Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung von ErzieherInnen wurden bislang häufig stark vernachlässigt. Das Arbeitsschutzgesetz gilt zwar für ErzieherInnen ebenso wie für alle anderen ArbeitnehmerInnen und in den letzten Jahren wurden auch eine ganze Reihe von Untersuchungen und Studien über die Belastungen der Arbeit in Kindertagesstätten durchgeführt, aber in der Praxis hatte all das bisher wenig positive Auswirkungen. Für die ErzieherInnen in öffentlichen Kindertagesstätten wurde im Sommer 2009 erstmalig ein Tarifvertrag über betriebliche Gesundheitsförderung / betrieblichen Gesundheitsschutz abgeschlossen (dieser Tarifvertrag gilt allerdings auch noch nicht im Land Berlin).
Die gesetzlichen Grundlagen gelten aber für alle ErzieherInnen, unabhängig ob sie bei einem freien oder öffentlichen Träger arbeiten. Die Betriebsräte bzw. Personalräte haben Beteiligungsrechte.
Projekt gesunde Kita – auch für ErzieherInnen!
ErzieherInnen haben täglich schwierige und belastende Arbeitssituationen. Ihre Belastungen sind sowohl körperlicher als auch psychischer Art.
Zu den körperlichen Belastungen zählen u.a.
- die stimmliche Belastung durch häufiges und z. T. lautes Sprechen
- Belastungen u.a. durch ungünstige Körperhaltungen, durch vielfaches Heben der Kinder, unpassende Möbel, schlechte Haltung beim Spielen
Lärm.
Zu den psychischen Belastungen zu rechnen sind u.a.
- Lärm
- die Größe der Kindergruppen
- die Vielzahl der zu bewältigenden Aufgaben verbunden mit dem daraus resultierenden Druck
- Angst, die Arbeit nicht zu schaffen
- zunehmende Verhaltensprobleme der Kinder
- Zeitdruck
- Keine Entspannungsmöglichkeiten im Laufe des Tages
- Personalmangel
Die genannten Belastungen wirken sich negativ auf die Gesundheit aus. Besonders das Burnout-Syndrom tritt bei ErzieherInnen immer häufiger auf. Auffällig sind auch psychosomatische Beschwerden wie Kopfschmerzen, Nacken-schmerzen, Konzentrations- und Schlafstörungen.
Der Erhalt der Gesundheit ist ein wichtiges Ziel!
Verschiedene Studien zur Arbeitssituation und Arbeitszufriedenheit von ErzieherInnen (so die GEW-Studie „Wie geht’s im Job?) haben aufgezeigt, dass die Arbeit in der Kita mit wachsenden Belastungen verbunden sind. Gleichzeitig sind die gesellschaftliche Wertschätzung und die Einkommenssituation der KollegInnen sehr unbefriedigend. Der ohnehin schon nicht angemessene Verdienst wird durch einen hohen Anteil von Teilzeitarbeit für viele KollegInnen noch einmal reduziert. Ein großer Teil der bei freien Trägern beschäftigten ErzieherInnen bezieht eine monatliche Vergütung auf dem Niveau des BAT von 2002 (und niedriger) und erwirbt auch keinen Anspruch auf eine zusätzliche vom Arbeitgeber finanzierte Alters-versorgung. Aber auch die im öffentlichen Dienst in Berlin beschäftigten ErzieherInnen haben bislang ein deutlich niedrigeres Einkommensniveau als ihre KollegInnen im öffentlichen Dienst des übrigen Bundesgebietes.
Vor dem Hintergrund der besonderen Belastungen der Arbeit sowie der unzureichenden Einkommenssituation bekommen der betriebliche Gesundheitsschutz und die betriebliche Gesundheitsförderung eine besondere Bedeutung. Für jede einzelne Kollegin ist es wichtig, dass die Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass sie gesund bleibt, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermieden werden, sie ihre Kompetenz erweitern und ihre Potentiale einbringen kann. Denn
- körperliche und psychische Gesundheit sind nicht nur im beruflichen, sondern auch im privaten Bereich von großer Bedeutung für die gesamte Lebensqualität.
- Arbeiten in der Kita bis 67 – ist das überhaupt möglich? Der Altersdurchschnitt des Fachpersonals (und der beginnende große Fachkräftemangel) drängen darauf, „al-ternsgerechtes Arbeiten“ in der Kita als Handlungsfeld zu erschließen und gestalten. Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz sind ein wichtiger Baustein dabei.
- Gesundheit ist die Voraussetzung für den Erhalt der Arbeitskraft. Wer nicht mehr – oder nur noch eingeschränkt arbeitsfähig ist – muss dies oft teuer bezahlen. Renten wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung erreichen nicht unbedingt das Niveau des Regelverdienstes.
- Der Erhalt der Arbeitskraft ist auch sehr wichtig für die künftige Rentenhöhe. Die Höhe der Rente ist abhängig von der Höhe der geleisteten Beiträge für die Rentenversi-cherung (= abhängig vom Einkommen) und von der Dauer der Berufstätigkeit. Da ErzieherInnen ohnehin nicht zu den Besserverdienenden gehören, haben sie auch im Regelfall keine fürstliche Rente zu erwarten. Gerade das Heraufsetzen der Regelal-tersrente von 65 auf 67 Jahre kann dazu führen, dass nicht jede/r bis zum Renteneintritt arbeiten kann. Ein vorzeitiges Ausscheiden führt zu Abschlägen bei der Rentenhöhe. Gerade für KollegInnen, die über keine zusätzliche betriebliche Altersversorgung verfügen und / oder teilzeitbeschäftigt sind, ist es besonders wichtig, arbeitsfähig zu bleiben.
Arbeit soll auch Freude bereiten. Voraussetzung dafür ist, dass man sie gesund verrichten kann.
Arbeits- und Gesundheitsschutz – Bestandteil der Organisationsentwicklung
Arbeits- und Gesundheitsschutz sind gesetzliche Aufgaben der Träger, also der Arbeitgeber. Über ihren gesetzlichen Auftrag und ihre Pflichten hinaus liegen die Gesundheitsförderung und der Arbeitsschutz der ErzieherInnen aber auch in ihrem Interesse. Ein Träger benötigt MitarbeiterInnen, die ihre Tätigkeit möglichst lange mit einem hohen fachlichen Anspruch ausüben können. Wenn eine Erzieherin während der Ausübung ihrer Tätigkeit gesundheitliche Probleme hat (z.B. am Rücken), unzufrieden oder gestresst ist, kann sie nur schwer kinderorientiert arbeiten. Vor allem wird es ihr nur unzureichend gelingen können, auf die vielfältigen emotionalen Anforderungen in der täglichen Arbeit mit den Kindern, Eltern und KollegInnen adäquat reagieren zu können.
Eine Investition in die Gesundheit des Personals liegt auch im Interesse der Träger.
In der konkreten Umsetzung eines betrieblichen Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements in den Kindertagesstätten stehen wir noch am Anfang. Es ist noch viel Aufklärung zu leisten, die KollegInnen benötigen Informationen über ihre Rechte und die Möglichkeiten einer positiven Veränderung. Vor allem brauchen alle Beteiligten Geduld und einen langen Atem und sollten sich nicht von Aussprüchen wie „Das geht doch sowieso alles nicht“ oder „Das kostet alles viel zu viel Geld“ von der Inanspruchnahme ihrer Rechte und Interessen abbringen lassen.
Für die GEW BERLIN ist deshalb klar: Zur gesunden Kita gehören auch Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung der ErzieherInnen!
Arbeitsschutz und Gesundheitsfoerderung in der Kita (pdf / 37 KB)
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