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Abgeltung schulischer Aufgaben sowie Ausstattung der Schulen mit Funktionsstellen
LDV-Beschluss Nr. 7 vom 20./21.04.2010

Die GEW BERLIN setzt sich dafür ein, dass alle Lehrkräfte an den Berliner Schulen für von ihnen zu erledigende Aufgaben, die nicht unmittelbar der Vor- und Nachbereitung des eigenen Unterrichts dienen, eine Abgeltung erhalten.

Diese Abgeltung kann entweder in Form einer Ermäßigung für die zu erteilenden Pflichtstunden oder unter Gewährung einer monatlichen Zulage erfolgen.

Davon ausgenommen sind folgende Funktionen:
Schulleiter/in; stellvertretende/r Schulleiter/in; Abteilungsleiter/in; Koordinatorinnen/Koordinatoren für die Ober- , Mittel oder Grundstufe.
Diese Funktionen sollen wie bisher mit einem Beförderungsamt bzw. einer Höhergruppierung verbunden sein.

Grundlage für die Höhe der Abgeltung ist der mit der Aufgabe verbundene Zeitaufwand.

Die Senatsbildungsverwaltung wird aufgefordert, mit der GEW BERLIN Grundsätze zu folgenden Inhalten zu vereinbaren:

  • Höhe des schulischen Kontingents (Ermäßigungsstunden und Geld)
  • Einordnungssystematik über die Anzahl der Ermäßigungsstunden bzw. die Höhe der Zulage für die abzugeltenden Aufgaben
  • Auswahlverfahren für die Aufgabenvergabe
  • Dauer der Aufgabenwahrnehmung 


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