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Tipps für die Bewerbung zum Referendariat |
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Einstellung ins Referendariat
Informationen zu den Bewerbungs- und Einstellungsterminen für das Referendariat sowie die entsprechenden Adressen bei der Senatsverwaltung.
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Wann werde ich eingestellt?
Die nächsten Einstellungstermine (Vereidigung zu Beamten auf Widerruf) sind am 1. Februar 2012 (wurde um einen Tag verschoben!) und am 30. Juli 2012.
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Ich habe den neuen Lehramts-Masterabschluss. Was muss ich beachten?
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Kann ich mein Zeugnis nachreichen?
Ja – aber...
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Geld im Referendariat und viele rechtliche Tipps
Alle Fragen rund ums Geld im Referendariat: "Anwärterbezüge", Steuern, Sozialversicherung, Mutterschutz, Elternzeit...
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Wie bewerbe ich mich?
Einfach Bewerbungsunterlagen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Berlin anfordern...
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Habe ich als "auswärtige" BewerberIn schlechtere Chancen?
Nein. Alle Bewerber/innen haben die gleichen Chancen. „Landeskinderquoten“ o.Ä. gibt es nicht!
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Worauf muss ich bei der Bewerbung achten?
Seit April 2009 gibt es eine neue Vorabquote von 10% für Bedarfsfächer.
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Wie erfolgt die Auswahl?
Hier ist die Note des Ersten Staatsexamens (oder gleichgestellter Abschluss) ausschlaggebend. Darüber hinaus können Wartezeit und Härtekriterien eine Rolle spielen.
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Wann bekomme ich Bescheid von der Senatsverwaltung?
Es gibt keine Vorschriften, wann die BewerberInnen informiert werden müssen...
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Wenn ich zunächst eine Absage erhalte
Da erfahrungsgemäß immer zahlreiche BewerberInnen ihren Platz nicht annehmen, besteht die Chance, im sog. „Nachrückverfahren“ einen Platz zu bekommen.
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Wenn ich eine Zusage erhalte
Dann muss innerhalb einer Frist von etwa 10 Tagen an die Senatsverwaltung zurück gemeldet werden, ob dieser Platz angenommen wird. Achtung: Es drohen gravierende Nachteile, wenn diese Frist versäumt wird!!
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Kann ich mir mein Seminar und die Schule aussuchen?
Grundsätzlich nicht, aber...
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Hilfe - ich bin schwanger; Kann ich Elternzeit nehmen?
Schwangerschaft und Elternzeit sind keine Hindernisse für eine Einstellung. Das hat die GEW über Jahre erfolgreich durchgesetzt.
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Ich arbeite schon länger. Soll ich mich vor dem Referendariat arbeitslos melden?
Ja - unbedingt, wenn man bereits mind. 12 Monate innerhalb der letzten zwei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt war.
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