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Worauf muss ich bei der Bewerbung achten? |
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Ausführliche Hinweise gibt es von der Senatsverwaltung mit den Bewerbungsunterlagen. Wichtig ist, dass bis zum Bewerbungsschluss alle für die Auswahl relevanten Angaben gemacht werden, also z.B. Kinderzahl, Verlängerung des Studiums wegen Krankheit, Schwerbehinderung, Alg II-Bezug, Zeiten hauptberuflicher Unterrichtstätigkeiten (VertretungslehrerIn)... Wenn es mehr BewerberInnen als freie Plätze gibt, womit in vielen Fällen zu rechnen ist, findet eine Auswahl statt. Dabei kommt es auf drei Felder an:
- Eignung
- Wartezeit
- Soziale Kriterien
Mit Wirkung vom 1. April 2009 wurde in § 11 a Lehrerbildungsgesetz eine zusätzliche Vorabquote von 10% für BewerberInnen mit sog. Mangelfächern eingeführt. Diese werden jeweils bei der Auswahl nach Eignung, Wartezeit und Härtekriterien vorab vergeben (also nicht nur nach Note bzw. Eignung). Die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung durch die Verwaltung ist permanent Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Das gesamte Auswahlverfahren ist geregelt in der sog. „Zulassungs-Verordnung“. Diese wird euch auch mit den Bewerbungsunterlagen zugeschickt. Die Verordnung ist mit Wirkung vom 20. Dezember 2009 erneut geändert worden. Dabei gibt es eine Reihe wichtiger Neuerungen. Mehr dazu findet ihr hier.
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Einstellung ins Referendariat
Informationen zu den Bewerbungs- und Einstellungsterminen für das Referendariat sowie die entsprechenden Adressen bei der Senatsverwaltung.
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Wann werde ich eingestellt?
Die nächsten Einstellungstermine (Vereidigung zu Beamten auf Widerruf) sind am 1. Februar 2012 (wurde um einen Tag verschoben!) und am 30. Juli 2012.
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Ich habe den neuen Lehramts-Masterabschluss. Was muss ich beachten?
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Kann ich mein Zeugnis nachreichen?
Ja – aber...
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Geld im Referendariat und viele rechtliche Tipps
Alle Fragen rund ums Geld im Referendariat: "Anwärterbezüge", Steuern, Sozialversicherung, Mutterschutz, Elternzeit...
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Wie bewerbe ich mich?
Einfach Bewerbungsunterlagen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Berlin anfordern...
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Habe ich als "auswärtige" BewerberIn schlechtere Chancen?
Nein. Alle Bewerber/innen haben die gleichen Chancen. „Landeskinderquoten“ o.Ä. gibt es nicht!
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Worauf muss ich bei der Bewerbung achten?
Seit April 2009 gibt es eine neue Vorabquote von 10% für Bedarfsfächer.
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Wie erfolgt die Auswahl?
Hier ist die Note des Ersten Staatsexamens (oder gleichgestellter Abschluss) ausschlaggebend. Darüber hinaus können Wartezeit und Härtekriterien eine Rolle spielen.
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Wann bekomme ich Bescheid von der Senatsverwaltung?
Es gibt keine Vorschriften, wann die BewerberInnen informiert werden müssen...
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Wenn ich zunächst eine Absage erhalte
Da erfahrungsgemäß immer zahlreiche BewerberInnen ihren Platz nicht annehmen, besteht die Chance, im sog. „Nachrückverfahren“ einen Platz zu bekommen.
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Wenn ich eine Zusage erhalte
Dann muss innerhalb einer Frist von etwa 10 Tagen an die Senatsverwaltung zurück gemeldet werden, ob dieser Platz angenommen wird. Achtung: Es drohen gravierende Nachteile, wenn diese Frist versäumt wird!!
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Kann ich mir mein Seminar und die Schule aussuchen?
Grundsätzlich nicht, aber...
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Hilfe - ich bin schwanger; Kann ich Elternzeit nehmen?
Schwangerschaft und Elternzeit sind keine Hindernisse für eine Einstellung. Das hat die GEW über Jahre erfolgreich durchgesetzt.
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Ich arbeite schon länger. Soll ich mich vor dem Referendariat arbeitslos melden?
Ja - unbedingt, wenn man bereits mind. 12 Monate innerhalb der letzten zwei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt war.
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