Letzte Aktualisierung: 21.09.2009
Ansprechpartner/in bei Rückfragen: Katja Metzig
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft u. Forschung Herrn Prof. Dr. Jürgen Zöllner Beuthstr. 6-8 10117 Berlin
Berlin, 18.09.2009
Gewährung von Altersteilzeit für verbeamtete Lehrkräfte, die zwischen dem 01. August 2009 und 01. Januar 2010 das 60. Lebensjahr vollenden
Sehr geehrter Herr Zöllner,
mit Ihrer Entscheidung, Anträge auf Altersteilzeit der oben genannten Lehrkräfte nicht zu genehmigen, haben Sie diese schlechter gestellt als vergleichbare Beschäftigte in anderen Bereichen (Senatsverwaltungen, Bezirke, nachgeordnete Einrichtungen,..) des Landes Berlin.
Nach der Wiedereinführung der Altersteilzeit im Jahr 2008 hat sich auch die Senatsbildungsverwaltung mit der Verwaltungsvorschrift Schule Nr.10/2008 für die Gewährung von Altersteilzeit entschlossen. Das haben wir sehr begrüßt. Außerdem haben Vertreter Ihrer Behörde (u.a. in Gesprächen mit dem Gesamtpersonalrat) dargelegt, dass Lehrkräfte grundsätzlich nicht anders behandelt werden sollen als die anderen Beschäftigten im Land Berlin. Allein aus organisatorischen Gründe würden die in dem Rundschreiben festgelegten Antrags- und Genehmigungsdaten notwendig sein. Da zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Rundschreibens noch nicht klar war, wie man am Ende des Jahres 2009 den Beginn der Altersteilzeit organisatorisch gestalten kann, wurde unter Punkt 5. eine von der bisherigen Praxis abweichende Antrags- und Genehmigungsregelung in Aussicht gestellt. Andere Gründe wurden nicht benannt.
Mit Schreiben vom 8. Mai 2009 wies der Hauptpersonalrat Sie darauf hin, dass bisher noch keine Entscheidung Ihrer Behörde vorlag und hat ein Verfahren zur Gewährung der Altersteilzeit vorgeschlagen. Statt darauf einzugehen, haben Sie eine Regelung erlassen, mit der die Genehmigung von Altersteilzeit für die o.g. Beschäftigten generell abgelehnt wird. Eine Übergangsregelung- wie im allgemeinen üblich - haben sie nicht zugelassen.
Mit Ihrer Entscheidung ist für diese Lehrkräfte die Chance auf einen gleitenden Übergang in den Ruhestand mit finanzieller Unterstützung derzeit nicht mehr gegeben, da die Regelungen zur Altersteilzeit generell bis zum 31.12.2009 befristet sind.
Es ist uns unverständlich, dass Sie eher einen Anstieg der Langzeiterkrankungen in Kauf nehmen als sinnvolle Möglichkeiten zu nutzen, diesen Anstieg zu verringern.
In den Ablehnungsschreiben erhalten die Lehrkräfte die Mitteilung, dass auf ihre Arbeitskraft nicht verzichtet werden kann und deshalb der Antrag abgelehnt wird. Das stellt sich für den einzelnen als Verhöhnung dar. Viele Lehrkräfte haben den Antrag auf Altersteilzeit gestellt, weil sie sich gesundheitlich nicht in der Lage fühlen, bei Vollbeschäftigung bis zur Pensionierung zu unterrichten und es sich finanziell nicht leisten können, in Teilzeit zu arbeiten.
Wir gehen davon aus, dass Sie mit Ihrer Entscheidung das Gegenteil dessen erreichen, was Sie beabsichtigen. Viele dieser Lehrkräfte werden den Schulen aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht mehr zur Verfügung stehen können. Es wäre aus unserer Sicht besser, den Beschäftigten deutlich zu machen, dass die Senatsbildungsverwaltung auf ihre Arbeitskraft nicht verzichten kann und deshalb alles zum Erhalt der Arbeitskraft getan wird. Dazu könnte neben der Weitergewährung von Altersteilzeit auch die Wiedereinführung von Ermäßigungsstunden zählen.
Wir könnten uns vorstellen, dass sich diese Beschäftigten für eine Langzeituntersuchung zum Thema: Arbeitsentlastende Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf Erkrankungen bzw. Pensionierungen zu Verfügung stellen.
Dazu ist es jedoch erforderlich, die besondere Situation von Lehrkräften anzuerkennen und sich nicht nur verbal für den Erhalt der Arbeitskraft einzusetzen.
Wir sind gern bereit verschiedene Modelle dazu mit Ihnen zu beraten.
Mit freundlichen Grüßen Rose-Marie Seggelke Vorsitzende
Holger Dehring Leiter Referat Angestellten- u. Beamtenpolitik
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