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Keine Zwangsübertragungen von sozialpädagogischen Bereichen der Schulen in freie Trägerschaft
LDV-Beschluss Nr. 6 vom 10. Juni 2008

Die GEW BERLIN bekräftigt ihre bisherigen Beschlüsse, dass öffentliche Aufgaben von der öffentlichen Hand zu erledigen sind und lehnt die Übertragung dieser Aufgaben an freie Träger ab. Dadurch wird die Prekärisierung von Arbeitsverhältnissen weiter betrieben. Hiervon sind vor allem Frauen betroffen.

Die GEW BERLIN vertritt dazu folgende Positionen:

Die Beschäftigung sozialpädagogischer Fachkräfte in der Berliner Schule ist ein Qualitätsgewinn im Bildungs- und Erziehungsprozess.

Nach den vorhandenen beim Senat angestellten Sozialpädaginnen, Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erziehern an den Gesamtschulen war der zweite Schritt mit der Beschäftigung von Sozialpädagog/innen freier Träger an den Berliner Hauptschulen sinnvoll.

Aber die sozialpädagogischen Bereiche der Schulen sind Teil der Bildung und Erziehung. Sie müssen daher in öffentlicher Verantwortung gewährleistet werden. Für die GEW BERLIN heißt das, dass den an den Hauptschulen beschäftigten Sozialpädagog/innen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst angeboten werden muss.

Die GEW BERLIN fordert den Senat auf, die angekündigten Mittel für die 200 Erzieher/innen-Stellen im Grundschulbereich zur Entfristung bestehender befristeter Verträge , zur Aufstockung der unbefristeten Teilzeitverträge und für Neueinstellungen im öffentlichen Dienst zu verwenden. Gleiches gilt für die Mittel, die für die berufsbildenden Schulen bereitgestellt werden sollen.

Gleiches gilt auch für diejenigen Sozialpädagog/innen, die Aufgaben an den anderen Berliner Schulen, u. a. an den berufsbildenden Schulen, übernehmen sollen.

Für die demokratische Teilhabe am Schulleben, so z. B. zur Wahrnehmung der schulgesetzlichen Rechte müssen Sozialpädagog/innen ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst haben.

Die GEW BERLIN fordert den Senat auf, die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Einführung und Umsetzung der jahrgangsübergreifenden Arbeit in der Schulanfangsphase bereitzustellen. Dazu gehört auch endlich eine Personalbemessung im sozialpädagogischen Bereich der Schulen, die den Anforderungen genügt.

Die GEW führt zur Durchsetzung der genannten Positionen zunächst folgende Aktionen durch:

  • Die Forderungen werden den Senatsstellen und den zuständigen Personen in den Parteien zugestellt.
  • Die GEW gibt eine Presseerklärung heraus
  • Eine Plakataktion an den Schulen folgt
  • Ein Brief an die Schulleiter wird gefertigt
  • Ein Brief an die Eltern wird gefertigt
  • Ein Brief an die IHK und die Kammern
  • Ein Brief an die Arbeitgeber
  • Ein Brief an die Bildungsträger




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