Stand: 11/2011
Das Allgemeine Seminar und die Module
In den Allgemeinen Seminaren sind wie bisher alle Lehramtsanwärter-Innen des gleichen Ausbildungsstandes mit ihren unterschiedlichen Fächern und Fachrichtungen vertreten. Unterschieden werden die Seminare für die LehreranwärterInnen (L 1 und L 2: Grundschulpädagogik und Sekundarschule), für die SonderpädagogInnen sowie für die StudienreferendarInnen im allgemeinbildenden und im berufsbildenden Bereich.
In den Allgemeinen Seminare werden zunächst alle organisatorischen Dinge des Referendariats geregelt (u.a. Zuweisung der Schulen und der Fachseminare, Dienstpost). Die LeiterInnen des Allgemeinen Seminars sind verantwortlich für die gesamte Ausbildung und gleichzeitig die unmittelbaren Dienstvorgesetzten der LehramtsanwärterInnen. Jeder dienstliche Schriftverkehr (Krankmeldungen, Anträge auf Nebentätigkeit, Elternzeit usw.) muss über die Leitung des Allgemeinen Seminars erfolgen. Die LeiterInnen der Allgemeinen Seminare koordinieren die organisatorische Durchführung der Prüfungen und legen die Termine fest. Sie sollen ihre LehramtsanwärterInnen im Unterricht besuchen, wobei eine bestimmte Zahl von Unterrichtsbesuchen nicht mehr vorgeschrieben ist.
Die LeiterInnen der Allgemeinen Seminare nehmen zusammen mit einer weiteren Prüferin bzw. einem Prüfer die Modulprüfungen ab. Sie sind aber nicht mehr an der Bewertung der Ausbildung für die Vornote (Ausbildungsnote) beteiligt. Zu Beginn des Referendariats wird im Allgemeinen Seminar eine 30-stündige Einführungsveranstaltung (1 Stunde = 45 Minuten) durchgeführt, in der u. a. die organisatorischen Dinge sowie der Ablauf der Ausbildung besprochen werden. Dazu gehört die Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte und des Umfangs der Pflicht- und Wahlbausteine am Seminarstandort oder in der Region für den jeweiligen Ausbildungsdurchgang.
Der gesamte Zeitumfang der Allgemeinen Seminare soll im zweijährigen Referendariat 180 Stunden und im einjährigen 90 Stunden nicht überschreiten.
Die Module
Die Ausbildung in den Allgemeinen Seminaren erfolgt in modularisierter Form. Alle LehramtsanwärterInnen müssen zwei Module erfolgreich mit einer Prüfung abschließen. Die konkreten Inhalte der Module sind im „Handbuch Vorbereitungsdienst“ beschrieben, das Grundlage für die Ausbildung ist.
Das Modul 1 „Unterrichten“ besteht aus sechs Pflichtbausteinen, u.a. zur Planung von Unterricht, zur Sprachförderung, zu Reflexion und Evaluation und zur Inklusion. Das Modul 2 „Erziehen und Innovieren“ besteht aus vier Pflichtbausteinen, u.a. zu Konflikte und Gewaltprävention. Jeder Pflichtbaustein ist mit mindestens 10 Stunden bzw. 4 Wochen veranschlagt, im einjährigen Referendariat entsprechend weniger. Darüber hinaus können noch Wahlbausteine belegt werden.
LehramtsanwärterInnen mit sonderpädagogischen Fachrichtungen belegen die Module „Erziehung, Unterricht und sonderpädagogische Förderung“ sowie „Sonderpädagogische Diagnostik und Beratung“.
Einzelne Pflichtbausteine können auch in anderen Allgemeinen Seminaren belegt werden. Im eigenen Seminar müssen mindestens zwei der insgesamt zehn Pflichtbausteine absolviert werden. In welchem Maße sich diese Flexibilität in der Praxis durchsetzt, wird stark davon abhängen, wie gut die Seminare miteinander kooperieren und ihre Angebote abstimmen. In der Regel soll zur selben Zeit immer nur ein Baustein belegt werden.
Die Pflichtbausteine müssen bis zum Beginn des Prüfungszeitraumes abgeschlossen sein. Man kann sich zu den Modulprüfungen anmelden, wenn mindestens vier der sechs Pflichtbausteine des Moduls 1 und drei der vier Pflichtbausteine des Moduls 2 besucht wurden. Mehr dazu im Kapitel „Prüfungen“.
Mit den neuen Wahlmöglichkeiten wird es nicht mehr wie bisher die festen Seminargruppen geben. In den modularisierten Veranstaltungen werden zunehmend auch LehramtsanwärterInnen aus anderen Allgemeinen Seminaren vertreten sein. Das kann für den Austausch mit anderen vorteilhaft sein, kann aber auch zur Vereinzelung führen. Daher ist es sinnvoll, sich als Seminargruppe in regelmäßigen Abständen mit der verantwortlichen Leiterin/dem Leiter des Allgemeinen Seminars zusammen zu setzen, um Fragen der Ausbildung und Organisatorisches zu besprechen. Das sollte möglichst schon zu Beginn der Ausbildung verabredet werden. Hilfreich kann es auch sein, wenn ihr euch als Seminargruppe ab und zu ohne den/die SeminarleiterIn trefft, um euch auszutauschen und euch gegenseitig den Rücken zu stärken. Wichtig ist, dass jemand im Seminar die Kontaktpflege in die Hand nimmt, damit sich nicht einer auf den anderen verlässt.
TIPP: Bei Problemen in der Ausbildung, in der Schule oder im Fachseminar wendet euch zunächst an die Leiterin bzw. den Leiter eures Allgemeinen Seminars. Sie sind für eure gesamte Ausbildung verantwortlich und können z. B. auch einen Schulwechsel einleiten. Wenn nichts hilft, sprecht euren Personalrat an (siehe Seite 22). GEW-Mitglieder können die Beratung der GEW nutzen.