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Erfolg für die GEW: Gehaltskürzung im Lehramt L2 mit Masterabschluss wird zurück genommen
Letzte Aktualisierung: 10.06.2011
verantworliche/r Autor/in: Matthias Jähne
Ansprechpartner/in bei Rückfragen: wissenschaft@gew-berlin.de; Tel. 030-219993-59

Die Lehrer/innen mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern (L 2) werden endlich auch mit dem neuen Masterabschluss das gleiche Gehalt bekommen wie die mit dem bisherigen Ersten Staatsexamen.

Das Abgeordnetenhaus hat am 9. Juni 2011 beschlossen, alle L 2 – Lehrer/innen ausnahmslos in die Besoldungsgruppe A 13 einzustufen, was für die angestellten Lehrer/innen die Entgeltgruppe 13 bedeutet. Davon profitieren auch die Referendarinnen und Referendare. Die Regelung wird im „Berliner Besoldungsneuregelungsgesetz“ verankert, das zum 1. August 2011 in Kraft treten soll.

Die GEW BERIN fordert die Senatsbildungsverwaltung auf, allen bereits von der Kürzung betroffenen Kolleginnen und Kollegen rückwirkend die höhere Vergütung bzw. die höheren Referendariatsbezüge nachzuzahlen. Siehe dazu auch die GEW-Presseerklärung vom 10. Juni 2011. Die anhängigen Verfahren werden erst zurück gezogen, wenn die betroffenen KollegInnen das schriflich von der Verwaltung mitgeteilt bekommen. 

Die Senatsverwaltung hatte die Herabstufung der Lehrer/innen mit zwei Fächern und Masterabschluss Anfang 2010 damit begründet, dass in einer Fußnote zur Bundesbesoldungsordnung nur die L 2- Lehrer/innen nach A 13 bezahlt werden dürften, deren Ausbildung vor 1973 geregelt war. Das hat bei den neu eingestellten Lehrerinnen und Lehrern mit L 2-Lehramt nur wegen des Masterabschlusses zu monatlichen Einbußen von 400 Euro gegenüber denen mit dem "alten" Ersten Staatsexamensabschluss geführt.

Die GEW BERLIN hatte in den letzten Monaten in unzähligen Gesprächen mit den Fraktionen im Abgeordnetenhaus auf diese Ungleichbehandlung gegenüber den Lehrkräften aus den früheren Staatsexamensstudiengängen hingewiesen. Zahlreiche Klagen wurden anhängig gemacht.





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