Die Senatsbildungsverwaltung und die lehrerbildenden Universitäten in Berlin können sich bisher nicht auf eine Verzahnung von Studium und Referendariat für angehende Lehrerinnen und Lehrer einigen. Der Streit dreht sich um einen Beschluss der Kultusministerkonferenz zum sog. „Kleinen Master“. Da der Master als akademischer Abschluss insgesamt 300 Leistungspunkte umfassen muss (3 Jahre Bachelor und 2 Jahre Master), ist der nur in der Lehrerbildung eingeführte einjährige Master nicht anerkannt. Die Länder sollen deshalb mit ihren Hochschulen vereinbaren, dass beim einjährigen Masterstudium die fehlenden 60 Leistungspunkte aus dem Referendariat auf das Studium angerechnet werden. Die Hochschulen sehen darin ihre Verantwortung für die akademische Ausbildung eingeschränkt.
Rose-Marie Seggelke, die Vorsitzende der GEW BERLIN: „Der Beschluss der Kultusminister ist ein fauler Kompromiss. An der verkürzten Dauer der Ausbildung und deren Inhalten ändert das rein gar nichts. Die angehenden Lehrer/innen dürfen nicht weiter zum Versuchskaninchen für eine verkorkste Reform gemacht werden. Sonst bleiben sie weg und der Lehrermangel verschärft sich weiter. Berlin muss jetzt umsteuern und eine gleiche Ausbildungsdauer für alle Lehrämter mit zwei Jahren Master und anschließendem Referendariat einführen.“
Die ersten Lehramtsmaster-AbsolventInnen beginnen im Februar ihr einjähriges Referendariat. Bis heute gibt es dafür keine inhaltlichen Änderungen in der Ausbildungsordnung. Lediglich die Seminarzeiten und Prüfungsfristen sollen verkürzt werden. Das Ziel, die Ausbildung durchgängig zu modularisieren und an zu erwerbenden Kompetenzen auszurichten, ist bisher nicht erreicht.
Hintergrund: Bereits im Jahr 2003 hat Berlin das Lehramtsstudium komplett auf die neue Struktur mit Bachelor- und Masterabschluss umgestellt. Diese Umstellung hat zu einer Zweiklassen-Ausbildung geführt. Nur die künftigen Lehrer/innen für die Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe und berufsbildende Schule) absolvieren ein zweijähriges Masterstudium und anschließend ein zweijähriges Referendariat. Alle anderen (Grund-, Haupt- und Realschule) haben nur ein Jahr Masterstudium (die SonderpädagogInnen inzwischen anderthalb Jahre) und danach nur ein einjähriges Referendariat.
|