Wichtiger Hinweis:
Der Rechtsschutz prüft zur Zeit, ob auch für die Mitglieder, die ihre Ansprüche trotz der vielen Hinweise nicht geltend gemacht haben, eventuell für die Jahre 2006 – 2008 noch mit einer gewissen Erfolgsausicht Ansprüche durchgesetzt werden könnten. Um abschätzen zu können, um welchen Umfang es sich dabei handelt, und um mit den Betroffenen gegebenenfalls schnell Kontakt aufnehmen zu können, richtet bitte umgehend eine kurze Nachricht an die GEW an uesseler-gothow@gew-berlin.de oder z.H. Uesseler-Gothow, die nur folgende Infos enthalten soll: Name, Anschrift, Telefon, Stichwort „Keine oder keine vollständige Geltendmachung von Ansprüchen auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld“.
Bitte verzichtet unbedingt auf telefonische Meldung oder Rückfrage! Sobald eine genauere Information möglich ist, werdet ihr persönlich angeschrieben.
06.02.2009
Ingeborg-Uesseler-Gothow
Leiterin der Landesrectsschutzstelle
|
Letzte Meldung: Die Senatsinnenverwaltung hat jetzt gegenüber dem Hauptpersonalrat erklärt, auf die Einrede gegen die Verjährung der Ansprüche auf Zahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes von angestellten Lehrkräften aus dem 2005 in Anbetracht der von der GEW BERLIN erstrittenen Urteile zu verzichten. Damit entfällt der Zwang für unsere Mitglieder, noch vor dem 31.12.2008 entsprechende Klagen einzureichen. Die beiden Informationsveranstaltungen am 17.11.08 und 20.11.08, auf denen die Klagen vorbereitet werden sollten, fallen deshalb aus.
13.11.08 |
Die folgenden Informationen betreffen angestellte Lehrerinnen und Lehrer, die
- nach dem 7.3. 2003 im Angestelltenverhältnis in den Berliner Schuldienst eingestellt worden sind
- deren Arbeitsvertrag die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Zuwendung) ausschließt (ist bei Verträgen ab 8/04 immer der Fall, bei älteren Verträgen kann das unterschiedlich sein),
- dem Rat der GEW und der Personalräte gefolgt sind und Ihre Ansprüche für das Jahr 2005 innerhalb der Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeitsdatum schriftlich geltend gemacht haben.
Mit dem Rechtsschutz der GEW BERLIN ist eine Einzelklage um die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld bis zum Bundesarbeitsgericht getrieben und dort gewonnen worden. Das Bundesarbeitsgericht hat seine Entscheidung wesentlich damit begründet, dass der Hauptpersonalrat nicht im Wege der Mitbestimmung an dem arbeitsvertraglichen Ausschluss der Zahlung beteiligt worden ist.
Um den Anspruch auf Mitbestimmung klagt der Hauptpersonalrat und hat die beiden unteren Instanzen gewonnen, die abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts steht noch aus.
Die Verwaltung würde von sich aus die geltend gemachten Ansprüche nur anerkennen und zahlen, wenn auch das Bundesverwaltungsgericht das Mitbestimmungsrecht bestätigt. Damit rechnen GEW und HPR zwar fest, trotzdem müssen wir und Sie jetzt tätig werden:
Die Ansprüche für das Jahr 2005 verjähren am 31.12. 2008 und trotz vieler Aktivitäten ist es leider bis heute nicht gelungen, von Senator Zöllner einen schriftlichen Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu bekommen. Die Klagen müssen also jetzt vorbereitet werden, damit niemand seine Ansprüche verliert.
Wir beschränken uns zur Vereinfachung des Verfahrens dabei erstmal auf das Jahr 2005. Wenn es erforderlich ist, werden natürlich später auch die Ansprüche aus 2006 und 2007 eingeklagt.
Die betroffenen Mitglieder der GEW BERLIN sind daher eingeladen am
- Montag, dem 17. 11. 2008
um 17.00 Uhr in der Geschäftsstelle der GEW BERLIN
Ahornstr. 5, 10787 Berlin
Raum Raum 31/32
unter Anleitung von Mitarbeiterinnen der Landesrechtsschutzstelle ihre Rechtsschutzanträge zu stellen und die vorbereiteten Klageschriften auszufüllen.
Wer diesen Termin beim besten Willen nicht wahrnehmen kann, kommt bitte am Donnerstag, d. 20.11. 08 von 15.00 bis 17.00 Uhr in die GEW in den Raum 47!
Bitte nehmen Sie einen der angebotenen Termine wahr, weil die Ausfüllung der Klagen wegen der notwendigen Berechnung Ihrer individuellen Ansprüche durchaus kompliziert sein kann. Betroffene, die noch nicht Mitglied der GEW sind, können Beratung und Rechtsschutz in Anspruch nehmen, wenn sie zum 1.11.2008 in die Gewerkschaft eintreten.
Zu der Beratung bitte unbedingt mitbringen:
- Arbeitsvertrag (gegebenenfalls –verträge und Nebenabreden), aus dem hervorgeht, dass für das Jahr 05 die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgeschlossen war und in welchem Umfang Sie beschäftigt waren.
- Gehaltsabrechnungen für die Monate Juli, September und November 2005,
- Geltendmachungen für
a) Urlaubsgeld 2005 (wenn bis 14.1.2006 bei der Personalstelle geltend gemacht)
b) Weihnachtsgeld/Zuwendung (wenn bis 31.5.2006 bei der Personalstelle geltend gemacht)
Bitte notieren Sie sich, für wie viele Monate im Jahr 2005 Sie Anspruch auf Vergütung hatten und genau eventuelle Wechsel im Stundenumfang.
P.S. Sollte die Aktion überflüssig werden, weil uns zwischenzeitlich doch noch der schriftliche Verzicht auf die Einrede der Verjährung erreicht, werden wir Sie so schnell und so gut es möglich ist informieren.
Mit herzlichen Grüßen
Ingeborg Uesseler-Gothow
für die Landesrechtsschutzstelle der GEW BERLIN