Rechtsgrundlagen sind:
§ 11 a Lehrerbildungsgesetz (LBiG) in Verbindung mit der Zulassungsverordnung (Verordnung über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt) vom 6.9.79 (GVBl. S 1702) in der Fassung der 6. Änderung der Zulassungs-Verordnung vom 7. Dezember 2009 (GVBl. S. 750).
Danach sind Anträge auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst bis zum Bewerbungstermin, der im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht ist, mit allen notwendigen Unterlagen bei der Senatsverwaltung zu stellen.
Das "Nachreichen" von Unterlagen ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Zulassungs-Verordnung sieht seit 1. Mai 2004 vor, dass das Zeugnis über die bestandene Erste Staatsprüfung oder einer gleichgesetzten Prüfung "in begründeten Ausnahmefällen“ nur noch bis spätestens 6 Wochen nach dem Bewerbungsschlusstermin nachgereicht werden kann (Verkürzung von 12 auf 6 Wochen). Die Bewerbung muss aber trotzdem bis zum Bewerbungstermin erfolgen!
Neu ist, dass gemäß § 4 Abs. 2 der ZulVO die Wartezeit bei den BewerberInnen, die das Zeugnis innerhalb der 6-Wochenfrist nachreichen, einheitlich für ale erst mit dem Tag des Ablaufs der 6-wöchigen Nachreichfrist gilt. Diese Änderung betrifft alle, die sich erstmals für August 2010 und später bewerben. Bei allen "AltbewerberInnen" bleibt es dabei, dass die Wartezeit mit dem Ausstellungsdatum des Zeugnisses beginnt.
Wichtig ist auch, dass alle Nachweise, die Einfluss auf die Auswahl haben können, z.B. über bestimmte soziale Härtekriterien, die Tätigkeit als Vertretungslehrer/in u.a. mit eingereicht werden.
Sind mehr BewerberInnen als Ausbildungsplätze vorhanden, findet eine Auswahl statt. Die Auswahlkriterien sind in der Zulassungsverordnung festgelegt. Die Verordnung wird i.d.R. mit den angeforderten Bewerbungsunterlagen von der Senatsverwaltung zugeschickt. Mehr Infos bei den "Tipps für BewerberInnen" auf diesen Internetseiten.