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Der Paritätische schließt mit einer Christlichen Gewerkschaft einen Tarifvertrag ab
Gefälligkeitstarifvertrag?

Der Paritätische spannt die Christliche Gewerkschaft DHV ein

Der Paritätische Wohlfahrtsverband-Landesverband Berlin (Paritätische) hat mit der DHV- Die Berufsgewerkschaft e.V. (DHV), Mitglied im Christlichen Gewerkschaftsbund einen Tarifvertrag abgeschlossen. Dies obwohl Herr Menninger (Geschäftsführer des Paritätischen Berlin) auf einer Podiumsdiskussion der GEW im Jahr 2007 verkündete, dass der Zug für Tarifverträge im sozialen Bereich schon lange abgefahren sind. Die DHV hat nach eigener Aussage 80.000 Mitglieder im ganzen Bundesgebiet und ist im Bereich Handel, Industrie und Dienstleistungen tätig. Am 18. Mai des letzten Jahres schlug die GEW im Rahmen der Kampagne „Ich steh auf fair statt prekär“ Thesen mit Forderungen an die Tür des Paritätischen. Eine Forderung war, dass es endlich vernünftige Tarifverträge bei den freien Trägern, die im sozialen Dienstleistungssektor tätig sind, gibt. Im Paritätischen sind die meisten freien Träger organisiert. Menninger, unterstützte beim Thesenanschlag die Forderung nach tariflicher Entlohnung. Damit machte er eine 180 Gradwendung gegenüber 2007 frei nach dem Motto: „was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“. In einer Presseerklärung des Paritätischen vom 18 Mai heißt es: „Tariferhöhungen für den Öffentlichen Dienst sind auch für die 100.000 Beschäftigten der freien Wohlfahrtspflege in Berlin umzusetzen. Das Geld dafür muss in den Berliner Haushalt eingestellt und über die Vergütung an die freien Träger weiter gereicht werden. Dafür kämpft der Paritätische seit jeher mit Nachdruck.“ Welchen Nachdruck der Paritätische meint bleibt schleierhaft, denn von Tarifverträgen wollte er ja früher nichts wissen. Aber vielleicht wollte er nur das Geld für seine Mitgliedsorganisationen, damit diese schön wirtschaften können. Das die DGB Gewerkschaften unter anderem auch die GEW mit ihren organisierten KollegInnen Tariferhöhungen erkämpft haben, die früher auch gerne von dem Paritätischen als Leitwährung genommen wurden scheint Menninger nicht sonderlich zu interessieren. Er schließt lieber mit einer Christlichen Gewerkschaft Tarifverträge ab.
 
Vom Bundesarbeitsgericht wurde 2008 dem Paritätischen Berlin untersagt, weiterhin Individual-Arbeitsverträge mit MitarbeiterInnen ohne Beteiligung des Betriebsrats abzuschliessen (BAG Urteil vom 17.06.2008 1 ABR 37/07). Ein gutes Jahr später, auf der Mitgliederversammlung des Dachverbandes, wird der Abschluss des Tarifvertrages mit der Vereinigung "DHV - Die Berufsgewerkschaft" verkündet. Die DHV erweitert nach Belieben und Bedarf ihre Zuständigkeit für bestimmte Berufsgruppen. Erst im Mai 2009 hat sie in ihrer Satzung eine Zuständigkeit auch für die Wohlfahrtspflege erklärt. Kurz darauf muss die DHV offenbar eine gewaltige Durchsetzungskraft beim Paritätischen entwickelt und die Wende in der Haltung des Verbandes bewirkt haben. Beim Paritätischen Berlin arbeiten ca. 60 MitarbeiterInnen.
Der Tarifvertrag, der bisher nicht wirksam angefochten wurde, ist seit dem 01.11.2009 in Kraft. Der sehr schnelle Abschluss der Verhandlungen lässt eine hohe Einigkeit auf beiden Verhandlungsseiten erahnen. Im besagten Mai war von bevorstehenden Verhandlungen mit der DHV noch nicht einmal die Rede.
Das ist ein fatales aber möglicherweise gewolltes Signal an die Mitglieder des Paritätischen, auch sie könnten jetzt auf die Idee kommen, Tarifverträge mit der DHV quasi problemlos abzuschließen. Ein Manteltarifvertrag zwischen der Paritätischen Tarifgemeinschaft sowie den Christlichen Vereinigungen Medsonet und DHV besteht bereits seit Frühjahr 2009.

Es scheint, als wäre die Tarifgemeinschaft bzw. der Paritätische Berlin nicht bereit, mit DGB Gewerkschaften einen Tarifvertrag abzuschliessen. Ob dabei eine gerechte Entlohnung innerhalb sozialer Organisationen auf der Strecke bleibt oder gar bisherige Niedrig-Bezahlungen in dieser Branche manifestiert werden, sind Fragen, die bereits die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bei ihrer bisher in 2 Instanzen erfolgreichen Anfechtung von Tarifverträgen Christlicher Gewerkschaften im Zeitarbeitssektor aufgeworfen hat. Die DHV war bei diesem "Vereinigungskonglomerat" für Zeitarbeitsfirmen im Übrigen ebenfalls dabei.

Wie auch immer die Klärung der Tariffähigkeit dort ausgeht, dieser Entwicklung müssen sich richtige Gewerkschaften entgegenstellen. Wir, die GEW Berlin, werden dies tun, da kann sich Menninger sicher sein.

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