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Ich habe den neuen Lehramts-Masterabschluss. Was muss ich beachten?
Letzte Aktualisierung: 21.07.2011
verantworliche/r Autor/in: Matthias Jähne
Ansprechpartner/in bei Rückfragen: Tel. (030) 219993-59; wissenschaft@gew-berlin.de


Seit Februar 2009 sind auch LehramtsabsolventInnen mit Masterabschluss im Referendariat; bei jeder Einstellungsrunde werden es mehr. Außer für die StudienreferendarInnen dauert das Referendariat bei allen anderen mit dem "Kleinen Master" zur Zeit nur noch ein Jahr. Ausführliche Infos zu den Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das einjährige Referendariat findet ihr hier.
Zur Bewerbung: Wer seinen Lehramts-Master in Berlin erworben hat, erhält die Gleichsetzung des Masters mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt "automatisch" mit der Bewerbung für das Referendariat. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Wer sich nicht gleich im Anschluss an das Studium für das Referendariat bewirbt oder seinen Masterabschluss in einem anderen Bundesland erworben hat, muss die Gleichsetzung des Master mit dem Ersten Staatsexamen beantragen und die Gleichsetzungsbescheinigung mit der Bewerbung für das Referendariat einreichen. Diese muss wie das Zeugnis spätestens 6 Wochen nach dem amtlichen Bewerbungstermin bei der Senatsverwaltung eingehen. Mit Wirkung vom 20.12.2009 wurde in der Zulassungs-Verordnung geregelt, dass bei der Bildung der Gesamtnote für die Auswahl nach Eignung die Abschlussnoten des Bachelor- und Masterabschlusses zu gleichen Teilen einfließen (bisher nur die Masternote).  Hinweise der Senatsbildungsverwaltung findet ihr hier. Achtung: Die GEW BERLIN hat es durchgesetzt, dass die 2010 vorgenommene Gehaltskürzung bei L-2 - LehrerInnen mit Masterabschluss mit Wirkung vom 1. August 2011 zurück genommen wurde. Alle Infos dazu findet ihr hier








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