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Nr. 69/2002 | Donnerstag, 12. Dezember 2002
Personalnotstand in Kitas - GEW BERLIN warnt vor Rechtsbruch
Die GEW BERLIN fordert den Senat auf, umgehend sicherzustellen, dass ab Januar ausreichend Erzieherinnen und Erzieher in den städtischen Kindertagesstätten sind, damit alle Kinder, die einen Kitaplatz haben, betreut werden können. Der Senat wird aufgefordert, Ausnahmeregelungen zuzulassen, die eine Verlängerung von Zeitverträgen für Erzieherinnen und Erzieher ermöglichen.

In den Bezirken sind zahlreiche Fristverträge von Erzieherinnen und Erziehern ausgelaufen. Der Senat ist davon ausgegangen, dass der so entstandene Ersatzbedarf an ErzieherInnen ausgeglichen werden kann durch Fachkräfte aus dem Personalüberhang. Ganz offensichtlich sind bei der Erstellung der Überhanglisten die Personalentwicklungen in den Bezirken nicht berücksichtigt worden: So gibt es in den Ostberliner Bezirken Ersatzbedarf u. a. wegen KollegInnen, die in den Ruhestand gehen oder sich bereits in Abordnung in einem anderen Bezirk befinden. ErzieherInnen aus dem Überhang werden deshalb in ihren alten Bezirken benötigt und können nicht in Kindertagesstätten wechseln, in denen ein Ersatzbedarf wegen nicht verlängerter Arbeitsverträge besteht.

Sollten Kinder, die einen Platz in einer Einrichtung haben, im Januar nicht betreut, sondern nach Hause geschickt werden, wäre dies nach Auffassung der GEW BERLIN ein Rechtsbruch. Im Land Berlin haben lediglich Kinder einen Kitaplatz, die gemäß §1 Kitagesetz einen Anspruch haben. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe hat die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass der Platzanspruch realisiert werden kann. Sollte dies nicht geschehen, wäre dies ein Verstoß gegen das Kitagesetz. Die andere mögliche „Notlösung“, durch Zusammenlegen von Kitagruppen Betreuungskapazitäten zu schaffen, ist nach Auffassung der GEW BERLIN ebenfalls ein Verstoß gegen das Kitagesetz. In einem solchen Fall würde sich die Zahl der Kinder in einer Gruppe deutlich über die im Gesetz vorgesehene Erzieher- Kind-Relation erhöhen.

Ulrich Thöne, Vorsitzender der GEW BERLIN: „Dem Land Berlin bleibt nichts anderes übrig, als die befristeten Arbeitsverträge der Erzieherinnen und Erzieher zu verlängern, um eine rechtskonforme und pädagogisch verantwortbare Betreuung der Kitakinder sicherzustellen. Es kann nicht angehen, dass Erzieherinnen und Erzieher arbeitslos werden, gleichzeitig Kinder zu Hause bleiben müssen, weil das Land Berlin keine seriöse Personalplanung betrieben hat. Es ist ein Skandal, wie fahrlässig das Land Berlin mit dem Anspruch der Eltern und der Kinder umgeht.“


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