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Erklärung der Betriebsräte im sozialen Bereich
Letzte Aktualisierung: 08.06.2010


An die
Betriebsräte im sozialen Bereich


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anlässlich der Skandale um die Treberhilfe und andere Träger im sozialen Bereich haben wir eine „Erklärung der Betriebsräte im sozialen Bereich“ erstellt, mit der wir auf die Situation der Beschäftigten in der Sozial- und Wohlfahrtsbranche aufmerksam machen wollen. In der gesamten öffentlichen Diskussion und Empörung über die „schwarzen Schafe“ des Sozialbereiches kommen u.E. zwei Aspekte viel zu kurz:

  • Sind das die Bedingungen, zu denen die Beschäftigten im sozialen Bereich arbeiten (und die u.a. dazu beitragen, dass „Gewinne“ erwirtschaftet werden!)
  • Das Land Berlin trägt eine Verantwortung für diese Situation, der sie auch gerecht werden muss.

Was wir vorhaben:

Wir schicken Euch beiliegend die „Erklärung der Betriebsräte im sozialen Bereich“ mit der Bitte, sie in Eurem Gremium zu diskutieren und eine Unterstützung dieser Erklärung zu beschließen. Wir bitten Euch, die Erklärung auch dann zu unterstützen, wenn Ihr nicht der Auffassung seid, dass Euer Träger zu den „schwarzen Schafen“ gehört. Es geht nicht darum, einzelne Träger „anzuzählen“ oder in Verruf zu bringen. Wir möchten, dass die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Arbeitsbedingungen in dieser Branche und auf die Verantwortung des Landes Berlin gerichtet wird.

Die „Erklärung der Betriebsräte“ soll veröffentlicht werden. Dazu gehört natürlich auch, dass benannt wird, welche Betriebsräte sie unterstützen. Damit niemand befürchten muss, allein dazu stehen, sichern wir zu, die unterstützenden Betriebsräte nur dann zu veröffentlichen, wenn mehr als 20 die „Erklärung“ mittragen.

Unsere Bitte an Euch:

Schickt bitte so schnell wir möglich (spätestens bis zum 27. April) die „Erklärung“ zurück an: GEW BERLIN, FG Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit, Ahornstr. 5. 10787 Berlin oder Fax: 030/21 99 93 – 50 oder Email: andreas.kraft@gew-berlin.de.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Kraft
FG Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit


Text der Erklärung

 

ERKLÄRUNG VON BETRIEBSRÄTEN IM SOZIALEN BEREICH

Soziale Arbeit basiert zunehmend auf prekären Beschäftigungsverhältnissen mit all ihren Folgen. Wohlfahrtsverbände und ihre Mitgliedsorganisationen werden nicht müde, soziale Gerechtigkeit zu fordern. In ihren Betrieben werden die MitarbeiterInnen allerdings oft zu Konditionen beschäftigt, die weder deren existenziellen, sozialen noch ihren gesundheitserhaltenden Bedürfnissen gerecht werden.

Aber auch die Berliner Landesregierung trägt Verantwortung an der stetigen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der bei freien und gemeinnützigen Trägern und Wohlfahrtsverbänden beschäftigten ArbeitnehmerInnen. Das Land Berlin hat in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben auf freie Träger übertragen und nimmt selbst immer weniger (Pflicht-)Aufgaben im Sozial-, Kinder- und Jugendhilfebereich wahr. Es finanziert zwar die Leistungen der Träger, übt aber nicht die erforderliche Kontrolle aus und ignoriert die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Z.T. verursacht das Land Berlin selbst diese Arbeitsbedingungen durch Verträge und Vereinbarungen, die es mit den Trägern abgeschlossen hat. Der finanzielle Druck wird systematisch nach „unten“ weitergegeben worden und hat wesentlich zur Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse beigetragen.

Die Betriebsräte im sozialen Bereich erwarten von den freien Trägern und Wohlfahrtsverbänden als Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass

  • das unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnis wieder zum Regelarbeitsverhältnis wird,
  • die Bezahlung existenzsichernd wird und dem öffentlichen Tarifrecht entspricht,
  • mit den zuständigen Gewerkschaften Tarifverhandlungen aufgenommen werden, mit dem Ziel des Abschlusses von Tarifverträgen,
  • jede Behinderung von Betriebsratsarbeit unterbleibt und in ihren Betrieben die Wahl von Betriebsräten unterstützt wird,

Die Betriebsräte im sozialen Bereich fordern die Berliner Landesregierung auf

  • Entgeltvereinbarungen mit frei-gemeinnützigen Trägern so zu gestalten, dass tarifgerechte Löhne zu finanzieren sind,
  • Kontrollinstrumente zu schaffen, die garantieren, dass die Lohnanteile von Entgelten auch tatsächlich an die ArbeitnehmerInnen weiter geführt werden,
  • zukünftig nur Verträge mit solchen Trägern abzuschließen, die neben hoher Fachlichkeit nachweislich mindestens nach Tarif (TV-L / TVöD) entlohnen und das Arbeitsschutzgesetz (z.B. § 5 und § 6 ArbSchG) einhalten sowie die Umsetzung der rechtlich verbrieften Mitbestimmungsrechte ihrer  Angestellten unterstützen.


Diese Erklärung wird unterstützt von folgenden Betriebsräten:

ADV gGmbH * AHB Berlin Süd gGmbH * Arbeitskreis Neue Erziehung e.V. * Deutsches Rotes Kreuz Berlin Süd-West Behindertenhilfe gGmbH * Einhorn gGmbH * Fokus e.V. * Freundeskreis Integrative Dienste e.V. * Heilpädagogische Ambulanz Berlin e.V. * HVD Humanistischer Verband Deutschland / Berlin * IB-Behindertenhilfe * Independent Living Mitte * Independent Living FKTS JNW gGmbH * Integral e.V. * Lebenshil-fe gGmbH Berlin * Mosaik-WfB gGmbH * Nachbarschaftshaus Urbanstraße e.V. * Perspektive Zehlendorf e.V. * Schwulenberatung Berlin gGmbH * SOS-Berufsausbildungszentrum Berlin * Stiftung SPI, GB Soziale Räume & Projekte * Sozialarbeit und Segeln gGmbH * Spastikerhilfe Berlin eG * tandem BQG * Träger gGmbH * USE, Union Sozialer Einrichtungen gGmbH * Verbund für Integrative Angebote Berlin gGmbH * VfJ Werkstätten GmbH / LfB gGmbH / VfJ Berlin e.V. / Vicur GmbH * vista gGmbH * VITA e.V. Berlin * Werkgemeinschaft für Berlin-Brandenburg gGmbH - sozialtherapeutische Werkstätten * ZeitRaum gGmbH



Erklärung mit unterstützenden Betriebsräten zum Ausdrucken (pdf / 26 kb)

Erklärung mit Rückmeldeformular zum Ausdrucken (pdf / 18 kb)



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