Beanstandung der Startgutschrift
Mit dem Tarifvertrag Altersversorgung vom 1. März 2002 ist das bisherige Gesamtversorgungsmodell der betrieblichen Altersversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst aufgegeben und in ein Punktemodell umgestellt worden. Die Umstellung erfordert eine Überleitung der bisher erworbenen Ansprüche in das neue Betriebsrentensystem. Die Überleitungsverfahren sind im Tarifvertrag festgelegt.
Diejenigen Angestellten, die am Stichtag 1. Januar 2002 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, haben inzwischen von der VBL (bzw. ihrer ZVK) eine sog. Startgutschrift erhalten, in der die Werte für die Überleitung in das Punktemodell festgestellt worden sind. Diese Startgutschrift ist mit einer Rechtmittelbelehrung versehen. Nach Einschätzung der GEW BERLIN ist die Startgutschrift systemgerecht. Überprüft werden müssen nur die individuellen Angaben zur Versicherung (Versicherungszeiten, Einkommen).
Die Tarifvertragsparteien gehen davon aus, dass die vereinbarten Überleitungsbestimmungen rechtlich zulässig sind und Bestand haben werden. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass angerufene Gerichte Rechtsfehler feststellen. Die GEW BERLIN hat sich deshalb intensiv darum bemüht, von den Versorgungseinrichtungen eine verbindliche Erklärung zu erhalten, dass höchstrichterlich festgestellte Mängel (Benachteiligungen von Versicherten) allgemein anerkannt und gegenüber allen Versicherten zur Anwendung kommen. Diese Abrede bzw. Zusicherung ist bis zum heutigen Tage nicht gegeben.
Die GEW BERLIN empfiehlt deshalb, dass die Versicherten, die eine Startgutschrift erhalten haben, bei der VBL (bzw. ihrer Versorgungseinrichtung) gemäß § 32 Abs. 5 ATZ innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Startgutschrift einen schriftlichen Einwand erheben.
Ein Musterschreiben, das nur um die persönlichen Daten ergänzt und unterschrieben werden muss, stellen wir zur Verfügung (siehe unten). Ebenso können Sie weitere Erläuterungen nachlesen.
Mit der Absendung dieses Einwandes an die VBL ist der erforderliche Schritt getan. Die VBL wird Ihnen antworten und mitteilen, dass weitere Schritte nicht erforderlich sind.