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Nr. 48/2003 | Donnerstag, 3. Juli 2003
Doch keine Neueinstellungen: Vertragsbruch durch den Senat - GEW BERLIN verlangt klärende Nachverhandlungen zum Berliner Tarifvertrag
Der Berliner Tarifkompromiss vom 30.06.03 steht in Frage. Hintergrund ist die Weigerung des Senats, die gemachte Zusage auf Einstellung von 255 Lehrerinnen und Lehrern und 388 ErzieherInnen einzuhalten. Diese Zusage war Bedingung dafür, dass die Tarifkommission der GEW BERLIN dem Kompromiss am 30.06.03 schließlich zugestimmt hatte.

Auf Nachfrage hat Senator Böger mitgeteilt, dass die 255 Stellen, die zum Ausgleich für die im Tarifvertrag verordnete Zwangsteilzeit erforderlich sind, zu keinen realen Einstellungen führen sollen, sondern dass sie mit den durch die Arbeitszeitverlängerung vom Februar künstlich geschaffenen Überhängen verrechnet werden würden.

„Dies ist für uns ein Vertragsbruch, den wir nicht hinnehmen werden“, erklärte der Vorsitzende der GEW BERLIN, Ulrich Thöne. „Wir verlangen Nachverhandlungen, in denen eindeutig festgelegt wird, dass die vom Regierenden Bürgermeister vor der Presse am 30.06.03 gemachte Zusage auf Neueinstellungen eingehalten wird."

Der Regierende Bürgermeister hat am 30.06.03 öffentlich erklärt, dass die erbrachte Summe der Einsparungen größer sein muss, weil daraus die zugesagten Neueinstellungen in Kita und Schule zusätzlich finanziert werden müssen. Die ursprüngliche Einsparsumme müsse unangetastet bleiben. Die anderen Gewerkschaften sind bereits informiert, dass die GEW BERLIN anderenfalls von ihrem Vetorecht Gebrauch machen muss.

Neben diesem Wortbruch hat es zu besonderer Verbitterung in den Kollegien geführt, das die Arbeitszeiterhöhung für alle Beamtinnen und Beamten von 42 auf 40 Stunden zurückgenommen werden soll und die beamteten Lehrkräfte als einzige Gruppe ausdrücklich davon ausgenommen werden sollen. Die für Lehrerinnen und Lehrer vorgesehene Kompensation bezeichnete Thöne als „zusätzliche Provokation“.

Thöne weiter: „Welche Halbwertzeit Zusagen dieses Senats haben, erleben wir gerade in der Frage der Neueinstellungen. Jetzt den betrogenen Lehrerinnen und Lehrern ein Lebensarbeitszeitskonto als Ausgleich für die nicht eingelöste Rücknahme der Arbeitszeitverlängerung anzubieten, kann nur als zynische Verhöhnung gewertet werden. Die Arbeitszeiterhöhung muss der Gerechtigkeit halber wie bei allen anderen Beamtinnen und Beamten auch bei den Lehrerinnen und Lehrern vollständig zurückgenommen werden. Nur dann haben junge Lehrerinnen und Lehrer eine Chance auf Einstellung in die Berliner Schule.“

 


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