| Die Zeiten der Lernmittelfreiheit in Berlin sind passé! Man kann ihnen nachtrauern, aber z.Z. nicht erfolgreich für sie kämpfen. Wohl aber für ein Modell, das für Eltern (und den Senat!) erheblich kostengünstiger und für die Schulen praktikabel ist!
Ende Mai 2003 beschloss das Abgeordnetenhaus, Eltern müssten Lernmittel (gemeint sind nur Druckschriften!) bis zu einem Höchstsatz von 100 Euro selbst kaufen. Für Empfänger von Sozialhilfe, Wohngeld etc. beschafft die Schule die Bücher und leiht sie aus. Das Bezirksamt stellt der Schule hierfür das Geld zur Verfügung.
So die Neuregelung: So einfach, so schlecht! Denn die Schulen bekamen ihr Geld nicht! Und generell gegen den Einzelkauf spricht, dass er teuer ist, Bücher verschiedene Auflagen haben und "bildungsfernere" Eltern sich oft nicht kümmern. Vor allem: Lernmittel an innovativen Schulen sind oft gerade keine Bücher. Für diese Lernmittel fehlt aber dann das Geld! Dennoch konnte Schulsenator Klaus Böger stolz der Presse vermelden, es habe kein Chaos an den Schulen gegeben. Da hat er sogar Recht. Das lag aber nur daran, dass die meisten Schulämter, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam nach praktikablen Lösungen suchten, die zwar nicht unbedingt mit der neuen Lernmittelordnung übereinstimmten, dafür aber das Funktionieren von Schule sicherten.
Frühzeitig proklamierte so der Landeselternausschuss ein "Fondsmodell", wonach die Eltern einen Pauschalbetrag beim Förderverein oder der GEV einzahlten und die Lernmittel (nicht nur Bücher!) gemeinsam bestellten. Sie wurden ausgeliehen, verblieben also im Besitz der Schule. Das scheint zu funktionieren, war funktional und für Eltern billiger (z.B. 45 Euro pauschal statt 45 bis 100 Euro an Grundschulen bei Selbstkauf). Bis in die Sommerferien hinein begrüßten auch Senator Böger, Staatssekretär Thomas Härtel und Ex-LSA-Chef Ludger Pieper dieses Verfahren. Dabei wies beispielsweise ich (und sicherlich auch viele andere) bereits im Juni die Senatsbildungsverwaltung darauf hin, dass ein Förderverein durch solche Aktivitäten möglicherweise seine Gemeinnützigkeit verlieren und steuerpflichtig würde. Jetzt warnt auch die Bildungsverwaltung vor den Folgen! Und wenn die GEV bestellt, wie der Landeselternausschuss es will? Da habe ich so meine Bedenken, ob sie als SVG-Gremium kaufmännisch tätig werden, ein Konto eröffnen und vertrauliche Daten erhalten darf.
In diesem Jahr hat es halbwegs geklappt, weil die Schulen "unbürokratisch" mit der Neuregelung umgingen und die Ämter ein Auge zudrückten. Im kommenden Schuljahr werden wir "korrekt" verfahren müssen oder aber wir setzen eine "Fondsregelung" durch, die im Grundsatz ja auch der Landeselternausschuss will. Dafür bin ich. Das könnte so aussehen: Durch Änderung von § 18 Abs. 1 und 2 Schulgesetz von Berlin werden Eltern zur Zahlung eines pauschalen Lernmittel-Nutzungsentgeltes, das nach Schulstufen gestaffelt ist, verpflichtet (z.B. an Grundschulen 45 Euro). Dieses wird an die Schule gezahlt. Für freigestellte Eltern zahlt das Amt. Die Schule bestellt die Bücher und leiht sie aus.
Was dagegen spricht, schrieb Staatssekretär Härtel am 14.7.03 den Tempelhofer-Schöneberger SchulleiterInnen: "Eine ,Nutzungsgebühr', die an die Schulen gezahlt wird, kommt nicht in Betracht, da sie als verpflichtende Geldleistung der Eltern mit Schulgeld gleichzusetzen und damit nicht verfassungskonform wäre." Eine solche Verfassungsnorm gibt es jedoch weder für Berlin noch für Deutschland. Da irrt sein Rechtsamt. Schulgeld- und Lernmittelfreiheit sind nur im Schulgesetz geregelt. Wenn der Senat den Eltern in die Tasche greifen will, dann bitte nicht so tief und in einem für alle praktikablen Verfahren!
von Erhard Laube, Schulleiter der Spreewald-Grundschule/Schöneberg |