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Nr. 06 / 2010 | Dienstag, 16. Februar 2010
Lehrbeauftragte erbringen große Teile der Hochschullehre – zum Billigtarif und ohne arbeitsrechtlichen Schutz
GEW BERLIN fordert gesetzliche Änderungen

Die Lehre an den Berliner Hochschulen wird zu einem großen Teil von nebenberuflichen Lehrkräften getragen. Die ca. 5.000 Lehrbeauftragten in Berlins Hochschulen leisten in den Fachhochschulen bis zu 48 % der Regellehre, in den künstlerischen Hochschulen im Schnitt 25 % und an den Universitäten im Schnitt 15 %. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Lars Oberg hervor.

Lehraufträge sollten ursprünglich dazu dienen, dass qualifizierte Fachleute aus der Praxis ihre Berufserfahrung zeitweise in die Hochschullehre einbringen und diese bereichern. Aufgrund der chronischen Unterfinanzierung der Hochschulen sieht die Realität vielfach anders aus. Lehraufträge werden als Ersatz für fehlendes Hochschulpersonal missbraucht. Für viele sind sie inzwischen der schlecht bezahlte Hauptjob.

Im Unterschied zum hauptberuflichen Personal an Hochschulen haben Lehrbeauftragte keinen Arbeitsvertrag und keinen arbeitsrechtlichen Schutz. Bei Krankheit oder in dem Semesterferien werden sie nicht bezahlt. Der Lehrauftrag wird ihnen immer nur für ein Semester erteilt und kann jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden.

Rose-Marie Seggelke, die Vorsitzende der GEW BERLIN: „Ohne Lehrbeauftragte würde der Lehrbetrieb an vielen Hochschulen zusammenbrechen. Die Politik muss endlich zur Kenntnis nehmen, dass hier nicht Fachleute neben ihren gut bezahlten Jobs in Wirtschaft und Verwaltung noch einige Stunden geben, sondern Lehrkräfte, die davon ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Deshalb ist für die Lehrbeauftragten eine bessere rechtliche, finanzielle und soziale Absicherung nötig. Wo Lehraufgaben dauerhaft wahrgenommen werden, müssen dafür auch reguläre Stellen eingerichtet werden.“

Hintergrund:
An den künstlerischen Hochschulen stehen über die Hälfte der Lehrbeauftragten nicht in einem sonstigen hauptberuflichen Arbeitsverhältnis; in der TU sind es 27 %, in der HU 43 % und in der ASH 44 %. Mehr als die Hälfte aller Lehrbeauftragten sind bereits vier Semester und länger an der jeweiligen Hochschule mit Lehraufträgen tätig. Die meisten Lehrbeauftragten bekommen pro Lehrveranstaltungsstunde weniger als 30 Euro, wobei sämtliche Vor- und Nacharbeiten nicht gesondert bezahlt werden.

(Quelle: Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage, DS 16/13835)


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