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Worauf muss ich bei der Bewerbung achten?
Ausführliche Hinweise gibt es von der Senatsverwaltung mit den Bewerbungsunterlagen. Wichtig ist, dass bis zum Bewerbungsschluss alle für die Auswahl relevanten Angaben gemacht werden, also z.B. Kinderzahl, Verlängerung des Studiums wegen Krankheit, Schwerbehinderung, Alg II-Bezug, Zeiten hauptberuflicher Unterrichtstätigkeiten (VertretungslehrerIn)... Wenn es mehr BewerberInnen als freie Plätze gibt, womit in vielen Fällen zu rechnen ist, findet eine Auswahl statt. Dabei kommt es auf drei Felder an:
  • Eignung
  • Wartezeit
  • Soziale Kriterien

Mit Wirkung vom 1. April 2009 wurde in § 11 a Lehrerbildungsgesetz eine zusätzliche Vorabquote von 10% für BewerberInnen mit sog. Mangelfächern eingeführt. Diese werden jeweils bei der Auswahl nach Eignung, Wartezeit und Härtekriterien vorab vergeben (also nicht nur nach Note bzw. Eignung). Die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung durch die Verwaltung ist permanent Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.
Das gesamte Auswahlverfahren ist geregelt in der sog. „Zulassungs-Verordnung“. Diese wird euch auch mit den Bewerbungsunterlagen zugeschickt. Die Verordnung ist mit Wirkung vom 20. Dezember 2009 erneut geändert worden. Dabei gibt es eine Reihe wichtiger Neuerungen. Mehr dazu findet ihr hier.

 

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