| Die GEW BERLIN begrüßt es, dass sich die Koalition darauf verständigt hat, für die Bezahlung von Lehraufträgen eine Mindestgrenze festzulegen. Wissenschaftssenator Zöllner wollte die Höhe der Stundensätze vollständig den Hochschulen überlassen. Damit hätte selbst der jetzige Mindestsatz von 21,40 € von den Hochschulen noch unterschritten werden können.
Die Vorsitzende der GEW BERLIN, Rose-Marie Seggelke: „Es ist ein wichtiges Signal, dass sich Senator Zöllner nicht damit durchsetzen konnte, die Höhe der Lehrauftragsvergütung vollständig den Hochschulen zu überlassen. Um die prekäre Situation der über 4.000 Lehrbeauftragten zu verbessern, müssen aber weitere Schritte folgen. Der Mindestsatz von 21,40 Euro, der bereits seit 2003 gilt, muss auf 25 Euro erhöht werden. Vor- und Nachbereitungszeiten sowie die Mitwirkung an Prüfungen und Korrekturarbeiten müssen gesondert bezahlt werden. Hochschulen und Studierende fordern von den Lehrbeauftragten zu Recht die gleich hohe Qualität der Lehrveranstaltungen, wie von hauptberuflich angestellten Lehrkräften. Das muss sich endlich auch in einer angemessenen Bezahlung widerspiegeln.“
Mit Blick auf die anstehende Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) fordert die GEW BERLIN, dass überall dort, wo Lehrbeauftragte die Pflichtlehre in den Hochschulen abdecken, auch entsprechende Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Darüber hinaus muss sich die rechtliche Stellung der Lehrbeauftragten grundlegend verändern.
Der Leiter der AG Lehrbeauftragte der GEW BERLIN, David Bowskill: „Wir müssen wegkommen von dem jetzigen System der Beauftragung mit Lehre. Denn damit haben die Lehrbeauftragten keinerlei rechtlichen Schutz. Die GEW BERLIN schlägt stattdessen Vertragsverhältnisse als freie Mitarbeiter/innen in der Lehre vor. So könnten Mindeststandards, z.B. längere Laufzeiten des Lehrauftrags und Kündigungsfristen durchgesetzt werden. Darüber hinaus müssen die Lehrbeauftragten auch an den Universitäten Mitglieder der Hochschule werden, um u. a. den gleichberechtigten Zugang zur Infrastruktur und zu Weiterbildungsmaßnahmen zu haben.“
Über 300 Lehrbeauftragte und Mitarbeiter/innen der Hochschulen haben die Forderungen der GEW BERLIN in einer laufenden online - Abstimmung schon unterstützt: www.gew-berlin.de/lehrbeauftragte.htm
Hintergrund: An den Berliner Hochschulen gibt es ca. 4.000 Lehrbeauftragte. Sie erbringen an den Universitäten etwa 7 bis 10 % und an den künstlerischen und den Fachhochschulen bis zu 50 % der Regellehre. Für viele Lehrbeauftragte sind die Lehraufträge die Haupterwerbsquelle. Lehrbeauftragte haben kein Arbeitsverhältnis mit der Hochschule. Demzufolge haben sie auch keinen Kündigungsschutz, erhalten bei Krankheit kein Geld und müssen selbst für ihre Kranken- und Rentenversicherung aufkommen. Die Lehraufträge werden jeweils nur für ein Semester vergeben und können jederzeit von der Hochschule widerrufen werden.
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