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Religions- und Weltanschauungsunterricht an der Berliner Schule
Landesdelegiertenversammlung 19./20.06.2001
Die GEW BERLIN lehnt die in § 14 Abs. 2 des Entwurfes für ein neues Schulgesetz formulierten Anforderungen an die Qualifikationen der Personen, die einen Religions- und Weltanschauungsunterricht erteilen dürfen ab, sofern keine angemessene Übergangsregelung formuliert wird. Insbesondere die Eignungsvoraussetzungen nach § 16 a Abs. 1 und 2 des Lehrerbildungsgesetzes kann von Religionsgemeinschaften, die bislang keinen Unterricht erteilten (z. B. muslimische Glaubensgemeinschaften), auf Jahre hinaus nicht Gewähr leistet werden. Diese Vorschrift führt daher faktisch zu einem Ausschluss dieser Religionsgemeinschaften noch auf Jahre hin.
 
  • Die GEW BERLIN lehnt die Absicht, Schülerinnen und Schüler während der Religionsstunden unterrichtsfrei zu lassen gem. § 14 Abs. 6 Satz 2 des Entwurfes, entschieden ab. Vielmehr soll darauf hingewirkt werden, dass die Angebote für Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften in den Eckstunden stattfinden. Sofern dies nicht möglich ist, muss es eine Beaufsichtigung geben, die durch zusätzliche LehrerInnenstunden sicherzustellen ist.
  • Die GEW BERLIN lehnt die Experimentierklausel nach § 15 des Entwurfs für ein neues Schulgesetz entschieden ab. Der § 15 sieht ausschließlich die Einführung der zwei konkreten Modellversuche "Begegnungsunterricht" und "Wahlpflichtfach Ethik/Religion" vor. Beide Modelle stellen Varianten des von den Kirchen vorgeschlagenen Wahlpflichtfaches Religion-Ethik/Philosophie dar.
Die bisherige Praxis des uneingeschränkt freiwilligen Angebotes des Weltanschauungs- und Religionsunterrichts wird damit gravierend ausgehebelt.
Eine willkürliche Begrenzung auf nur zwei Modelle ist darüber hinaus auch aus pädagogischen Gründen nicht akzeptabel.
  • Die GEW BERLIN fordert, dass Modellversuche zum Weltanschauungs- und Religionsunterricht bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen:
  • Sie sollen nicht vor dem Schuljahr 2003/04 gestartet werden, damit die Schulen sich nach Inkrafttreten eines neuen Schulgesetzes umfassend über mögliche Modelle informieren und somit eine seriöse Entscheidungsgrundlage erarbeiten können.
  • Alle Modellversuche müssen wissenschaftlich begleitet werden.
  • Modellversuche können nur bei einer Zustimmung der Mehrheit des Kollegiums beantragt werden.
  • Modellversuche, die Bekenntnisunterricht zum Wahlpflicht- oder Pflichtunterricht machen, lehnt die GEW BERLIN ab.
  • Der § 1 des Entwurfs für ein neues Schulgesetz gibt eindeutige Vorgaben für die Vermittlung von Normen, Werten und Handlungen vor. Für diese vorrangige Aufgabe müssen die Schulen auch die erforderlichen Rahmenbedingungen erhalten und in die Lage versetzt werden, diese Aufgaben auch erfüllen zu können.
  • Wissen über Weltanschauung und Religion sollte an der Berliner Schule umfassender vermittelt werden. Deshalb fordert die GEW BERLIN:
  • Die Curricula aller Fächer sollten überprüft werden mit dem Ziel, notwendige Informationen gezielter vermitteln zu können.
  • Alle Schulen sollten ausreichend Informationen für Exkursionen zu Gebetshäuser etc. zur Verfügung gestellt bekommen und ermuntert werden, diese Exkursionen auch wahrzunehmen.
  • Die Schulen sollten über geeignete ReferentInnen informiert werden.
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