1. Platzvergabe
Die GEW BERLIN lässt in ausgewählten Seminaren neben ihren Mitgliedern auch Nichtmitglieder zu. Sie behält sich jedoch vor, ihre Mitglieder bei der Platzvergabe bevorzugt zu berücksichtigen.
2. Kostenbeitrag
Für die Teilnahme an einigen Seminaren erhebt die GEW BERLIN einen Beitrag zur Deckung der Kosten. Dieser kann für GEW-Mitglieder ermäßigt sein oder ganz entfallen. Tritt ein Nichtmitglied bis zum Seminarbeginn in die GEW ein, so wird ihm der Beitrag für Mitglieder berechnet, zuviel gezahlte Beträge werden erstattet. Die jeweiligen Teilnahmegebühren werden im Seminarprogramm veröffentlicht.
2a. Abbuchung (Verfahren bei "S"- und "C"-Seminaren)
Die Teilnahmegebühr wird ca. eine Woche vor dem ersten Seminartag vom Konto des/der TeilnehmerIn abgebucht. Kann die Lastschrift aus Gründen, die die GEW BERLIN nicht zu verantworten hat, nicht vollzogen werden oder wird eine Lastschrift ungerechtfertigt zurückgezogen, so hat der/die TeilnehmerIn die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.
2b. Verfahren bei BR- Schulungen ("-B-")
Die Teilnahmegebühr wird dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt.
2c. Verfahren bei PR-Schulungen ("-P-")
Die Teilnahmegebühr wird dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt, sofern der/die TeilnehmerIn seinen/ihren Anspruch auf Kostenerstattung an die GEW BERLIN abtritt.
3. Anmeldung, Datenspeicherung
Bei der Anmeldung werden folgende Daten des/der TeilnehmerIn erhoben: Name, Privatadresse, bei kostenpflichtigen Seminaren die Bankverbindung. Für das Online-Anmeldeverfahren wird außerdem die E-Mail-Adresse erhoben. Diese Daten werden elektronisch gespeichert. Mit der Anmeldung zum Seminar erklärt sich der/die TeilnehmerIn mit der elektronischen Datenverarbeitung und –speicherung einverstanden.
4. Bestätigung der Anmeldung
Nach der Online-Anmeldung erfolgt eine automatische schriftliche Mitteilung über den Eingang der Seminaranmeldung per E-Mail. Der Versand der Teilnahmebestätigung und der Teilnahmeunterlagen (Arbeitsplan/Programm usw.) oder einer eventuellen Absage (z.B. wegen Überbuchung) erfolgt per Post zu einem späteren Zeitpunkt.
5. Rücktritt
Der Rücktritt von einer Seminaranmeldung ist bis zum 28. Kalendertag vor dem ersten Seminartag kostenlos möglich.
Bis zum 14. Kalendertag vor dem Seminarbeginn ist ein Rücktritt gegen Zahlung einer Stornogebühr von 50% der vorgesehenen Teilnahmegebühr möglich.
Bei einem Rücktritt nach dem 14. Kalendertag vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen erhebt die GEW BERLIN die vollständige Teilnahmegebühr.
5a. Rücktrittsrecht gemäß § 312d BGB
Der/die TeilnehmerIn hat das Recht, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung kostenfrei von dieser zurückzutreten, sofern die Anmeldung auf telefonischem oder elektronischem Wege erfolgte.
Erfolgt die Anmeldung weniger als 14 Tage vor dem Seminartermin, verkürzt sich diese Frist entsprechend.
6. Rücktritt aus besonderen Gründen
Die GEW BERLIN verzichtet nach Absprache auf die Zahlung von Stornogebühren bzw. erstattet bereits eingezogene Teilnahmegebühren, wenn der/die TeilnehmerIn nachweislich erkrankt oder aus anderen unvorhersehbaren Notfällen verhindert war.
7. Verlegung, Verschiebung, Ausfall von Seminaren
Die GEW BERLIN behält sich vor, Seminare auch kurzfristig abzusagen, den Seminarort zu ändern oder den Seminartermin zu verschieben. Für den Fall einer Terminverschiebung steht den TeilnehmerInnen in den ersten 14 Tagen nach Bekanntgabe des neuen Termins ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall sowie bei Ausfall eines Seminars erstattet. Für den/die TeilnehmerIn entstehen darüber hinaus keine Ansprüche an die GEW BERLIN.
8. Versicherungsschutz
Die Anfahrt zu und die Teilnahme an den Seminaren der GEW BERLIN erfolgt auf eigenes Risiko. Die GEW BERLIN haftet nicht bei Unfällen oder für Diebstähle.
9. Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung zu einem Seminar der GEW BERLIN akzeptiert der/die TeilnehmerIn diese Teilnahmebedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hinweis: Auf Antrag gewährt die GEW BERLIN für ihre Mitglieder einen Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten. Die genauen Bedingungen kannst du bei der Gewerkschaftlichen Bildungsarbeit erfragen.