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Ausbildungsunterricht
Tipps zum Referendariat

Stand: 11/2011 

Der Ausbildungsunterricht

Die neue Verordnung Vorbereitungsdienst sieht hier eine Verbesserung vor. Die Höhe des Ausbildungsunterrichts ist jetzt für alle LehramtsanwärterInnen einheitlich auf 10 Stunden pro Woche festgelegt (bisher haben die LehreranwärterInnen eine höhere Stundenzahl).

Diese 10 Stunden umfassen selbstständigen Unterricht, Unterricht unter Anleitung und Hospitationen. Selbstständiger Unterricht ist dabei im Umfang von mindestens vier und höchstens 8 Stunden pro Woche zu erteilen. Nach § 6 Absatz 2 der Verordnung richtet sich die Aufteilung der einzelnen Formen des Ausbildungsunterrichts nach dem Ausbildungsstand. Das heißt, dass ihr am Anfang nicht schon die vollen 8 Stunden selbstständig unterrichten sollt, aber auch, das man euch überhaupt selbstständig unterrichten lassen muss. Dabei sollen die Stunden nach § 6 Absatz 2 der Verordnung grundsätzlich zu gleichen Teilen auf die beiden Fächer, Lernbereiche oder Fachrichtungen aufgeteilt werden.

Sprecht darüber mit eurem Schulleiter bzw. der Schulleiterin, denn sie sind für die Zuweisung des Unterrichts verantwortlich. Da sie den Ausbildungsunterricht nach § 7 Absatz 1 der Verordnung aber „im Einvernehmen“ mit dem Seminarleiter bzw. der Seminarleiterin anordnen sollen, wendet euch im Konfliktfall an eure/n SeminarleiterIn. Das gilt insbesondere dann, wenn ihr gleich zu Beginn der Ausbildung deutlich mehr als die 4 Stunden selbstständig unterrichten sollt oder gar über die zulässigen 8 Stunden hinaus. Die Schulen wollen die LehramtsanwärterInnen häufig sehr schnell mit 7 Stunden einplanen, was daran liegt, dass ihr alle mit 7 Stunden auf den Bedarf der Schulen angerechnet werdet. Dieser Anrechnungsfaktor darf aber nicht dazu führen, dass die für das Referendariat geltenden Regelungen ignoriert werden. Ihr seid in erster Linie zur Ausbildung in den Schulen und nicht zur Unterrichtsdeckung. Wichtig ist, mit der Schulleitung immer rechtzeitig zu besprechen, in welchem Umfang ihr in welchen Klassen/Lerngruppen im Schul- bzw. Schulhalbjahr eingesetzt werden sollt.

Tipp: Wenn Probleme beim Ausbildungsunterricht auftreten, die sich nicht mit der Schulleitung lösen lassen, sprecht die Leiterin bzw. den Leiter eures Allgemeinen Seminars an. Für Beratungen steht euch auch der Personalrat zur Verfügung (siehe Seite 22).

   

 

 

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