GEW Berlin
GEW BERLIN
Home  
Aktuelles  
Adressen  
Downloads  
GEW-Zeugnis  
Gruppen|Gremien  
Informationen  
Inhalt  
Lehrproben  
Mitgliederportal  
Mitglied werden  
Seminare  
Service  
Themen  
Veranstaltungen  
Zeitschrift (blz)  
Impr./Kontakt  
Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Lehrkräfte, die nach 2003 eingestellt wurden
Letzte Aktualisierung: 16.01.2008
Ansprechpartner/in bei Rückfragen: Katja Metzig (030/219993-58)


Berliner Lehrkräfte, die nach 2003 eingestellt wurden, mussten bei Abschluss ihrer Arbeitsverträge schriftlich auf die Zahlung der Zuwendung (=Weihnachtsgeld), des Urlaubsgeldes und auf die Erstattung von Reisekosten verzichten. Begründet wurde dies mit der Kündigung der entsprechenden Tarifverträge bzw. mit dem Austritt des Landes Berlin aus den tarifschließenden Arbeitgeberverbänden im Januar 2003. Nach Auffassung der GEW und des Hauptpersonalrates hätte diese Änderung der Arbeitsverträge, die als Eingriff in die bestehende Vergütungsordnung zu werten ist, der Mitbestimmung gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 10 PersVG Berlin bedurft. Das sah auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg so, das mit Beschluss vom 22. Februar 2007 - OVG 60 PV 20.05 - eine entsprechende Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigte.

Parallel zu den Verwaltungsgerichtsverfahren unterstützt die GEW BERLIN die Klage eines betroffenen Mitglieds auf Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld. Es ist zu erwarten, dass das Bundesarbeitsgericht am 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - über den Anspruch im Rahmen der anhängigen Revision entscheiden wird.

Im Falle des Obsiegens der GEW-Klägerin werden wir direkt nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts das Musterschreiben zur Geltendmachung des Anspruchs auf die Zuwendung für das Jahr 2007 auf die Website der GEW BERLIN stellen, damit die noch innerhalb der Ausschlussfrist von 6 Monaten (spätestens bis zum 2. Juni 2008) dem Arbeitgeber übermittelt werden kann.





zurück nach oben
Login
Registrieren
Hilfe
Beitragsquittung für 2011 ausdrucken
Mitmachen: Projekte
Altersteilzeit
Angestellte Lehrerinnen und Lehrer
Arbeitsbelastung
Arbeitszeit der Lehrkräfte
Beamtenrecht
Befristete Arbeitsverhältnisse
Beihilfe
Besoldung
Betriebsräte
Einstellungen in den Berliner Schuldienst
Erwerbslosigkeit
Evangelische Kirche (EKBO)
Gehalts- und Besoldungstabellen
Klassenfahrten
Krankenversicherung
Kündigungsschutz
Mehrarbeit
Mutterschutz/Elterngeld
Pension/Altersversorgung für Beamtinnen / Beamte
Rente / Altersversorgung für ArbeitnehmerInnen
Streikrecht für angestellte Lehrkräfte
Tarifverhandlungen und -verträge
Teilzeit
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Umsetzungen / Versetzung / Ländertauschverfahren

Broschürenverzeichnis (zum Bestellen)
Downloads
Informationen (Überblicksseite)
Ahornstraße 5
10787 Berlin-Schöneberg

Tel.: 030/21 99 93 - 0
Fax: 030/21 99 93 - 50
Email: info@gew-berlin.de

Kontakt

Unsere Öffnungszeiten:

Mo., Di., Do.: 9 - 16 Uhr

Mi.:

9 - 17 Uhr
Fr.: 9 - 15 Uhr


Unsere ReferentInnen erreichen Sie telefonisch ab 13:00 Uhr.
So erreichen Sie uns persönlich:

U-Bahn:
Nollendorfplatz (U1, U2, U3, U4)
Bus: M19, 187
Stadtplanausschnitt (-> link)
Die Mitarbeiter der GEW BERLIN nach Alphabet
Wir über uns
Kalender 2012/2013 bestellen
Service und Beratung
Ich möchte Mitglied werden
Mitglieder werben Mitglieder
Markt / Kleinanzeigen
Zeugnisprogramm