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Kann ich mein Zeugnis nachreichen?
Ja – aber Vorsicht! Die Frist für das Nachreichen des Zeugnisses beträgt 6 Wochen. Die Bewerbung und alle anderen Unterlagen müssen aber zum Bewerbungsschluss vollständig bei der Senatsverwaltung eingehen. Bewerbungsschluss für den 30. Juli 2012 ist am 13. März 2012. Das Zeugnis muss spätestens am 24. April 2012 vorliegen. (alle Angaben ohne Gewähr!) Bei MasterabsolventInnen darf nur das Masterzeugnis mit der Gleichsetzungsbescheinigung nachgereicht werden. Das Bachelorzeugnis muss zum Bewerbungstermin eingereicht werden! 
Die Auswahl erfolgt erst nach Ablauf der Nachreichfrist. Damit haben auch diejenigen, die das Zeugnis fristgerecht nachgereicht haben, die gleichen Chancen wie alle anderen BewerberInnen. Auch wer das Zeugnis nachgereicht hat und zum Termin eine Ablehnung erhält, hat zum nächsten Einstellungstermin eine Wartezeit erworben.
Achtung: Durch eine Änderung der Zulassungs-Verordnung mit Wirkung vom 20. Dezember 2009 beginnt aber die Wartezeit jetzt erst einheitlich mit dem Tag des Ablaufs der 6-wöchigen Nachreichfrist. (zuletzt mit dem Ausstellungstag des Zeugnisses). Diese Änderung gilt für alle, sie sich zu August 2010 und später bewerben (auch für "AltbewerberInnen").

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