| Am Freitag hat die Berliner Schulen das Rundschreiben 46 zur „Umsetzung der Änderung der Lernmittelfreiheit ab Schuljahr 2003/2004“ erreicht. Dies war notwendig geworden, um die offenen Fragen zu regeln, die mit dem Beschluss des Senats zur Kostenbeteiligung der Eltern entstanden sind.
Ulrich Thöne, Vorsitzender der GEW BERLIN: „ Das Wirrwarr wird mit dem Rundschreiben nicht kleiner, sondern größer. Der derzeitige Stand ist doch, dass die Schulen z. B nicht einmal über Listen verfügen, wie viel zuschussberechtigte Eltern sie haben. Es fehlen die Rechtsgrundlagen zum Einsammeln der Eigenanteile bzw. zur Pflicht, Lernmittel selbst zu beschaffen. Von Elternseite besteht zu Recht die Möglichkeit zu klagen.
Was passiert mit Schülern und Schülerinnen, deren Eltern auch ohne Zuschussberechtigung nicht zahlungsfähig sind; Niedriglohngruppen, die knapp über dem Sozialhilfesatz liegen und z. B. das Heer der Alleinerziehenden. Die Armut unter Berliner Kindern hat steigende Tendenz. Diese Gruppen finden keine Berücksichtigung im Rundschreiben. In der Konsequenz trifft das Rundschreiben 46 mal wieder die Schulen in den sozialen Brennpunkten.
Hinzu kommt noch, dass die Bezirke die Mittel nicht im Vorhinein bereit stellen können, selbst wenn sie wollten, da sie ja selbst gerade mal über gut 50 Prozent der bisherigen Mittel verfügen. Weitere Verschärfung von sozialen Ungleichheiten und ungleichen Bildungschancen hält so Einzug in die Berliner Schule.“
Unter der Überschrift: „Wie wird den Eltern mitgeteilt, welche Lernmittel zu beschaffen sind?“ sieht das Rundschreiben vor, dass die Gesamtkonferenz über Art und Umfang nach den Empfehlungen der Fachkonferenz entscheidet. Beim derzeitigen Ausstattungsstand der Schulen ist in nahezu allen Fällen klar, dass die Gesamtkonferenz beim Umfang vom höchsten Eigenanteil ausgehen muss.
Die Erziehungsberechtigten sollen dann rechtzeitig vor Ablauf des laufenden Schuljahres darüber informiert werden, was sie zu beschaffen haben. Hier treten für das kommende Schuljahr organisatorische Probleme auf.
Weiterhin legt das Rundschreiben ohne nähere Begründung fest, dass die Lernmittel in der entsprechenden Klassenstufe mindestens die nächsten vier Jahre eingesetzt werden sollen.
Die Lernmittel, die die SchülerInnen im Bereich der Grundschulen benötigen, sind zum geringeren Teil Bücher und Druckschriften. Hier werden im handlungsorientierten Unterricht zur differenzierten Förderung aller SchülerInnen diverse andere Materialien eingesetzt: Materialien zum Experimentieren im Sachunterricht, Anschauungsmaterial für den Mathematikunterricht, Bastelmaterialien usw. Diese können nach dem Rundschreiben nicht mehr angeschafft werden.
Ulrich Thöne: „ Für modernen Unterricht sind bei weitem mehr Lernmittel als Bücher und Druckmaterialien notwendig. Die Einsparungen für den Landeshaushalt torpedieren zukunftsorientierte und qualitativ hochwertige Ansätze von Unterricht. Hier sieht man mal wieder, wie wenig überlegt die aktuelle Kürzungswut handelt.“
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