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(Vorläufige) Forderungen der GEW BERLIN zur Sekundarschule
LV-Beschluss Nr. 010/02/09 vom 23.02.09
Letzte Aktualisierung: 26.03.2009

Forderungen für den Prozess der Zusammenlegung
  • Entscheidungen über Schulstandorte und Zusammenlegungen müssen nach pädagogischen Gesichtspunkten getroffen werden. Schulprogramme und -profile müssen berücksichtigt werden. Schulen, die sich pädagogisch bereits auf den Weg gemacht haben, dürfen nicht abgewickelt werden, nur weil die Räume nicht passend sind.
  • Das Kriterium der Zügigkeit darf nicht absolut gesetzt werden, kleinere Schulen müssen mit pädagogischer Begründung möglich sein.
  • Die konzeptionellen Entscheidungen des Senats zur Veränderung der Schulstruktur müssen die Leitlinien für die regionale Schulentwicklungsplanung sein - und nicht umgekehrt. Da die regionale Schulentwicklungsplanung weitgehend ohne die Vorstellungen zur neuen Schulstruktur begonnen hat und schon sehr weit fortgeschritten ist, gehört die regionale Schulentwicklungsplanung erneut auf den Prüfstand, damit nicht regionale Entscheidungen des Schulträgers die bildungspolitischen Vorgaben konterkarieren.
  • Offene und transparente Diskussionsprozesse in und zwischen den Schulen müssen organisiert und unterstützt werden. Wünsche und Vorstellungen der Schulen müssen berücksichtigt werden.

Forderungen zur Ausgestaltung der Sekundarschule

  • Gebundener Ganztagsbetrieb soll nur von Sekundarschulen (und Gemeinschaftsschulen) angeboten werden, um deren Attraktivität für Eltern zu erhöhen.
  • Die Sekundarschule darf nicht Auffangbecken für gescheiterte SchülerInnen des Gymnasiums sein.
  • Jede Sekundarschule muss entweder eine eigene Oberstufe oder eine feste Kooperation mit einer Oberstufe (einer anderen Sekundarschule oder eines OSZ) haben.
  • Vorgaben zur Verhinderung äußerer Fachleistungsdifferenzierung müssen gemacht werden.
  • Die Rahmenbedingungen der Sekundarschulen müssen den pädagogischen Anforderungen entsprechen. Es müssen zusätzliche Finanzmittel (nicht nur für Duales Lernen und den Ganztagsbetrieb!) in die Sekundarschule fließen:
    1. Die Zumessungsfrequenz für alle Sekundarschulen muss auf höchstens 24 (entsprechend den Grundschulen) festgelegt werden.
    2. Schulen in sozialen Brennpunkten müssen personell besser ausgestattet sein als Schulen in bürgerlichen Einzugsgebieten.
    3. Der Verzicht auf das Wiederholen von Klassenstufen muss entsprechend finanziert werden, so dass individuelle Förderung möglich ist.
    4. Der Ganztagsbetrieb muss attraktiv gestaltet werden, kulturelle und sportliche Angebote müssen bereit gestellt; Kooperationsvereinbarungen mit Vereinen, Tanzschulen, Musikschulen etc. finanziell unterstützt werden.
    5. Sozialpädagogisches Personal muss in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen (pro 50 SchülerInnen eine Stelle?). Sie müssen Beschäftigte der Bildungsverwaltung sein.
    6. Wege zur inklusiven Schule müssen durch auskömmliche Zuweisung von Lehrerstunden für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterstützt werden.
    7. Die Pflichtstundenzahl für LehrerInnen muss der an bisherigen Gesamtschulen entsprechen, es darf kein Unterschied zu Lehrkräften an Gymnasien bestehen.
    8. Fortbildungsangebote - besonders auch schulintern - müssen bereit gestellt werden, damit die LehrerInnen in die Lage versetzt werden, die anspruchsvollen pädagogischen Veränderungen in Angriff zu nehmen und die individuelle Förderung der SchülerInnen zu realisieren.
    9. In der Anfangsphase der Sekundarschule muss eine Pflichtstundenreduzierung für verbindliche Fortbildung und Programmentwicklung erfolgen.
    10. Supervision und Begleitung des Umstellungsprozesses sind notwendig und müssen finanziert werden.
    11. Arbeitsplätze, Team- und Ruheräume für die PädagogInnen müssen geschaffen werden.
    12. Räume müssen bereit gestellt werden, die funktional auf die Bedürfnisse der SchülerInnen abgestimmt sind. Unterrichtsräume müssen so beschaffen sein, dass auch Kleingruppenunterricht stattfinden kann.
    13. Gesundes Essen muss angeboten werden.




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