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Ermäßigungsstunden für Lehrkräfte mit schriftlichen Abiturkorrekturen
LDV-Beschluss Nr. 3 vom 25. November 2008

Der Geschäftsführende Landesvorstand nimmt unverzüglich Verhandlungen mit der SenBWF mit dem Ziel auf, dass für die Lehrkräfte, die Korrekturen im schriftlichen Abitur durchführen müssen, Ermäßigungsstunden im 4. Semester zur Verfügung gestellt werden.

Die Stunden sollen so verteilt werden, dass die KollegInnen ab 8 Korrekturen 2  Ermäßigungs-stunden und ab 14 Korrekturen 3 Ermäßigungsstunden erhalten. Außerdem werden sie in dem Zeitraum vom Termin der schriftlichen Abiturprüfung bis einschließlich des  letzten mündlichen Prüfungstermins  nicht zu Vertretungen oder sonstigen zusätzlich anfallenden Arbeiten eingesetzt.
Während des 3. Semesters können die Stunden gemäß Beschluss der Gesamtkonferenz als Er-mäßigung für andere schulische Aufgaben verwendet werden.





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