Vorgeschichte:
Im Umfang von 90 Stellen hatten Kolleginnen in den sozialpädagogischen Bereichen der Schulen Aufstockungen ihrer Verträge bis zum 31.12.2009 abgeschlossen. Mancher dieser Kolleginnen befanden sich seit bis zu 18 Jahren gegen ihren Willen auf einer Teilzeitstelle.
Im Umfang von weiteren 130 Stellen sind Erzieherinnen in den Schulen auch bis zum 31.12.2009 befristet beschäftigt. Letztere haben teilweise seit zwei Jahren verschiedene befristete Verträge erhalten. Die allermeisten dieser befristeten Verträge sind ohne Angabe eines so genannten Sachgrundes ausgefertigt worden.
Es bestand also die Gefahr des Auslaufens dieser Verträge im Gesamtumfang von 220 Stellen mit dem 1. Januar 2009! Dazu fehlen seit August landesweit bis zu 50 Stellen Erzieherinnen in den Schulen, da dieses Personal mit dem letzten Einstellungscasting Anfang Oktober nicht gefunden wurde für das „Angebot“ eines befristeten Dreimonatsvertrages.
Ergebnisse:
Mitte Dezember (!) teilte die Senatsverwaltung auf Anfrage der GEW endlich mit, dass alle befristet Beschäftigten sowie die befristet Aufgestockten ein Angebot der Weiterbeschäftigung bis zum 31. August 2010 erhalten werden.
Die GEW hat die Kolleginnen während einer sehr gut besuchten Veranstaltung am 15.12.2009 ausführlich über die Rechtslage informiert und folgende Vorschläge gemacht:
- Die befristeten Weiterbeschäftigungen sollten angenommen werden; allerdings nur unter der schriftlichen Erklärung des Vorbehalts, dass nicht schon ein unbefristetes Arbeitsverhältnis existiert. Wenn dieser Vorbehalt fehlt, kann der vergangene Fristvertrag nicht mehr rechtlich auf die Berechtigung der Befristung überprüft werden. Ein entsprechender Vorbehalt wird von der Senatsverwaltung nach Aussage von Herrn Blume akzeptiert werden. Die GEW geht davon aus, dass mögliche Klageverfahren zur Feststellung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses gute Aussichten auf Erfolg haben vorbehaltlich der Klärung des Sachverhalts im Einzelfall durch den Rechtsschutz der GEW. In einigen Fällen sind solche Klagen aktuell schon geführt worden und erfolgreich gewesen.
- Wenn sich Kolleginnen entscheiden, die Klage prüfen zu lassen, muss der Rechtsschutz der GEW sehr zügig eingeschaltet werden, damit die Fristen von drei Wochen nach dem Ende des jetzigen Vertrages (31.12.09) eingehalten werden können. Kolleginnen, die klagen wollen, sollten die Rechtsschutzunterlagen bis zum 8. Januar 2010 beim Rechtsschutz eingehen lassen; sie sollten sich ab dem 4. Januar telefonisch erkundigen.
- O.g. gilt bzgl. der engen Termine für die befristet Beschäftigten; bei den befristet Aufgestockten sind wir nicht unter dem gleichen Zeitdruck. Hier ist auch die Erklärung des Vorbehalts (s.o.) nötig aber hier muss noch innerhalb der GEW die Rechtslage weiter geklärt werden bevor Klagen eingeleitet werden können. Alle Kolleginnen, die auf der Veranstaltung der GEW am 15.12.09 anwesend waren, werden noch einmal Anfang des kommenden Jahres eingeladen zur weiteren Beratung; alle, die nicht anwesend waren, werden auf anderen Wegen von der geplanten Beratung informiert werden.
Fazit:
Die Weiterbeschäftigung ist ein Erfolg der GEW und ihrer Personalräte – die Entfristung der Verträge wäre das Gebotene, denn auch mit dem Auslaufen des Anwendungstarifvertrages gibt es genügend erhöhten Dauerbedarf in den sozialpädagogischen Bereichen der Schulen – sei es auch zunächst nur zum Ersatz der Langzeiterkrankten.