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Situation der Lehrbeauftragten an den Berliner Hochschulen (Erhebung Ende 1998)
1. Anteil der durch Lehrbeauftragte erbrachten Lehre im Verhältnis zum Gesamtlehrdeputat der jeweiligen Hochschulen
Stand Ende 1998 
 
  • Fachhochschule für Wirtschaft: 51 %
  • Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege: 57 %
  • Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik: 46 %
  • Technische Fachhochschule: 22 %
  • Fachhochschule für Technik und Wirtschaft: 18 %
  • Hochschule der Künste: 22 %
  • Freie Universität: 22 %
  • Technische Universität: 8 %
  • Humboldt-Universität: 7 %
  • Hochschule für Musik "Hanns Eisler": 42 %
  • Hochschule für Schauspielkunst "Ernst Busch" 46 %
  • Kunsthochschule Berlin Weißensee: 28 %

(Quelle: Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage Nr. 3864 - LPD 21.10.98)

Vor allem an den Fachhochschulen und künstlerischen Hochschulen erbringen Lehrbeauftragte weit mehr als die vom Wissenschaftsrat empfohlenen 20 % des Lehrdeputats für diese Hochschultypen.

Unter den Universitäten ragt die Freie Universität mit 22 % heraus.

2. Umfang des unbezahlten Lehrdeputats in Lehrveranstaltungsstunden (LVS)
Stand Ende 1998 (Quelle: s.ob.)

  • Humboldt-Universität: 100 LVS
  • Freie Universität: 350 LVS
  • Technische Universität: 431 LVS
  • Hochschule der Künste: 26 LVS
  • Technische Fachhochschule: 10 LVS
  • Fachhochschule für Technik und
  • Wirtschaft: 7 LVS
  • Insgesamt: 924 LVS

Ende 1998 wurden fast 1.000 Lehrveranstaltungsstunden unbezahlt durchgeführt.

Das ist mehr als das gesamte Lehrdeputat der Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (765).

3. Entwicklung der Zahl der Lehrbeauftragten im Verhältnis zum hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal

Während die Personenzahl des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals von 1997 zu 1998 weiter abgenommen hat, ist die Zahl der Lehrbeauftragten konstant geblieben bzw. an den Fachhochschulen und künstlerischen Hochschulen gestiegen.

3.1 Universitäten (FU, HU, TU - ohne Medizin),

Veränderungen von 1997 zu 1998:


   Jahr 1997 Jahr 1998   Veränderung
 Zahl des hauptberuflichen wiss./künstl. Personals  7234  6948  - 286
 Zahl der Lehrbeauftragten  1657  1672  + 15
 Anteil der Lehrbeauftragten am gesamten wiss. und künstl. Personal  9,5 %  9,3 %  - 0,2 %

 

3.2 Künstlerische Hochschulen,

Veränderungen von 1997 zu 1998:

  Jahr 1997   Jahr 1998  Veränderung
 Zahl des hauptberuflichen wiss. und künstl. Personals  624  864  - 22
 Zahl der Lehrbeauftragten  739  864  + 125
 Anteil der Lehrbeauftragten am gesamten wiss. und künstl. Personal  42,5 %  46,8 %  + 4,3 %

 

3.3 Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschule),

Veränderungen von 1997 zu 1998:

  Jahr 1997  Jahr 1998   Veränderung
 Zahl des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals  758  754  - 4
 Zahl der Lehrbeauftragten  956  1153  + 197
 Anteil der Lehrbeauftragten am gesamten wiss. Personal  47,5 %  51,7 %  + 4,2 %

Quellen: Personalstatistiken des Statistischen Landesamtes Berlin zu den Stichtagen 1.12.1997 und 1.12.1998.

Gesamtzahl der Lehrbeauftragten in den Berliner Hochschulen (ohne Medizin):

Jahr 1997: 3352 Jahr 1998: 3689

4. Lehrbeauftragte werden zunehmend als Ersatz für fehlendes Hochschulpersonal eingesetzt

Aus der Antwort des Berliner Senats auf die Kleine Anfrage Nr. 13/3864 vom 21.9.98:

An den Fachhochschulen und künstlerischen Hochschulen "...wird ein Lehrbeauftragtenanteil von rd. 25 % für fachlich angemessen erachtet. Dieser Anteil sollte allerdings im Interesse der Kontinuität der Lehre nicht deutlich überschritten werden, was jedoch an einigen Hoch-schulen der Fall ist, weil Stellen für hauptberufliches Lehrpersonal aus Gründen der Finanz-situation nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen."

5. Bezahlung der Lehrbeauftragten an den Berliner (Fach-) Hochschulen

Die Bezahlung der Lehrbeauftragten in Berliner Hochschulen hat sich seit 13 Jahren nicht verändert. Seit 1990 sieht das Berliner Hochschulgesetz vor, dass " bei der Festsetzung der Höhe der Lehrauftragsentgelte ..die Entwicklung der Besoldung und der Vergütung im öffent-lichen Dienst angemessen zu berücksichtigen (ist)". Diese gesetzliche Regelung ist bislang nicht beachtet worden.

Die Bezahlung ist in einer Richtlinie des Senats von Berlin geregelt, die empfehlenden Charakter für die Hochschulen hat. Bezahlt wird nur die tatsächlich geleistete Lehrveran-staltungsstunde. Vor- und Nachbereitungszeiten werden nicht gesondert bezahlt.

Höhe der Vergütung pro Lehrveranstaltungsstunde:

An den Universitäten und den künstlerischen Hochschulen:

Für Lehrbeauftragte mit Aufgaben wie "Lehrkräfte für besondere Aufgaben": 32,20 DM

Für Lehrbeauftragte, die Lehraufgaben wie Professoren wahrnehmen:

  • mit abgeschlossenem Hochschulstudium oder mit hervorragenden fachbezogenen Leistungen in mehrjähriger beruflicher Praxis: 55,20 DM
  • wie oben und zusätzlich Habilitation sowie mit besonderer Bedeutung der Lehrveranstaltung 78, 20 DM

An den Fachhochschulen:

Für Lehrbeauftragte mit Aufgaben wie "Lehrkräfte für besondere Aufgaben": 32,20 DM

Für Lehrbeauftragte mit Aufgaben wie Professoren:

  • mit abgeschlossenem Hochschulstudium oder hervorragenden fachbezogenen Leistungen in mehrjähriger beruflicher Praxis 43,70 DM
  • wie oben und zusätzlich mit besonderer Bedeutung der Lehrveranstaltungen 55,20 DM

Vergleich der Stundenvergütung mit angestellten hauptberuflichen Lehrkräften an den Hochschulen:

Beispiel:

Lehrkraft für besondere Aufgaben:

1. In wissenschaftlichen Fächern (Universitäten): 16 Lehrveranstaltungsstunden
BAT II a, Lebensalter 39, verheiratet, 2 Kinder: Gesamt-Brutto pro Monat: 7134,80 DM

Bezogen auf die Lehrverpflichtung von 16 LVS ergibt sich ein Stundenlohn von 102,55 DM.
Bezogen auf die Gesamtarbeitszeit von 38,5 Stunden ergibt sich ein Stundenlohn von 42,60 DM.

2. In Fachhochschulen: 22 Lehrveranstaltungsstunden

Bezogen auf die Lehrverpflichtung von 22 LVS ergibt sich ein Stundenlohn von 74,58 DM.
Bezogen auf die Gesamtarbeitszeit von 38,5 Stunden ergibt sich ein Stundenlohn von 42,60 DM.

Zum Vergleich: Lehrbeauftragte mit Aufgaben wie "Lehrkräfte für besondere Aufgaben" erhalten pro Lehrveranstaltungsstunde: bis zu 32,20 DM

 

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