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Letzte Aktualisierung: 24.11.2011
Ansprechpartner/in bei Rückfragen: Holger Dehring
Die Koalition aus SPD und CDU hat sich dafür entschieden, Berliner Lehrer/innen nicht mehr zu verbeamten. Auf der Pressekonferenz zum Inhalt der Koalitionsvereinbarung haben SPD und CDU erklärt, dass bei einer Wiedereinführung der Verbeamtung eine „Gerechtigkeitslücke“ entstehen würde und deshalb auf die Verbeamtung verzichtet wird. Außerdem sei es auch in den vergangenen Jahren gelungen, die erforderlichen Neueinstellungen zu realisieren. Wir wissen nicht, was die Parteien dazu gebracht hat, so zu entscheiden. Wir sind aber darüber erleichtert, dass nicht neue Probleme aufgemacht werden.
In der GEW BERLIN war es umstritten, ob das Land Berlin wieder zur Verbeamtung der Lehrer/innen zurückkehren soll. Ausgiebig wurde dieses Thema auf der Landesdelegiertenversammlung am 8./9. November 2011 beraten. Die Delegierten haben mit großer Mehrheit beschlossen, dass die GEW BERLIN keine fordernde Position zur Wiedereinführung der Verbeamtung einnimmt. Wesentlich für diesen Beschluss waren folgende Argumente:
- Der Berliner Senat, nicht die GEW BERLIN, entscheidet darüber, ob Lehrer/innen verbeamtet werden.
Schon vor dem Jahr 2003 hat die Berliner SPD mehrfach die Verbeamtung von Lehrer/innen ausgesetzt. Immer dann, wenn ein „Überhang“ an Lehrer/innen vorhanden war, hatten sich innerhalb der SPD diejenigen durchgesetzt, die sich gegen eine Verbeamtung ausgesprochen haben. Seit dem Jahr 2003 hält diese Periode an, wobei sich jetzt die Argumentation hinsichtlich des Bedarfs umkehrt. Die GEW BERLIN setzt sich für eine kontinuierliche Personalausstattung basierend auf einem verlässlichen Beschäftigungsverhältnis ein. Es darf nicht vom Bedarf abhängig gemacht werden, in welchem Statusverhältnis Lehrer/innen beschäftigt werden.
- Es gibt mindestens 3200 Lehrer/innen, die nicht verbeamtet werden können.
Sowohl in den berufsbildenden Schulen als auch an den so genannten Förderzentren gibt es ca. 600 Lehrer/innen, die wegen ihrer Tätigkeit (Lehrer/in für Fachpraxis, Pädagogische Unterrichtshilfen) grundsätzlich nicht für eine Verbeamtung vorgesehen sind, da es in Berlin (in anderen Bundesländern sieht das anders aus) dafür keine Laufbahnen gibt. Hinzu kommen 1200 Lehrer/innen, die keine „vollständige“ Ausbildung entsprechend der Berliner laufbahnrechtlichen Regelungen haben, z.B. wegen der Nichtanerkennung der Abschlüsse aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland. Daneben gibt es ca. 1400 angestellte Lehrer/innen, die zwar die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung besitzen, aber die Höchstaltersgrenze von 50 Jahren überschritten haben. Was würde mit diesen Beschäftigten passieren, wenn die Verbeamtung wieder eingeführt wird?
- Die Einführung der Personalkostenbudgetierung hat eine „neue“ Beschäftigtengruppe hervorgebracht.
Mit der Einführung der Personalkostenbudgetierung hat der Berliner Senat mehr als 600 befristete Beschäftigungsverhältnisse geschaffen. Die GEW BERLIN ist dafür, die Personalkostenbudgetierung abzuschaffen, denn für wen ist so ein Vertragsverhältnis interessant? Viele Schulen haben aber ein großes Interesse daran. Somit werden immer mehr Lehrer/innen im Berliner Schuldienst tätig sein, die keine laufbahnrechtlichen Voraussetzungen besitzen.
- Das Laufbahn-/Besoldungsrecht stellt ein „ungerechtes“ System dar.
In Berlin gibt es verschiedene Laufbahnen, die jeweils zu unterschiedlichen Besoldungen bzw. Beförderungsmöglichkeiten führen, auch wenn die gleiche Tätigkeit vorliegt. An den Berliner Grundschulen sind Lehrer/innen aus den hergebrachten Laufbahnen (Lehrer/in 1 Wahlfach [A12], Lehrer/in 2 Wahlfächer [A 13], Lehrer/in an Sonderschulen [A 13 + Zulage]) und den so genannten Ost-Laufbahnen [A 12, A 13]) tätig. Die Besoldung variiert zwischen A 12 und A 13 + Zulage, eine Beförderungsmöglichkeit ist für Lehrer/innen mit einer Ost-Laufbahn teilweise ausgeschlossen. Diese Ungerechtigkeit setzt sich besonders in den Sekundarschulen fort und findet sich auch in den Gymnasien.
- Die Arbeitszeit wurde für keine andere Berufsgruppe durch den Gesetzgeber so erhöht, wie bei Lehrer/innen.
Seit dem Jahr 1990 wurde die Pflichtstundenzahl der Lehrer/innen in wesentlich größerem Umfang erhöht als die Wochenarbeitszeit für die anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Weitere ausführliche Erläuterungen findet man auf der Homepage der GEW BERLIN.
- Die GEW BERLIN vertritt nicht nur Lehrer/innen.
Die GEW BERLIN hat sich in der Zwischenzeit zu einer Gewerkschaft entwickelt, in der etwa die Hälfte der Mitglieder Lehrer/innen sind. Damit verbunden ist insgesamt eine andere Sichtweise auf die Einkommens- und Arbeitsbedingungen. Insbesondere die Beschäftigten des sozialpädagogischen Bereichs, z.B. Erzieher/innen in den Grundschulen, haben kein Verständnis dafür, dass es eine Gruppe von Beschäftigten gibt, für die die GEW BERLIN „Privilegien“ erkämpfen soll. Als „Privilegien“ werden dabei die besondere Behandlung von Beamten hinsichtlich der Bezahlung bei Erkrankung und auch die Nichteinbeziehung der Beamten in die Sozialversicherungssysteme gesehen. Aber gerade diese beiden Besonderheiten und die Aussicht auf eine „hohe“ Pension scheinen das Beamtenverhältnis attraktiv zu machen. Zu letzterem ist zu sagen, dass bei gleichen Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst durch die Zusatzversorgung für Angestellte kaum ein Unterschied bei der Altersversorgung zwischen RentnerInnen und PensionärInnen besteht.
- Die GEW strebt Arbeits- und Einkommensbedingungen der Lehrer/innen an, die – wie auch bei anderen Beschäftigtengruppen – in einem Tarifvertrag geregelt werden.
Die Anbindung der Regelungen für die Angestellten an die Beamten stellt aus Sicht der GEW ein großes Hindernis dar. Deshalb hat die GEW in den Tarifverhandlungen auf Bundesebene eine eigenständige Eingruppierung für Lehrer/innen gefordert. Die Arbeitgeber – gleichzeitig Gesetzgeber – haben das mit allen Mitteln verhindert. Ziel der GEW bleibt es jedoch weiterhin.
- Die GEW ist eine Gewerkschaft im DGB.
Die im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften treten für eine Stärkung der Sozialversicherungssysteme ein. Wir kritisieren, dass ein Arbeitgeber für sich das Recht herausnimmt, für einen Großteil seiner Beschäftigten keine Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Als Gewerkschaft können wir das nicht unterstützen. Dafür kann auch nicht die Solidarität der Mehrheit der Mitglieder der GEW eingefordert werden, für die eine Verbeamtung nie zur Debatte steht. Der individuelle Wunsch nach größtmöglicher Sicherheit – das ist zz. zweifellos insgesamt betrachtet der Beamtenstatus – ist völlig legitim. Trotzdem kann es nicht Ziel einer Gewerkschaft sein, dass ihren Mitgliedern elementare Arbeitnehmerrechte, die sie als Angestellte haben, genommen werden.
Gerade jetzt, nach der Festlegung des Berliner Senats, Lehrer/innen nicht zu verbeamten, werden sich – insbesonde-re – junge Lehrer/innen die Frage stellen, macht es Sinn sich in der GEW BERLIN zu engagieren. Wir hoffen, dass diese Frage im Sinn einer Gewerkschaftsmitgliedschaft entschieden wird. Ohne eine deutliche Positionierung wird es nicht möglich sein, gemeinsam die Forderungen zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen für Lehrer/innen durchzusetzen.
Brief an die angestellten Lehrkräfte in der GEW BERLIN (pdf / 110 kb)
Beschluss der LDV vom 09.11.2011 (pdf / 12 kb)
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