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Kann ich mein Zeugnis nachreichen? |
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Ja – aber Vorsicht! Die Frist für das Nachreichen des Zeugnisses beträgt 6 Wochen. Die Bewerbung und alle anderen Unterlagen müssen aber zum Bewerbungsschluss vollständig bei der Senatsverwaltung eingehen. Bewerbungsschluss für den 30. Juli 2012 ist am 13. März 2012. Das Zeugnis muss spätestens am 24. April 2012 vorliegen. (alle Angaben ohne Gewähr!) Bei MasterabsolventInnen darf nur das Masterzeugnis mit der Gleichsetzungsbescheinigung nachgereicht werden. Das Bachelorzeugnis muss zum Bewerbungstermin eingereicht werden! Die Auswahl erfolgt erst nach Ablauf der Nachreichfrist. Damit haben auch diejenigen, die das Zeugnis fristgerecht nachgereicht haben, die gleichen Chancen wie alle anderen BewerberInnen. Auch wer das Zeugnis nachgereicht hat und zum Termin eine Ablehnung erhält, hat zum nächsten Einstellungstermin eine Wartezeit erworben. Achtung: Durch eine Änderung der Zulassungs-Verordnung mit Wirkung vom 20. Dezember 2009 beginnt aber die Wartezeit jetzt erst einheitlich mit dem Tag des Ablaufs der 6-wöchigen Nachreichfrist. (zuletzt mit dem Ausstellungstag des Zeugnisses). Diese Änderung gilt für alle, sie sich zu August 2010 und später bewerben (auch für "AltbewerberInnen").
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Einstellung ins Referendariat
Informationen zu den Bewerbungs- und Einstellungsterminen für das Referendariat sowie die entsprechenden Adressen bei der Senatsverwaltung.
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Wann werde ich eingestellt?
Die nächsten Einstellungstermine (Vereidigung zu Beamten auf Widerruf) sind am 1. Februar 2012 (wurde um einen Tag verschoben!) und am 30. Juli 2012.
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Ich habe den neuen Lehramts-Masterabschluss. Was muss ich beachten?
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Kann ich mein Zeugnis nachreichen?
Ja – aber...
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Geld im Referendariat und viele rechtliche Tipps
Alle Fragen rund ums Geld im Referendariat: "Anwärterbezüge", Steuern, Sozialversicherung, Mutterschutz, Elternzeit...
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Wie bewerbe ich mich?
Einfach Bewerbungsunterlagen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Berlin anfordern...
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Habe ich als "auswärtige" BewerberIn schlechtere Chancen?
Nein. Alle Bewerber/innen haben die gleichen Chancen. „Landeskinderquoten“ o.Ä. gibt es nicht!
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Worauf muss ich bei der Bewerbung achten?
Seit April 2009 gibt es eine neue Vorabquote von 10% für Bedarfsfächer.
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Wie erfolgt die Auswahl?
Hier ist die Note des Ersten Staatsexamens (oder gleichgestellter Abschluss) ausschlaggebend. Darüber hinaus können Wartezeit und Härtekriterien eine Rolle spielen.
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Wann bekomme ich Bescheid von der Senatsverwaltung?
Es gibt keine Vorschriften, wann die BewerberInnen informiert werden müssen...
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Wenn ich zunächst eine Absage erhalte
Da erfahrungsgemäß immer zahlreiche BewerberInnen ihren Platz nicht annehmen, besteht die Chance, im sog. „Nachrückverfahren“ einen Platz zu bekommen.
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Wenn ich eine Zusage erhalte
Dann muss innerhalb einer Frist von etwa 10 Tagen an die Senatsverwaltung zurück gemeldet werden, ob dieser Platz angenommen wird. Achtung: Es drohen gravierende Nachteile, wenn diese Frist versäumt wird!!
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Kann ich mir mein Seminar und die Schule aussuchen?
Grundsätzlich nicht, aber...
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Hilfe - ich bin schwanger; Kann ich Elternzeit nehmen?
Schwangerschaft und Elternzeit sind keine Hindernisse für eine Einstellung. Das hat die GEW über Jahre erfolgreich durchgesetzt.
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Ich arbeite schon länger. Soll ich mich vor dem Referendariat arbeitslos melden?
Ja - unbedingt, wenn man bereits mind. 12 Monate innerhalb der letzten zwei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt war.
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