Stand November 2010
Berlin hat im Jahr 2003 die LehrerInnenbildung komplett auf die neue Studiengangsstruktur mit den Abschlüssen Bachelor und Master umgestellt. Rechtsgrundlage
ist § 9 a Lehrerbildungsgesetz.
Nach einem 6-semestrigen Bachelorstudium ist die Ausbildungsdauer unterschiedlich lang:
Nur die angehenden StudienrätInnen (Sek II und berufsbildende Schule) absolvieren ein zweijähriges Masterstudium und anschließend ein zweijähriges Referendariat.
Alle anderen (L 1, L 2 und Sonderpädagogik) können in Berlin zur Zeit lediglich ein einjähriges lehramtsbezogenes Masterstudium („Kleiner Master“) durchlaufen (die SonderpädagogInnen haben inzwischen 3 Semester durchgesetzt). Auch das anschließende Referendariat beträgt für AbsolventInnen mit dem einjährigen Master nur ein Jahr.
Alle AbsolventInnen, die Lehramt noch in den bisherigen Studiengängen studieren und die Erste Staatsprüfung ablegen, absolvieren weiterhin zwei Jahre Referendariat in Berlin.
Die GEW BERLIN hat die Zweiteilung der Ausbildung von Anfang an kritisiert und fordert eine gleiche Ausbildungsdauer für alle Lehrämter. Alle Lehrerinnen und Lehrer müssen auf dem gleich hohen berufs- und fachwissenschaftlichen Niveau ausgebildet werden. Das Prinzip „Kleine Kinder – kleiner Master; große Kinder – großer Master“ ist unsinnig.
Formal ist die Anerkennung der neuen Abschlüsse zwar zwischen den Bundesländern geregelt. Allerdings legen die einzelnen Länder beim Zugang zum Referendariat und danach zum Schuldienst ihre eigenen Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen zugrunde. Das kann zu Problemen führen. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass AbsolventInnen mit „Kleinem Master“ und einjährigem Referendariat bei der Einstellung im Schuldienst auch schlechter bezahlt werden. Das zeigt sich leider aktuell in Berlin. L 2 – AnwärterInnen und Lehrer/innen mit Masterabschluss erhalten nur noch Bezüge nach A 12 und bei der Einstellung nach dem Referendariat nur noch Vergütung nach Entgeltgruppe 11. Das macht einen Verlust von ca. 400 € Brutto/Monat aus. Mehr dazu unter http://www.gew-berlin.de Dazu kommt, dass der akademische Abschluss Master nach den Strukturvorgaben der KMK 300 ECTS (zweijähriger Master) umfassen muss.
Um die 300 ECTS auch bei einjährigem Masterstudium (240 ECTS) und einjährigem Referendariat zu erreichen, hat sich die KMK nach langem Hin und Her auf einen faulen Kompromiss geeinigt: Die Ländern sollen mit ihren Hochschulen vereinbaren, dass die fehlenden 60 ECTS aus dem Referendariat „genommen“ werden. Der (große) Masterabschluss soll dann erst als akademischer Grad verliehen werden, wenn das Referendariat erfolgreich mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen wurde.
In Berlin ist dieser KMK-Beschluss noch nicht umgesetzt. Nach der aktuellen Rechtslage (§ 9 a Lehrerbildungsgesetz) wird auch nach einjährigem Masterstudium der akademische Abschluss Master erworben. Dieser wird bei der anschließenden Bewerbung für das Referendariat (automatisch) einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgesetzt. Wer sich nicht gleich nach dem Studium für das Referendariat bewirbt, muss die Gleichsetzung bei der Senatsbildungsverwaltung beantragen. BewerberInnen aus anderen Bundesländern müssen mit der Bewerbung die Gleichsetzungsbescheinigung aus Ihrem Bundsland einreichen.
Hinweise dazu unter http://www.berlin.de/sen/bildung/lehrer_werden/vorbereitungsdienst/
Berlin will die einjährigen Masterstudiengänge um ein Praxissemester auf 3 Semester erweitern. Die dann noch fehlenden 30 Leistungspunkte sollen aus dem Referendariat auf den Masterabschluss angerechnet werden (s. ob.). Das ist bereits in den Hochschulverträgen zwischen Senat und Hochschulen für den Zeitraum 2010 – 2013 festgelegt.
Die GEW BERLIN wird sich weiter dafür einsetzen, dass das Lehrerbildungsgesetz so geändert wird, dass alle Lehrerinnen und Lehrer mit einem zweijährigen Master und gleicher Referendariatsdauer ausgebildet werden. Nur so lassen sich Probleme beim späteren Zugang zum Referendariat und Schuldienst in anderen Ländern vermeiden.
Das einjährige Referendariat:
Obwohl BA und MA in der LehrerInnenbildung schon 2003 in Berlin eingeführt wurden, hat die Senatsbildungsverwaltung erst im Oktober 2008 Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das einjährige Referendariat vorgelegt. Sie sehen im Wesentlichen eine Verkürzung der bisherigen Fristen vor. Insbesondere das Festhalten an der schriftlichen Prüfungsarbeit mit einer nur sechswöchigen Bearbeitungszeit, aber mit nahezu denselben Anforderungen wie bisher, setzt die neuen Lehramtsanwärter/innen mit nur einem Jahr Referendariat erheblich unter Zeitdruck. Eine umfassende Reform der Ausbildung- und Prüfungsordnung mit der Anpassung an die modularisierte Studienstruktur steht immer noch aus.
Die Änderungen der Verordnung sind mit Datum vom 29. Januar 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin vom 12.03.2009 (S. 64) veröffentlicht worden und damit in Kraft. Die GEW BERLIN hatte zum Entwurf der Neuregelungen Stellung genommen. Die Vorschläge und Forderungen der GEW BERLIN sind nicht berücksichtigt worden. Die Verwaltung hat am ursprünglichen Entwurf nichts geändert.
Wir informieren euch hier über die wesentlichen Änderungen bzw. Regelungen für das einjährige Referendariat.