Nach beinahe fünf Jahren ist der Konflikt über die tarifliche Absicherung der angestellten Lehrkräfte in Berlin beendet. Die wichtigsten Eckpunkte des Tarifvertrages vom 29.04.2008, der am 01.September 2008 in Kraft getreten ist, sind
- Übertragung aller künftigen Tarifsteigerungen und Einmalzahlungen im öffentlichen Dienst des Landes Berlin auf Lehrkräfte
- Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) für die nach dem 31.07.2004 eingestellten Lehrkräfte, was einer Jahreseinkommensverbesserung zwischen ca. 2,5% und 7,8% entspricht
- Übertragung der Potsdamer Abschlüsse von 2003 in Höhe von ca. 4,46% zum 01.01.2010 auf alle Lehrkräfte
- Weihnachts- und Urlaubsgeld für die Alteingestellten in bisheriger Höhe für 2008 und 2009 und
- Altersermäßigung für Alteingestellte, die bei Inkrafttreten des Vertrages das 50. Lebens-jahr bereits vollendet haben.
Der neue Tarifvertrag schafft für die Lehrkräfte keinen vollständigen Ausgleich für die rasant ansteigenden Lebenshaltungskosten und berücksichtigt nicht die seit 2003 ausgebliebenen Lohnerhöhungen. Dieser Tarifvertrag führt auch nicht zur Reduzierung der Arbeitsbelastung. Er stellt aber sicher, dass Lehrkräfte in den kommenden Jahren Einkommensverbesserungen erhalten und schafft mit der teilweisen Übernahme des TV-L die Anbindung an die Entwicklung in den anderen Bundesländern. Wir wissen, dieses Tarifwerk hat auch deutliche Mängel. Diese können jedoch nur in bundesweiten Tarifverhandlungen behoben werden
Besonders für die nach dem 31. Juli 2004 eingestellten Lehrkräfte enthält der Tarifvertrag Einkommensverbesserungen. Neben der Gewährung der Jahressonderzahlung gemäß § 20 TV-L soll die Erhöhung der monatlichen Vergütung zum 01.01.2010 um 4,46 % vereinbart werden. Das Urteil des BAG vom 15. April 2008 hat zwar die von uns vertretene Position zur Zahlung von Sonderzuwendungen für die Vergangenheit bestätigt, es gelang aber nicht diese auch für die Zukunft festzuschreiben.
Für die Alteingestellten bleibt es bis zum Jahr 2010 bei den derzeitigen Regelungen. Die Erhöhung der monatlichen Vergütung ab dem 1.01.2010 wird für sie teilweise durch eine Absenkung der Jahressonderzahlung gemäß § 20 TV-L und besonderer Regelungen der VBL-Ost abgeschwächt, stellt insgesamt aber eine Einkommensverbesserung dar.
Berliner Lehrkräfte werden damit insgesamt in die gleiche Situation gesetzt, in der sich alle anderen Beschäftigten des Landes Berlin befinden. Das war ein wesentliches Ziel unserer Verhandlungen.