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Nr. 52/2003 | Donnerstag, 24. Juli 2003
Rücknahme der Arbeitszeitverlängerung auch im Bereich der Lehrkräfte bleibt Bedingung für die Zustimmung zum Berliner Tarifvertrag
Mit der Rücknahme der Arbeitszeiterhöhung für die Verwaltungsbeamten von 42 auf 40 Stunden löst der Berliner Senat sein Versprechen ein, nach einer Öffnung der Bundesbesoldungsordnung und einem Zustandekommen eines Tarifvertrages in Berlin die Zwangsmaßnahmen gegen Beamtinnen und Beamte zurückzunehmen. Davon schließt der Senat allerdings die verbeamteten und auch die angestellten Lehrkräfte aus. Die Arbeitszeit der angestellten Lehrkräfte wurde im Unterschied zu sonstigen Angestellten Anfang des Jahres ebenfalls durch den Gesetzgeber erhöht.

Die zuständigen Gremien der GEW BERLIN hatten nach den ersten Ankündigungen, die Arbeitszeiterhöhung für angestellte und verbeamtete Lehrer nicht zurückzunehmen, bereits Anfang Juli ihr Veto gegen den Tarifabschluss eingelegt. In der Folge erklärte die Tarifgemeinschaft, dass man gemeinsam hinter der Forderung der GEW BERLIN nach Rücknahme der Arbeitszeitverlängerung und nach sofortiger Einstellung von 255 Lehrkräften stehe.

Ilse Schaad, Tarifexpertin der GEW BERLIN: „Die GEW BERLIN wird nur unter der Bedingung, dass die angestellten und verbeamteten Lehrkräfte von der Rücknahme der Arbeitszeitverlängerung nicht ausgeschlossen werden, den Tarifvertrag unterschreiben. Bei den angestellten Lehrkräften die Vergütung um 10 % oder 12 % abzusenken und bei den Beamtinnen und Beamten das Weihnachts- und Urlaubsgeld zu kassieren und dann die Arbeitszeiterhöhung nicht zurückzunehmen, verstößt gegen Treu und Glauben. Die Folge wird sein, dass die Unruhe in der Berliner Schule weitergehen wird.“

Im Koalitionsvertrag hatten PDS und SPD vereinbart, die Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte in dieser Wahlperiode nicht zu erhöhen. Nach Bruch dieses Vertrages erklärte der Regierende Bürgermeister in der Regierungserklärung am 16.01.03 insbesondere an die Adresse der Lehrerinnen und Lehrer, dass die Arbeitszeitverlängerung bei Zustandekommen der vom Senat angestrebten Kürzungsmaßnahmen zurückgenommen werde. Völlig inakzeptabel ist nach Auffassung der GEW BERLIN der Kuhhandel, als Ausgleich für die Arbeitszeitverlängerung die Präsenztage in den Ferien zu streichen.

Ilse Schaad: „Die Präsenztage in den Sommerferien waren keine Anordnung von Arbeitszeit, sondern nur die Festlegung eines einheitlichen Arbeitsortes für alle Lehrkräfte einer Schule. Selbstverständlich wird das Schuljahr von jedem Lehrer in geeigneter Weise sowohl in der Schule als auch zu Hause vorbereitet. Dies mit Arbeitszeiterhöhung zu verrechnen, ist glatter Betrug.“

Die GEW BERLIN ruft deshalb am 15. August 2003 um 13.30 Uhr auf dem Alexanderplatz zu einer zentralen Protestveranstaltung auf.

 


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