| Die Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichtes Berlin, wonach einem Schüler einer bestimmten Glaubensrichtung während des Schultages nicht nur die Gelegenheit zum Beten, sondern auch die Einrichtung eines Betraumes zugestanden wurde, stößt in der GEW BERLIN auf Unverständnis. Das friedliche Miteinander verschiedener Kulturen und Glaubensrichtungen wird so nicht gefördert, sondern erschwert.
Die Vorsitzende der GEW BERLIN, Rose-Marie Seggelke: „Die Berliner Schule hat einen gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag für alle Berliner Schülerinnen und Schüler. Dieser Auftrag kann nur in einem weltanschaulich und religiös neutralen Rahmen erfüllt werden. Wir fordern die Bildungsverwaltung auf, alles dafür zu tun, dass sich dieser Grundsatz in der Hauptverhandlung durchsetzt.“
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