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Habe ich als "auswärtige" BewerberIn schlechtere Chancen? |
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Nein. Alle Bewerber/innen haben die gleichen Chancen. „Landeskinderquoten“ o.Ä. gibt es nicht! Ein nicht in Berlin abgelegtes Erstes Staatsexamen muss allerdings in Berlin anerkannt sein. Grundsätzlich ist das der Fall. Die Anerkennung wird formal mit der Bewerbung geprüft. Wer einen Masterabschluss Lehramt in einem anderen Bundesland abgelegt hat, muss mit der Bewerbung in Berlin die Gleichsetzung des Masterabschlusses mit der Ersten Staatsprüfung Lehramt einreichen. In Zweifelsfällen sollten sich auswärtige Bewerber/innen rechtzeitig bei der Senatsverwaltung erkundigen, ob ihr Abschluss in Berlin voll gleichwertig anerkannt ist. Ansprechpartnerin ist dafür Frau Pfitzinger: 030-90227- 5724. |
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Einstellung ins Referendariat
Informationen zu den Bewerbungs- und Einstellungsterminen für das Referendariat sowie die entsprechenden Adressen bei der Senatsverwaltung.
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Wann werde ich eingestellt?
Die nächsten Einstellungstermine (Vereidigung zu Beamten auf Widerruf) sind am 1. Februar 2012 (wurde um einen Tag verschoben!) und am 30. Juli 2012.
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Ich habe den neuen Lehramts-Masterabschluss. Was muss ich beachten?
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Kann ich mein Zeugnis nachreichen?
Ja – aber...
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Geld im Referendariat und viele rechtliche Tipps
Alle Fragen rund ums Geld im Referendariat: "Anwärterbezüge", Steuern, Sozialversicherung, Mutterschutz, Elternzeit...
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Wie bewerbe ich mich?
Einfach Bewerbungsunterlagen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Berlin anfordern...
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Habe ich als "auswärtige" BewerberIn schlechtere Chancen?
Nein. Alle Bewerber/innen haben die gleichen Chancen. „Landeskinderquoten“ o.Ä. gibt es nicht!
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Worauf muss ich bei der Bewerbung achten?
Seit April 2009 gibt es eine neue Vorabquote von 10% für Bedarfsfächer.
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Wie erfolgt die Auswahl?
Hier ist die Note des Ersten Staatsexamens (oder gleichgestellter Abschluss) ausschlaggebend. Darüber hinaus können Wartezeit und Härtekriterien eine Rolle spielen.
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Wann bekomme ich Bescheid von der Senatsverwaltung?
Es gibt keine Vorschriften, wann die BewerberInnen informiert werden müssen...
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Wenn ich zunächst eine Absage erhalte
Da erfahrungsgemäß immer zahlreiche BewerberInnen ihren Platz nicht annehmen, besteht die Chance, im sog. „Nachrückverfahren“ einen Platz zu bekommen.
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Wenn ich eine Zusage erhalte
Dann muss innerhalb einer Frist von etwa 10 Tagen an die Senatsverwaltung zurück gemeldet werden, ob dieser Platz angenommen wird. Achtung: Es drohen gravierende Nachteile, wenn diese Frist versäumt wird!!
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Kann ich mir mein Seminar und die Schule aussuchen?
Grundsätzlich nicht, aber...
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Hilfe - ich bin schwanger; Kann ich Elternzeit nehmen?
Schwangerschaft und Elternzeit sind keine Hindernisse für eine Einstellung. Das hat die GEW über Jahre erfolgreich durchgesetzt.
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Ich arbeite schon länger. Soll ich mich vor dem Referendariat arbeitslos melden?
Ja - unbedingt, wenn man bereits mind. 12 Monate innerhalb der letzten zwei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt war.
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