GEW Berlin
GEW BERLIN
Home  
Aktuelles  
Adressen  
Downloads  
GEW-Zeugnis  
Informationen  
Inhalt  
Lehrproben  
Mitgliederportal  
Mitglied werden  
Seminare  
Service  
Themen  
Veranstaltungen  
Zeitschrift (blz)  
Impr./Kontakt  
Hilfe - ich bin schwanger; Kann ich Elternzeit nehmen?
Schwangerschaft ist natürlich kein Hindernis für eine Einstellung. Nach Erhalt der Einstellungszusage sollte die Senatsverwaltung mit der Annahme des Platzes auch über die Schwangerschaft informiert werden. Denn die Schutzvorschriften der Mutterschutzverordnung greifen erst dann, wenn der Dienstherr auch von der Schwangerschaft weiß. Wenn die Einstellung in der Schutzfrist vor der Entbindung liegt (6 Wochen), muss sich die werdende Mutter auf jeden Fall schriftlich bei der Senatsverwaltung nach § 1 Abs. 2 Mutterschutzverordnung "zur Arbeitsleistung bereit erklären". Damit soll sicher gestellt werden, dass die Vereidigung (Einstellung) problemlos vorgenommen werden kann. Diese Bereitschaftserklärung kann jederzeit ohne besonderen Grund nach der Vereidigung widerrufen werden. Auch in der Schutzfrist nach der Entbindung muss die Einstellung vorgenommen werden (GEW hat das durchgeklagt!) Während der Schutzfristen (i.d.R. 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Entbindung) werden im Referendariat die Bezüge weiter gezahlt. Nach Ablauf der Mutterschutzfristen besteht die Möglichkeit, nach den gesetzlichen Vorschriften Elternzeit zu nehmen. Der Antrag muss 7 Wochen vor Beginn gestellt werden. In der Elternzeit gibt es natürlich keine Bezüge. Es besteht aber ein Anspruch auf das staatliche Elterngeld unter den entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen. Mehr dazu unter "Geld im Referendariat".

Nach der Zulassungs-Verordnung können schwangere Bewerberinnen ihre Bewerbung auf Antrag ruhen lassen. Was es damit auf sich hat, erfahrt ihr hier.

Elternzeit auch unmittelbar bei Beginn des Referendariats möglich:

Große Probleme gab es in der Vergangenheit immer dann, wenn Mütter unmittelbar nach Referendariatsbeginn in Elternzeit gehen wollten. Die Verwaltung vertrat die Rechtsauffassung, dass die Antragstellung erst am Tag der Vereidigung möglich ist und dabei die Antragsfrist nach der Elternzeitverordnung eingehalten werden muss. Das hatte zur Folge, dass der Beginn der Elternzeit erst nach Ablauf der 7 oder 8 Wochen Antragsfrist genehmigt wurde. Für viele Mütter blieb dann nur die "plötzliche Erkrankung", wenn das Kind nicht anderweitig betreut werden konnte.

Vor allem durch die Bemühungen der GEW hat die Verwaltung seit August 2005 ihre Praxis geändert und genehmigt Elternzeit auch unmittelbar nach Beginn des Referendariats. Wichtig dabei: Sobald eine Zusage vorliegt, muss der Antrag auf Elternzeit gestellt werden. Auf jeden Fall müsst ihr aber den Dienst antreten, d.h. zur Vereidigung (nächster Termin 1.2.2012) erscheinen. Der Beginn der Elternzeit kann erst nach dem Vereidigungstag liegen.

Bei Problemen: Die GEW hilft euch weiter: Matthias Jähne: wissenschaft@gew-berlin.de; Tel. 219993-59.


zurück nach oben
Login
Registrieren
Hilfe
Beitragsquittung für 2011 ausdrucken
Mitmachen: Projekte
Adressen
Allgemeine Infos zum Referendariat
Anwärterbezüge
Tipps
Schulrecht
Junge GEW
Lehrprobenbörse
Personalrat
Examensvorbereitung
Crash-Kurse
Einstellung nach dem Referendariat

Broschürenverzeichnis (zum Bestellen)
Downloads
Informationen (Überblicksseite)
Ahornstraße 5
10787 Berlin-Schöneberg

Tel.: 030/21 99 93 - 0
Fax: 030/21 99 93 - 50
Email: info@gew-berlin.de

Kontakt

Unsere Öffnungszeiten:

Mo., Di., Do.: 9 - 16 Uhr

Mi.:

9 - 17 Uhr
Fr.: 9 - 15 Uhr


Unsere ReferentInnen erreichen Sie telefonisch ab 13:00 Uhr.
So erreichen Sie uns persönlich:

U-Bahn:
Nollendorfplatz (U1, U2, U3, U4)
Bus: M19, 187
Stadtplanausschnitt (-> link)
Die Mitarbeiter der GEW BERLIN nach Alphabet
Wir über uns
Kalender 2011/2012 bestellen
Service und Beratung
Ich möchte Mitglied werden
Mitglieder werben Mitglieder
Markt / Kleinanzeigen
Zeugnisprogramm
Ahornstraße 5
10787 Berlin-Schöneberg

Tel.: 030/21 99 93 - 0
Fax: 030/21 99 93 - 50
Email: info@gew-berlin.de

Kontakt

Unsere Öffnungszeiten:

Mo., Di., Do.: 9 - 16 Uhr

Mi.:

9 - 17 Uhr
Fr.: 9 - 15 Uhr


Unsere ReferentInnen erreichen Sie telefonisch ab 13:00 Uhr.
So erreichen Sie uns persönlich:

U-Bahn:
Nollendorfplatz (U1, U2, U3, U4)
Bus: M19, 187
Stadtplanausschnitt (-> link)
Die Mitarbeiter der GEW BERLIN nach Alphabet
Wir über uns
Kalender 2011/2012 bestellen
Service und Beratung
Ich möchte Mitglied werden
Mitglieder werben Mitglieder
Markt / Kleinanzeigen
Zeugnisprogramm