Letzte Aktualisierung: 07.05.2010
 (Foto: transit)
Zum Schuljahresbeginn im August 2010 will Berlin etwa 480 unbefristete Stellen besetzen (darunter ca. 110 im berufsbildenden Bereich). Von diesen 480 Stellen sind 140 für die sog. „Lehrer-Feuerwehr“ vorgesehen. Das sind ebenfalls unbefristete Verträge. Der Unterschied zu den anderen besteht „nur“ darin, dass man für max. zwei Jahre einem Bezirk (einer Region) zugeordnet wird und da bei Bedarf auch mal die Schule wechseln muss. Bildungssenator Zöllner hat dazu am 7.5.10 auch eine Pressemitteilung herausgegeben - abrufbar hier.
Dazu kommen fast 390 Lehrkräfte, deren Fristverträge entfristet werden. Der Kreis der für die Entfristung in Frage kommenden befristet Beschäftigten ist jetzt erweitert worden - siehe unten! Die Auswahlgespräche sollen ab Anfang Juni laufen, die zentralen Auswahlgespräche ("Castings") Mitte Juni (10. und 11.6. Studienräte und Sonderschulen sowie 15./16.6. für Grundschulen und L1). Änderungen sind immer noch möglich! Die Besetzung dieser Stellen erfolgt ausnahmslos aus dem Bewerberpool für die zentrale Nachsteuerung (Bewerbungsschluss war am 31.3.2010). Die jetzt online gestellten 21 schulbezogenen Ausschreibungen auf der Senatsseite sind ausschließlich für native speaker (i.d.R. in Staatlichen Europaschulen).
Erfolg für die GEW BERLIN: Befristet beschäftigte Lehrkräfte mit "Jahresverträgen" erhalten Angebot für unbefristete Weiterbeschäftigung:
Dazu kommen fast 390 Weiterbeschäftigungen von befristet beschäftigten Lehrkräften ("Entfristungen"). Die Voraussetzungen für diese Entfristungen sind jetzt folgende:
- LaufbahnbewerberInnen (also 2. Staatsexamen)
- Vertragsbeginn im Jahr 2009 (also bis 31.12.09, nicht schon vor dem 1.10.09) und Vertragsende im Sommer 2010,
- aktuelle Bewerbung für die zentrale Nachsteuerung muss vorliegen (wer bereits im Dezember 2009 das Angebot für eine unbefristete Weiterbeschäftigung erhalten hatte, muss nicht aktuell in BEO registriert sein; nur die neu dazu gekommenen befristet beschäftigten Lehrkräfte)
- bei Note 1 bis 3 in der Zweiten Staatsprüfung: positive Stellungnahme der Schule (dazu Formblatt),
- bei Note 4: zusätzliche umfassende positive Stellungnahme zur Bewährung.
Damit sind jetzt auch die befristet beschäftigten Lehrkräfte mit der Note 4 grundsätzlich einbezogen. Dafür hatte sich die GEW BERLIN stark gemacht. Wenn die zusätzliche positive Stellungnahme zur Bewährung in dem Fall nicht gegeben wird, sollen die Betreffenden zunächst einen weiteren Fristvertrag von einem Jahr an einer anderen Schule erhalten
Das ist ein Erfolg der gemeinsamem Bemühungen von GEW BERLIN, der GEW-Personalräte und der befristet beschäftigten Lehrkräfte.
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