ver-handlungen weitergeführt werden können.



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29.09.09: Tarifverhandlungen mit dem Berliner Senat gehen weiter
Am 24. August 2009 war der Innensenator ohne ein konkretes Angebot zur Ablösung des Anwendungstarifvertrages und zur Einkommenserhöhung Angestellten und Arbeiter des Landes Berlin in die lange vorher verabredeten Tarifverhandlungen gekommen.

Nun hat Herr Dr. Körting auf Forderung der Gewerkschaften GEW, GdP, IG BAU und ver.di zu einem neuen Verhandlungstermin eingeladen, dem 29. September 2009.

Ein schriftliches Angebot zur Übernahme der bundesweit geltenden Tarifverträge und zur Schließung der ab Januar noch immer bestehenden Einkommenslücke der Berliner Landesbeschäftigten von 6 Prozent liegt immer noch nicht vor. Auch zur Forderung nach Ausgleich der für die „Ostbeschäftigten“ noch immer bestehende Nachteile gibt es keine konkreten Vorschläge des Senators.

Leider ist auch nicht zu erwarten, dass der Berliner Senat schnell zu Zugeständnissen bereit sein wird. Deshalb müssen wir uns wohl auf eine längere Auseinandersetzung einstellen.

24.08.09: Senat schiebt Tarifverhandlungen auf die lange Bank
Nachdem der für Juni 2009 vereinbarte Verhandlungstermin zunächst auf Wunsch des Innensenators verschoben wurde, "um die Verhandlungsoptionen vorher im Senat abzustimmen", gingen die Gewerkschaften mit der Erwartung auf ein konkretes Angebot in die im November 2008 (!!) vereinbarten Tarifverhandlungen. Dieser Erwartung wurde Herr Dr. Körting als Verhandlungsführer der Arbeitgeber am 24. August 2009  in keiner Weise gerecht. Er legte nicht nur kein akzeptables Angebot vor, sondern überhaupt nichts. Statt dessen stellte er nur wieder ganz allgemein die Themen dar, zu denen es aus Sicht des Senats, Lösungen geben müsse:
  • die Ablösung des Lebensaltersstufensystems durch ein Erfahrungsstufensystem
  • die Überleitung in das neue Tarifrecht (TV-L für die meisten Beschäftigten bzw. TVÖD für ehemalige Arbeiter/innen)
  • keine Unterscheidung im Tarifrecht zwischen West und Ost
  • die Übernahme von Auszubildenden

Es sei erforderlich, die Themen als Paket unter den Berliner Haushaltsbedingungen zu betrachten. Deshalb könne der Senat derzeit nicht ein konkretes Angebot für eine Vergütungserhöhung nach dem 01.01.2010 unterbreiten. Eine tarifliche Vereinbarung zur Übernahme des Entgeltniveaus der anderen Bundesländer zum jetzigen Zeitpunkt komme für den Senat allerdings grundsätzlich nicht in Frage. Ebenso wolle man sich nicht auf einen Stufenplan festlegen.
Die Gewerkschaften haben Hinhaltepolitik des Senats kritisiert und die Vereinbarung des Entgeltniveaus der anderen Bundesländer eingefordert. Voraussetzung für die Weiterführung der Verhandlung sei eine Konkretisierung der vom Senat beabsichtigten Regelungen. Um überhaupt diese Mindestvoraussetzung für weitere Gespräche zuzusagen, bedurfte es zuvor einer Verständigung zwischen den anwesenden Senatoren. Der Innensenator erklärte sich schließlich bereit, dass er in den nächsten Wochen ein Eckpunktepapier mit einem Angebot vorlegen und gleichzeitig einen neuen Verhandlungstermin vorschlagen werde.
Der Verhandlungsauftakt war völlig unbefriedigend. Er hat erneut deutlich gemacht, dass allein auf dem Verhandlungsweg dieser Senat wohl kaum zu Zugeständnissen zu bewegen sein wird.



Gemeinsame Presseerklärung der Tarifgemeinschaft zum Verhandlungstermin am 24.08.09
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