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Keine Zwangsübertragung von sozialpädagogischen Bereichen der Schulen in freie Trägerschaft
LDV-Beschluss Nr. 7 vom 03.06.2009
Letzte Aktualisierung: 04.06.2009

Die LDV bekräftigt ihre im Grundsatz in 2008 beschlossenen Positionen:
  • Die in den Schulen zunehmende Gestaltung der täglichen Arbeit mit Hilfe der Professionalität von sozialpädagogischen Fachkräften ist ein Fortschritt in der Entwicklung der Bildung und Erziehung.
  • Für die GEW BERLIN sind die sozialpädagogischen Bereiche der Schulen Teil der Bildung und Erziehung und müssen in öffentlicher Verantwortung gewährleistet werden.
  • Die Beschäftigung von SozialpädagogInnen freier Träger in den Hauptschulen war als erster Schritt zur Versorgung der Schulen sinnvoll . Für die verlässliche Weiterbeschäftigung der KollegInnen muss ihnen ein Arbeitsverhältnis im Öffentlichen Dienst angeboten werden.
  • Die GEW BERLIN lehnt jede weitere Übertragung von Bildungs- und Erziehungsaufgaben in die Hand von Freien Trägern, die ausschließlich aus fiskalischen Gründen erfolgt, ab.

Die GEW BERLIN fordert den zuständigen Senator wie das Parlament von Berlin auf, im Sinne der o.g. Grundsätze zu handeln und demgemäß die Absichten zur Änderung des Schulgesetzes im §5(4) fallen zu lassen.

Die GEW BERLIN fordert den Senator auf, alles daran zu setzen, dass die notwendigen ErzieherInnen den Schulen spätestens am 1. August 2009 zur Verfügung stehen und sie in unbefristeten Vollzeitverträgen beschäftigt werden.

Ferner fordert die GEW BERLIN den Senator auf, die Beschäftigungsverhältnisse, die in der Ausweitung der Jugendsozialarbeit auf Grundschulen und berufliche Schulen entstehen sollen, in öffentlicher Trägerschaft zu gestalten.



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