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Nr. 06 / 2012 | Mittwoch, 22. Februar 2012
GEW BERLIN unterstützt Klagen gegen die Abstrafung streikender Lehrer/innen
Die GEW BERLIN hatte alle – insbesondere die verbeamteten - Lehrkräfte des Landes Berlin im Rahmen einer Kampagne zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen für den 5. April 2011 unter dem Motto „fünf vor zwölf“ zur Teilnahme an einer Protestkundgebung mit anschließender Demonstration innerhalb der Unterrichtszeit aufgerufen. Im Vorfeld wurde der Berliner Senat von der GEW BERLIN aufgefordert, für die angestellten Lehrkräfte Tarifverhandlungen aufzunehmen, um alternsgerechte Arbeitsbedingungen und Eingruppierungsregelungen zu vereinbaren. Diese bestimmen maßgeblich die Bezahlungshöhe. Das lehnte der Berliner Senat mehrfach ab. Daraufhin bezog die GEW BERLIN die angestellten Lehrer/innen in den Protesttag mit ein und rief zur Teilnahme im Rahmen eines Warnstreiks auf. An dieser Aktion nahmen ca. 6.000 Lehrer/innen teil.

Die Senatsbildungsverwaltung teilte den teilnehmenden angestellten Lehrkräften mit, dass sie gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen und im Wiederholungsfall mit weitergehenden Konsequenzen zu rechnen hätten. Lehrkräfte, die die Tätigkeit einer Funktionsstelle wahrnehmen, z.B. Fachleitung/Schulleitung, wurden von der Senatsbildungsverwaltung mit einer Abmahnung diszipliniert.

Der Vorsitzende der GEW BERLIN Hartmut Schurig: „Das Land Berlin hat mit diesen Disziplinierungen massiv in das Streikrecht von Arbeitnehmer/innen eingegriffen. Wenn, wie Professor Battis darlegt, der Arbeitskampf rechtens war, dann waren die Disziplinierungsmaßnahmen gegen Angestellte unrecht.  Wir werden unsere Mitglieder vor Gericht unterstützen und rechtskonformes Handeln der Senatsverwaltung durchsetzen.“


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