Letzte Aktualisierung: 19.11.2009
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben in den vergangenen Monaten unsere angestellten Mitglieder regelmäßig und umfassend über die tarifliche Entwicklung in Berlin informiert. Darüber seid ihr, die verbeamteten Lehrkräfte, etwas ins Hintertreffen geraten. Da für entschuldigen wir uns ausdrücklich. Viele von euch haben eine Reihe von Fragen zum Auslaufen des „Solidarpakts“ mit Ende des Jahres 2009 und wollen wissen, mit welchen finanziellen Konsequenzen für Beamtinnen und Beamte zu rechnen ist.
Zwar haben wir eure Briefe oder Mails ausführlich beantwortet, aber uns ist klar geworden, dass es an der Zeit ist, uns an alle Mitglieder im Beamtenverhältnis zu wenden und mehr Licht in das Dunkel zu bringen. Viele unserer Antworten auf eure Fragen werden euch nicht zufrieden stellen. Aber ihr seht etwas klarer, was auf euch zukommt. Das Beamtenverhältnis ist eben doch nicht nur komfortabel. Gerade in Zeiten knapper Kassen – und die dauern bei einem Schuldenberg von 62 Milliarden Euro in Berlin mit Sicherheit noch über 100 Jahre an – kann euer Dienstherr eure Besoldung ebenso kürzen wie eure Arbeitszeit verlängern.
Wenn wir nicht hinnehmen wollen, dass unsere Besoldung weiter erheblich unter der der anderen Bundesländer liegt und unsere Pflichtstundenzahl höher ist als dort, werden wir wohl oder übel etwas ungehorsamer werden müssen als bisher.
Nachfolgend eine Auflistung der Fragen, die in den letzten Wochen gestellt wurden. Habt ihr weitere Fragen, schreibt sie uns auf. Wir werden dann unsere Reihe „Beamte fragen – die GEW BERLIN antwortet“ fortsetzen bzw. die nachfolgende Aufstellung ergänzen.
Rose-Marie Seggelke 1. Vorsitzende
Beamtinnen und Beamte fragen - die GEW BERLIN antwortet
1. Wurde im Juli 2003 von den Gewerkschaften der Solidarpakt unterschrieben?
Nein. Es wurde ein Anwendungstarifvertrag unterschrieben. Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Senat über einen Solidarpakt waren im Januar 2003 gescheitert.
2. Gilt der Anwendungstarifvertrag auch für Berliner Landesbeamtinnen und -beamte?
Nein. Tarifverträge werden immer nur für Angestellte abgeschlossen.
3. Läuft der Anwendungstarifvertrag zum 1. Januar 2010 aus?
Nein. Es treten nur die Regelungen zur Absenkung der Vergütung und der Arbeitszeit außer Kraft.
4. Was heißt das genau?
Seit August 2003 haben die Angestellten im öffentlichen Dienst von Berlin je nach Vergütungsgruppe auf 8, 10 oder 12 % ihres Gehalts verzichten müssen und dafür ihre Arbeitszeit ebenfalls um 8, 10 oder 12 % abgesenkt bekommen, zum erheblichen Teil in Form von Arbeitszeitkonten. Ab dem 1. Januar 2010 wird wieder voll gearbeitet und voll bezahlt.
5. Wurde im Anwendungstarifvertrag auch die Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte erhöht?
Nein. Die allgemeine Arbeitszeiterhöhung auf 42 Wochenstunden für Beamtinnen und Beamte wurde vom Senat im Januar 2003 aus Rache für die gescheiterten Solidarpaktverhandlungen verfügt.
Für Lehrkräfte wurde in diesem Zusammenhang die Pflichtstundenzahl erhöht. Im Sommer 2003 wurde die allgemeine Arbeitszeit der Berliner Landesbeamtinnen und -beamten bei gleichzeitiger Kürzung des Weihnachtsgeldes wieder auf 40 Stunden reduziert. Die erhöhte Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte blieb. Als kärglichen Ausgleich bekamen die Lehrkräfte das Lebensarbeitszeitkonto, dem bei Vollbeschäftigung 5 Tage pro Arbeitsjahr gutgeschrieben werden und die zwei „Bögertage“.
6. Muss die Gewerkschaft einer Arbeitszeitverlängerung von Beamten nicht zustimmen?
Nein. Für deutsche Beamtinnen und Beamte kann bisher der Dienstherr bestimmen, was er für richtig hält. Die Gewerkschaft darf dazu Stellung nehmen. Erfahrungsgemäß ändern die Stellungnahmen aber nichts. Zwar sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch ein uneingeschränktes Koalitions- und Streikrecht für Beamtinnen und Beamte. Aber das muss in Deutschland noch durchgesetzt werden.
7. Wurde aufgrund des Anwendungstarifvertrags auch das Weihnachtsgeld für Beamtinnen und Beamte reduziert?
Nein. Die Arbeitszeitverlängerung der Beamtinnen und Beamten wurde nach Abschluss des Anwendungstarifvertrags für alle außer den Lehrkräften wieder zurückgenommen und dafür das Weihnachtsgeld empfindlich gekürzt – auch bei den Lehrkräften. Siehe Antwort auf Frage 5.
8. Musste die Gewerkschaft der Weihnachtsgeldkürzung nicht zustimmen?
Nein, siehe Antwort auf Frage 6.
9. Was ändert sich für die Berliner Landesbeamtinnen und -beamten ab dem 1. Januar 2010?
Die „Ostbeamtinnen und -beamten“ erhalten nicht mehr 92,5 sondern 100 % der „Westbezüge“. Für alle anderen wird sich voraussichtlich nichts ändern. Wenn wir für die Angestelltengehälter eine tarifliche Erhöhung durchsetzen können, wird das Abgeordnetenhaus wahrscheinlich auch die Besoldung der Beamtinnen und Beamte anheben.
10. Die angestellten Lehrkräfte erhalten doch aber im Januar ca. 4,46 % mehr Gehalt. Warum bekommen das die Beamten nicht?
Bei den angestellten Lehrkräften wird nach 7 Jahren endlich der Tarifabschluss von 2003 nachgeholt. Die Beamtinnen und Beamten haben die 4,46 % bereits in den Jahren 2003 und 2004 bekommen.
11. Wann bekommen wir Beamten die Gehaltserhöhung von 65 Euro, die den Angestellten seit Juni 2009 gezahlt wird?
In diesem Jahr gar nicht. Der Senat hat bereits 2008 entschieden, den Beamtinnen und Beamten zwei Jahre lang das Weihnachtgeld um 300 Euro zu erhöhen.
12. Was ist mit den Bögertagen ab 2010?
Die werden wohl vorerst bleiben. Ebenso müssten die jährlichen 5 Tage auf dem Arbeitszeitkonto bleiben, solange das Weihnachtsgeld gekürzt und die Arbeitszeit von Lehrkräften nicht reduziert wird Aber man weiß nie, ob man sich darauf verlassen kann. Bei Beamtinnen und Beamten kann der Dienstherr die Besoldung kürzen oder die Arbeitszeit erhöhen, wenn es die Kassenlage erforderlich macht.
Info "BeamtInnen fragen..." als Druckversion (pdf / 28 kb)
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