GEW Berlin
GEW BERLIN
Home  
Aktuelles  
Adressen  
Downloads  
GEW-Zeugnis  
Informationen  
Inhalt  
Lehrproben  
Mitgliederportal  
Mitglied werden  
Seminare  
Service  
Themen  
Veranstaltungen  
Zeitschrift (blz)  
Impr./Kontakt  
Stellungnahme zum neuen Funktionsstellenmodell der Senatsverwaltung aus Sicht der FG Gymnasien
Ausraubung der Gymnasien!
Letzte Aktualisierung: 05.07.2010
verantwortliche/r Autor/in: Wolfgang Harnischfeger

Grundsätzlich: Die kostenneutrale Ausstattung der ISS mit Funktionsstellen ist nicht prinzipiell zu beanstanden, weil es keinen Sinn ergäbe, dafür Mittel für Neueinstellungen oder aus dem Sachbereich zu nehmen und weil eine Aufstockung der Gelder für Schule aus der Gesamtfinanzlage Berlins heraus unrealistisch erscheint.
  • Dass dabei die OSZ vollständig unangetastet bleiben, ist nicht  sachgerecht. Die OSZ müssen ebenso Stellen abgeben wie das Gymnasium, um Nachbesserungen möglich zu machen.
  • Die Unterscheidung in große und kleine Schulen, die über die Stellenausstattung entscheidet, ist entweder willkürlich gesetzt oder mit der Absicht, Privilegien für große Sekundarschulen und grundständige Gymnasien zu schaffen. Nach Wegfall des 13.Jahrgangs ab dem Schuljahr 2012/13 werden nur noch Gymnasien mit fünften und sechsten Klassen die Zahl von 850 Schülern erreichen. Die Schulen, die am weitesten von der Senatslinie entfernt sind, werden also von den Stellenkürzungen nicht betroffen sein. Die Geschäfte zwischen dem Bildungssenator und dem Oberstudiendirektorenverband zahlen sich aus, was letzterer in einem Brief an seine Mitglieder offen zugibt.
  • Dies hat zur Folge, dass insbesondere vierzügige Gymnasien zur Stellenabgabe herangezogen werden, die bisher als große Schulen galten. Keine vierzügige Schule wird künftig mit sechs Jahrgängen 850 Schüler erreichen. Es wäre auch nicht sinnvoll, wenn diese Schulen daraus den Schluss zögen, künftig weitere Klassen aufzumachen, weil sie sehr oft unter Raumnot leiden und lange auf eine Entspannung in diesem Bereich gewartet haben, was dann wieder zunichte gemacht würde. Außerdem kann eine starke Konzentration an einzelnen Standorten bildungspolitisch nicht erwünscht sein, wenn anderswo Räume leerstehen und Ressourcen nicht genutzt werden.
  • Schulen ohne Gymnasiale Oberstufe werden als groß definiert bei mehr als 450 Schülern, Schulen mit gymnasialer Oberstufe sind künftig groß bei mehr als 850 Schülern (Seite 1des Papiers). Das bedeutet für Gymnasien und Gesamtschulen mit GO, dass sie in zwei bzw. drei Jahrgängen 400 Schüler versammelt haben müssen, um als groß zu gelten und damit ihre bisherige Ausstattung zu sichern, eine Zahl, die die Gymnasien für die künftigen Klassen 11 und 12 in keinem einzigen Fall erreichen werden und die bisherigen Gesamtschulen selbst bei drei Jahrgängen in der Oberstufe nur im Ausnahmefall.
  • Daran hängt jedoch die Frage, ob eine Schule einen Pädagogischen Koordinator oder zwei haben wird. Für diese Funktionsstellen stellt jedoch nicht die Gesamtgröße, sondern die Anzahl der Schüler in der Gymnasialen Oberstufe die einzig sinnvolle Bezugsgröße dar, weil hier das Hauptbetätigungsfeld liegt. In Tabelle 2 wird die Zahl von 200 Schülern in der GO zugrunde gelegt, was viele Gymnasien immer noch den zweiten PäKo kosten wird, aber nicht mehr so völlig überzogen scheint wie 400 Schüler.
  • Wer den Gymnasien den zweiten Päko wegnimmt, muss wissen, dass er damit einer wirkungsvollen Schullaufbahnberatung die Grundlage entzieht. Ein einziger Päko ist mit der Organisation des Abiturs vollständig ausgelastet, da bleibt keine Zeit mehr für anderes. Nur eine zweite Lehrkraft mit zeitlichen und fachlichen Kapazitäten ist in der Lage, die Schülerinnen und Schüler bei der Wahl ihrer Wahlpflichtfächer und der Kursbelegung und darüber hinaus in allen persönlichen Angelegenheiten, die sich schulisch auswirken, angemessen zu beraten. Den Schülern wird durch diese Streichung sehr oft ihre Vertrauensperson entzogen, und das zu einem Zeitpunkt, zu dem sie durch den Wegfall der 11. Klassen und durch die Verdichtung in der Mittelstufe mehr denn je Unterstützung brauchen, weil sie künftig in jüngeren Jahren folgenreiche Entscheidungen treffen müssen. Dies wird die Schulen wieder ein Stück seelenloser machen.
  • Es wird als Entgegnung der Verweis auf die sechs nicht fest gebundenen Stunden kommen, die die Schulleitung als Kompensation an diesen Bereich vergeben könnte. Zum einen spricht selbst das Senatspapier in diesem Zusammenhang von einem Ausgleich für „zeitlich befristete Aufgaben“, während Schulberatung eine Daueraufgabe darstellt,  zum anderen wird dann die an sich sinnvolle Möglichkeit, im Profil der Schule Akzente setzen zu können, die nicht auf freiwillige  Mehrarbeit angewiesen sind, wieder kassiert, bevor sie wirksam werden kann. Die sechs Stunden werden zur Unterrichtsentwicklung gebraucht, und da sind sie auch sinnvoll eingesetzt.
  • Bis auf wenige Ausnahmen werden alle Gymnasien drei A15-Stellen verlieren. Das kann hingenommen werden, wenn die Fachbereiche überwiegend von nach A14 besoldeten Lehrkräften geleitet werden. Für die Gymnasien stimmt die Aussage des Papiers, es gäbe dann bessere Aufstiegsmöglichkeiten für Lehrkräfte, nicht. Dass damit die Attraktivität des gesamten Berufsstandes geschwächt wird, ist eine Folge, die die heutigen Bildungspolitiker nicht sehen. Diese Abwertung des Lehrberufs, die durch andere Maßnahmen schon längst eingeleitet ist, wird die fähigsten Studenten in andere Berufsfelder lenken, keine gute Entwicklung.
  • Das Papier trifft keine Aussagen über Zeiträume der Umsetzung. Will man biologische Lösungen abwarten, läuft dies an Gymnasien für Jahre auf eine Beförderungssperre hinaus, was sich sehr ungünstig auf die Motivation eines Lehrernachwuchses auswirken wird, der sich jetzt schon benachteiligt fühlt.
  • Was sich hinter der Aussage auf Seite 2 unten verbirgt, „die Gegenfinanzierung werde im Wesentlichen aus den Maßnahmen des Profilbedarfs I (Stundenzuweisung für bestimmte Einzelmaßnahmen)“ finanziert, bleibt unklar. Maßnahmen zur Verbesserung des Unterrichts dürfen davon auf keinen Fall betroffen sein.
  • Für die Gymnasien bedeuten die Veränderung eine Schwächung im Bereich der Beratung der Schülerinnen und Schüler und der Motivation der Lehrkräfte. Man kann diesen Schulzweig aus ideologischen Gründen weiter ausbluten lassen und in Kauf nehmen, dass sich für die Hälfte eines Schülerjahrgangs die Bedingungen stetig verschlechtern, siehe Losverfahren, 32er Frequenzen, Verdichtung des Stoffs in der Mittelstufe, Erhöhung des Leistungsdrucks infolge der Verkürzung der Schulzeit um ein Jahr, aber man sollte sich dann nicht wundern, wenn man solche niederschmetternden nationalen Vergleichsergebnisse bekommt wie in diesen Tagen.
  • Eine Maßnahme verdient Anerkennung: Die Koppelung der Anrechnungsstunden für Stellvertreter an die Schülerzahl, wobei es gibt keinen nachvollziehbaren Grund für die Übergehung der Grundschulen gibt.

Drei Minimalforderungen ergeben sich zwingend:

  1. Die Bezugsgröße für große Schulen muss wie bisher mit Vierzügigkeit  erfüllbar sein, also muss sie bei 750 Schülern liegen.
  2. Die Bezugsgröße für den zweiten Pädagogischen Koordinator muss an der Oberstufe, ab 200 Schüler, festgemacht werden. Alternativ müssen die Gymnasien ebenso wie die ISS einen Mittelstufenkoordinator mit A15-Besoldung erhalten, zusätzlich zu den drei A15-Fachbreichleitungen, die für die Profilbildung der Schulen gebraucht werden.
  3. Dauerbedarf darf nicht über die sechs zeitlich befristeten Anrechnungsstunden für Sonderaufgaben abgedeckt werden, weil dann das Wenige, was den Schulen an Eigensteuerung und Flexibilisierung bleibt, wieder zurückgenommen wird.



zurück nach oben
Login
Registrieren
Hilfe
Beitragsquittung für 2011 ausdrucken
Mitmachen: Projekte
Arbeitszeit / Arbeitsbelastung
BerufsanfängerInnen
Berufsorientierung
Bildungsfinanzierung / Kürzungen im Bildungsbereich
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) / Zweitsprachförderung
Einstellung in den Berliner Schuldienst
Ferientermine (->)
Gemeinschaftsschule
Geschlechtergerechte Bildung
Grundschule
Gymnasium / Gymnasiale Oberstufe
Hauptschule
Homosexualität in der Schule
Inklusion / Integration
Jahrgangsübergreifendes Lernen (JüL)
Lehrerausbildung
Leistungsvergleiche (PISA...)
Migrationshintergrund: Beratung/Unterstützung von Eltern und SchülerInnen
Organisationsrichtlinien/ Zumessungsvorschriften
Rahmenlehrpläne
Schulanfangsphase
Schule im sozialen Brennpunkt
Schulgesetz
Schulleitung
Schulpsychologischer Dienst
Schulrecht
Schulsozialarbeit
Schulstruktur in Berlin
Sekundarschule
Sekundarstufe I
Sonderpädagogische Förderung
Unterrichtsentwürfe
Zeugnisprogramm

Broschürenverzeichnis (zum Bestellen)
Downloads
Informationen (Überblicksseite)
Ahornstraße 5
10787 Berlin-Schöneberg

Tel.: 030/21 99 93 - 0
Fax: 030/21 99 93 - 50
Email: info@gew-berlin.de

Kontakt

Unsere Öffnungszeiten:

Mo., Di., Do.: 9 - 16 Uhr

Mi.:

9 - 17 Uhr
Fr.: 9 - 15 Uhr


Unsere ReferentInnen erreichen Sie telefonisch ab 13:00 Uhr.
So erreichen Sie uns persönlich:

U-Bahn:
Nollendorfplatz (U1, U2, U3, U4)
Bus: M19, 187
Stadtplanausschnitt (-> link)
Die Mitarbeiter der GEW BERLIN nach Alphabet
Wir über uns
Kalender 2011/2012 bestellen
Service und Beratung
Ich möchte Mitglied werden
Mitglieder werben Mitglieder
Markt / Kleinanzeigen
Zeugnisprogramm