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Zahlung von Tariflöhnen bei freien Trägern
LDV-Beschluss Nr. 7 vom 25.11.08

Die GEW BERLIN protestiert gegen zunehmendes Lohndumping und dem Abbau von ArbeitnehmerInnenrechten in verschiedensten Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit, wie insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe und der Behindertenhilfe.

Es ist skandalös und nicht länger hinnehmbar, dass die Berliner Landesregierung nichts unternimmt, um den sich stetig verschlechternden Arbeitsbedingungen bei vielen freien Trägern und Verbänden der Wohlfahrtspflege entgegenzuwirken. Auch ist nicht zu erkennen, dass die Landesregierung Verantwortung für die Folgen ihrer rigiden Haushaltspolitik – Sozialabbau und geringes Stellenangebot im Bereich der Sozialen Arbeit – übernimmt.

Das Verhalten von Wohlfahrtsverbänden und ihren Mitgliedsorganisationen, die nach außen soziale Gerechtigkeit predigen, aber in ihren Zweckbetrieben Gehälter zahlen, die kaum ausreichen, um den Lebensunterhalt abzusichern, ist zynisch und nicht zu akzeptieren.

Die GEW BERLIN fordert die Berliner Landesregierung auf, Entgeltvereinbarungen mit freigemeinnützigen Trägern so zu gestalten, dass tarifgerechte Löhne zu finanzieren sind. Weiterhin müssen Regelungen geschaffen werden, die garantieren, dass die Lohnanteile von Entgelten auch tatsächlich an die ArbeitnehmerInnen weiter geführt werden. Zudem sollen zukünftig nur Verträge mit den Trägern abgeschlossen werden, die nachweislich nach Tarif (TVöD) entlohnen, dass Arbeitsschutzgesetz (vgl. z.B. § 5 und 6 ArbSchG) einhalten und die Mitbestimmungsgremien bei der Ausgestaltung einbinden.

Die GEW BERLIN fordert gleichzeitig die Wohlfahrtsverbände und die freien Träger auf, sich zu einer tarifgerechten Gestaltung von Beschäftigungsbedingungen zu bekennen. Wir verlangen, dass sie mit den zuständigen Gewerkschaften Rahmentarifverhandlungen aufnehmen und bei Bedarf umgehend Haustarifverträge im Rahmen üblicher gesellschaftlicher und insbesondere arbeits(-schutz)rechtlicher Normen schließen.





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