| In Abstimmung mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, ver.di und GdP, fordert die GEW BERLIN die von der Pflichtstundenerhöhung in der Berliner Schule betroffenen Mitglieder auf, Widerspruch gegen die Mehrstunden einzulegen. Die Widersprüche sind Voraussetzung für nachfolgende Verwaltungsgerichtsverfahren, in denen die GEW BERLIN ihren Mitgliedern Rechtsschutz gewähren wird.
Wegen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 24. April 2001 (1 Bs 113/01), das auf einer mit der in Berlin vergleichbaren Rechtslage beruht, geht die Gewerkschaft von guten Erfolgsaussichten der Klagen aus. Das gilt umso mehr als der Berliner Senat die Arbeitszeit der Beamten und die Pflichtstunden der Lehrkräfte durch eine Nacht-und-Nebel-Verordnung geändert hat. In der Eile wurde „vergessen“, den Rat der Bürgermeister, den Landespersonalausschuss sowie die Gewerkschaften und Verbände korrekt zu beteiligen.
Darüber hinaus ruft die GEW BERLIN ihre Mitglieder auf, sich gegen die von der Senatsbildungsverwaltung beabsichtigte Manipulation der in den letzten Jahren angesparten Arbeitszeitguthaben durch die Einlegung von Widersprüchen zu wehren.
Außerdem werden spezielle Klagen der angestellten Lehrkräfte gegen die Pflichtsstundenerhöhung bzw. die daraus resultierenden Einkommenskürzungen beim Arbeitsgericht vorbereitet.
Ilse Schaad, Vorstandsmitglied der GEW BERLIN, dazu:
„Die Berliner Lehrerinnen und Lehrer sind von ihrem Dienstherren bedient. Besonders empört sie wie der Senat Recht und Gesetz zurechtbiegt. Unsere Mitglieder erwarten deshalb, dass die GEW BERLIN alle rechtsstaatlichen Mittel gegen die willkürlichen Pflichtstundenerhöhungen und das skrupellose Abräumen der Arbeitszeitkonten nutzt.„
Der Musterwiderspruch gegen die Pflichtstundenerhöhung und der Musterwiderspruch gegen die vorgesehene Manipulation der Arbeitszeitkonten ist hier herunterzuladen
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