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Personelle und qualitative Verbesserung der sonderpädagogischen Arbeit in den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
LDV-Beschluss Nr. 7 vom 10. Juni 2008

Den Berliner Schulen stehen seit Jahren gleichbleibend 1284 Stellen für sonderpädagogische Förderung in der allgemeinbildenden Schule zur Verfügung. Diese Zahl ist „gedeckelt“ bei gleichzeitigem Anstieg der Anzahl (ca. 1500) von Schülerinnen und Schülern mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf  (vgl. Zahlen in BLZ vom Mai 2008). In der Konsequenz führte dies zu einer stetigen Verringerung bis hin zu einer Halbierung der Stunden, die dem einzelnen Kind zu gute kommen.
Das bedeutet für die Kinder eine gravierende Verschlechterung der sonderpädagogischen Förderung.

Die GEW BERLIN fordert daher für das Schuljahr 2008/2009 vom Berliner Senat:

  • Die bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen entsprechend dem sonderpädagogischen Bedarf auf der Grundlage der Stundenzumessung aus dem Jahr 2005,
  • Aufhebung der Deckelung von 1284 Stellen,
  • Stundenzumessung pro Kind wie vor 2005,
  • angemessene Aufnahme von Studieninhalten, die den Gemeinsamen Unterricht und die interdisziplinäre Förderdiagnostik berücksichtigen,
  • Erhöhung der Anzahl der Referendariatsplätze, in Zusammenhang damit eine Veränderung der Ausbildungsinhalte ,
  • Verstärkter Einsatz von sonderpädagogischen Lehrkräften in der Saph,
  • Einsatz von sonderpädagogischen Lehrkräften an allen Oberschulen und berufsbildenden Schulen.





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