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Nr. 67/2002 | Dienstag, 10. Dezember 2002
Beginn der Warnstreikaktionen auch in Berlin
Die morgen beginnenden Sondierungsgespräche zwischen den öffentlichen Arbeitgebern von Bund, Ländern und Gemeinden und den Vertretern der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes werden begleitet von Warnstreiks in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes in Berlin.

Die Arbeitgeber haben bisher ein Angebot verweigert. Sie wollen eine Nullrunde und drohen mit weiterem Stellenabbau.

Gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ruft die GEW BERLIN ihre angestellten Mitglieder zu Warnstreikaktionen am 11. Dezember 2002 und parallel zur nächsten Verhandlungsrunde auch am 16. Dezember 2002 auf.

An beiden Tagen werden sich die Gewerkschaftsmitglieder auf den zentralen Kundgebungen

am 11. Dezember 2002 um 8.00 Uhr am Fehrbelliner Platz

und

am 16. Dezember 2002 um 8.30 Uhr vor dem Roten Rathaus

versammeln, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Am Nachmittag des 16. Dezember 2002 gegen 16.00 Uhr erfolgt eine Protestkundgebung vor dem Roten Rathaus, bei der Eva Maria Stange, Vorsitzende der GEW, Peter Wischnewski, Elternvertreter, Ulrich Thöne, Vorsitzender der GEW BERLIN, Susanne Stumpenhusen, Vorsitzende von ver.di Berlin-Brandenburg und Eberhard Schönberg, Vorsitzender der GdP Berlin–Brandenburg sprechen werden. Die Gewerkschaftsvorsitzenden werden Herrn Wowereit an diesem Tag erneut eine schriftliche Aufforderung übergeben, er möge in der ersten Januarwoche in ernstzunehmende Verhandlungen eintreten, die nicht nur von Diktat bestimmt sind.

Ulrich Thöne, Vorsitzender der GEW BERLIN: „Wir fordern die Angestellten aus allen Bildungsbereichen auf, sich an den Streiks zu beteiligen. Aber auch unsere verbeamteten Mitglieder sind aufgerufen, in ihrer Freizeit die streikenden Kolleginnen und Kollegen durch ihre Teilnahme an den Kundgebungen zu unterstützen. Gerade in Berlin sehen wir, dass nur durch entschlossenes und einheitliches Handeln aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Abbau öffentlicher Aufgaben und Dienstleistungen verhindert werden kann.“

 


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