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Urlaubs- und Weihnachtsgeld für angestellte Lehrkräfte
  • Senatsinnenverwaltung verweigert Zahlung des Urlaubsgeldes für 2010
    (pdf / 430 kb)
    (rtf / 7 kb)
  • Klagen um Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld für das Jahr 2005

    Mit dem Rechtsschutz der GEW ist eine Einzelklage um die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld für angestellte Lehrkräfte bis zum Bundesarbeitsgericht getrieben und dort gewonnen worden. Inzwischen hat der Senat endlich erklärt, auf die "Einrede gegen die drohende Verjährung der Ansprüche" aus dem Jahr 2005 zu verzichten. Was das heißt und alle weiteren Informationen gibt es auf der folgenden Seite.


  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
    (.pdf / 35kb)
    Am 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - hat das Bundesarbeitsgericht zugunsten einer nach dem 7. Januar 2003 angestellten Lehrerin entschieden, dass ihr das Land Berlin trotz entgegenstehender arbeitsvertraglicher Klauseln für die im Verfahren streitigen Jahre 2004 und 2005 Urlaubs- und Weihnachtsgeld nachzahlen muss.
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Lehrkräfte, die nach 2003 eingestellt wurden

    Informationen zum Stand der anhängigen Verfahren vom Januar 2008
  • Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für neu eingestellte Lehrkräfte
    (pdf / 16 kb)
    Berliner Lehrkräfte, die nach 2003 eingestellt wurden, mussten bei Abschluss ihrer Arbeitsverträge schriftlich auf die Zahlung der Zuwendung (= "Weihnachtsgeld"), des Urlaubsgeldes und auf die Erstattung von Reisekosten verzichten. Begründet wurde dies mit der Kündigung der entsprechenden Tarifverträge bzw. mit dem Austritt des Landes Berlin aus den tarifschließenden Arbeitgeberverbänden im Januar 2003. Nach Auffassung der GEW und des Hauptpersonalrates hätte diese Änderung der Arbeitsverträge, die als Eingriff in die bestehende Vergütungsordnung zu werten ist, der Mitbestimmung gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 10 PersVG Berlin bedurft.
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