Nach langer, wirrer und zunehmend absurder werdender Diskussion scheinen jetzt die Zulassungskriterien für den Übergang von der Grundschule zur Sekundarschule oder zum Gymnasium bekannt gegeben. Diese Diskussion hat sich Bildungssenator Zöllner selbst zuzuschreiben, denn solange man sich nicht an die Abschaffung des Gymnasiums herantraut, solange also zwei Schultypen nebeneinander existieren, die auch noch „gleich attraktiv“ sein sollen - solange bekommt man einfach keine saubere Lösung hin und muss sich, in Zöllners Worten, an der „Quadratur des Kreises“ abmühen.
Die Aufregung war groß; vor allem das Losverfahren hat zu viel Verwirrung geführt. Und nachdem über den Lostopf zunächst 50 Prozent der SchülerInnen einen Zugang erwerben sollten, dann 25 und schließlich 30, war überall in den Medien von der „Klassenlotterie“ die Rede. Ein genaueres Hinschauen lohnt sich.
Nach den geplanten Regelungen führen die KollegInnen der Grundschulen ein Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten in denen eine bestimmte Empfehlung ausgesprochen wird. Die Eltern treffen dann (wie bisher) die Entscheidung und melden ihr Kind an der ausgewählten Schule an. Und die Schule nimmt (wie bisher) die angemeldeten Kinder auf oder auch nicht, wenn die Zahl der Anmeldungen die Kapazität der Schule überschreitet.
Bis jetzt haben übernachgefragte Schulen die SchülerInnen nach bestimmten im Schulgesetz festgelegten Kriterien aufgenommen (oder auch abweisen müssen). Dazu gehörten die Sprachenfolge, die Fortsetzung eines schon in der Grundschule begonnen Profils, die Wahl eines angebotenen Wahlpflichtangebots oder des bestimmten Schulprogramms, die Bildungsgangempfehlung und die Erreichbarkeit der Schule vom Wohnort. Den Abgewiesenen blieb entweder der Gang zu der Schule, die als Alternative angeboten wurde, oder der Versuch durch einen Widerspruch (oft unter Einschaltung eines Rechtanwalts) doch noch Zugang zur gewünschten Schule zu finden. Dieser Kriterienkatalog fällt jetzt zunächst einmal gänzlich weg.
Ab dem Schuljahr 2010/11 soll nun eine Schule mit zu vielen Anmeldungen 60 % der Plätze nach eigenen - „gerichtsfesten“ - Kriterien vergeben dürfen, was bisher so nicht möglich war. 10 % bleiben „Härtefällen“ vorbehalten. Man kann vermuten, dass die „Härtfälle“ auch von den Schulleitungen definiert werden. Damit werden 70 % handverlesen. Ob einige der bisher gültigen Kriterien bei dieser Auswahl wieder auftauchen bleibt abzuwarten.
Das lässt aus Sicht der GEW BERLIN nur eine Konsequenz zu:
Wenn die Schulleitungen für über zwei Drittel der aufzunehmenden SchülerInnen selbst verantwortlich sind, dann müssen das Probejahr und die Möglichkeit des ‚Abschulens’ entfallen.
Ich kann (aus Sicht des Gymnasiums) mich nicht laut darüber beklagen, dass mir eventuell ‚ungeeignete’ SchülerInnen zugelost werden; ich kann nicht auf meinem Leistungsanspruch beharren und der damit verbundenen Möglichkeit, mir diejenigen auszusuchen, die zu meinem Anspruch passen - und dann nach einem Jahr diejenigen mit einem Misserfolgserlebnis wegschicken, bei denen ich mich ‚geirrt habe’ Beides passt nicht zusammen.
Was wären die Alternativen - breit hin und her diskutiert, bis in die letzten Konsequenzen weitergedacht (auch auf einem Workshop der GEW BERLIN) und dann verworfen?
Numerus Clausus?
Dann hätten wir einige feine kleine Gymnasien, die ihre SchülerInnen nach dem Motto behandeln: „So sind wir. Ihr passt euch bitte dieser Schule an, dann nehmen wir Euch.“ Wir hätten dann eventuell die Gymnasien nicht mehr, die eine schwierigere Klientel haben und dennoch mit viel Engagement versuchen, möglichst viele SchülerInnen doch zum Abitur zu führen. So machte schon das böse Wort von „gymnasialfreie Zonen“ die Runde. Wir hätten die zementierte Spaltung zwischen Gymnasium und Sekundarschule.
Alleinige Entscheidung der Schulleitung?
Der Vorteil wäre, dass alle SchülerInnen mit bestimmten Schwerpunkten und Neigungen (Musik, Sport, Sprachen etc.) wohl an die Schulen mit dem entsprechenden Profil kämen. Aber das wird mit dem neuen Verfahren auch weitgehend gewährleistet - und jetzt ohne das Kriterium „BVG-Fahrplan“ (und den damit möglicherweise verbundenen Deckadressen). Man wird abwarten, ob ein ungünstiges Ergebnis des „Lostopfes“ langfristig die Profilbildung gefährdet, wie von einigen Schulleitungen befürchtet. Gegenargument: Weil jetzt Wohnortnähe kein Kriterium mehr ist, werden sich berlinweit die Kinder mit den entsprechenden Neigungen dort anmelden; das läuft aber darauf hinaus, das im „Lostopf“ genügend SchülerInnen sein werden, die zum Profil passen.
Wenn man alles durchdenkt und dabei von der Prämisse ausgeht, dass es keine „saubere“ Lösung gibt, kann man nur zu etwas mehr Gelassenheit raten. Viel spannender wird sein, wie Zöllner die rechtlichen Hürden nimmt: Wie werden Kriterien „gerichtsfest“, nach denen die Schulleitungen auswählen? Und was geschieht mit den SchülerInnen, die eine Niete ziehen? Tingeln die weiter durch die Bezirke?
Für uns sollte etwas anderes wichtiger sein: Wenn nach dem Probejahr ein Teil der SchülerInnen die Gymnasien verlässt und in die achten Klassen der Sekundarschulen geht, müssen diese in den siebten Klassen mit einer wesentlich geringeren Frequenz beginnen als bisher geplant.