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Nr. 11 / 2003: Kopftuchurteil
Osama ante portas? Karlsruhe und die Sünde Evas

Die Säkularität der Bildung ist herzustellen, Freiheit und Emanzipation sind zu gewährleisten.

von Günter Langer, Lehrer am OSZ-Handel

Eine kämpferische Muslima entzweit die deutsche Öffentlichkeit über die Frage, ob sie mit Kopftuch an staatlichen Schulen unterrichten darf. Es wird darüber gestritten, inwiefern sie eine Vorbildfunktion im Sinne fundamentalistischer Glaubensbekenntnisse haben könnte, bzw. wie weit Toleranz gegenüber religiösem Verhalten einer Lehrkraft zu üben wäre.

Fereshta Ludin ist in Afghanistan geboren, in Saudi-Arabien aufgewachsen und inzwischen deutsche Staatsangehörige. Sozialisiert wurde sie also in einem Umfeld, in dem Osama bin Ladin zu Reichtum, Macht und traurigem Ruhm gelangt ist. Ludin und Ladin bekennen sich beide zu einer orthodoxen Auslegung des Koran, beide treten für die Verhüllung der Frauen ein. Während Ludin nichtverhüllte Frauen "nur" für unrein hält, weigert sich Ladin sogar, der eigenen Schwägerin ins Antlitz zu schauen, obwohl das für enge Verwandte vom Koran her ausdrücklich erlaubt ist.

Der Koran will verhindern, dass Männer femininen sexuellen Reizen ausgesetzt werden. Frauen dürfen dagegen Männerreize unbeschadet zur Kenntnis nehmen. Sieht Gott (Allah) in Männern also potentielle Vergewaltiger? Fühlt Osama sich gegenüber seiner Schwägerin unsicher, seine Triebe unter Kontrolle halten zu können? Halten wir fest: Ludin und Ladin haben beide ein Bild des Geschlechterverhältnisses, das nicht etwa den potentiellen Aggressor bändigen, notfalls einsperren will, sondern umgekehrt, beide sind der Auffassung, das potentielle Opfer gehöre verhüllt und aus- bzw. eingesperrt.

Während "unsere" Peacekeepers in Afghanistan dafür sorgen sollen, dass Osama dort keine Frau mehr zwingen kann, die Burqa zu tragen, fordert Ludin von uns die Toleranz, in ihrer Mini-Burqa, dem besonderen Kopftuch, unsere SchülerInnen belehren zu dürfen: "Das Tuch ist einfach ein wichtiger Teil meiner religiösen Identität" (taz 22.9.03). Unterstützt wird sie vom "Verband Bildung und Erziehung" als auch von der "muslimischen Glaubensgemeinschaft", die ihre Prozesskosten trägt, also von zwei eher konservativen Institutionen.

Nachdem Eva im Garten Eden auf die böse Schlange hörte, in die von Gott verbotene Frucht, den Apfel biss und Adam dazu verführte, es ihr gleichzutun, erkannten beide ihre Nacktheit und schämten sich. So auch Ludin: "Wenn ich mich ohne Kopftuch nackt fühle, dann heißt das, es würde meine Würde kosten" (taz). Alle abrahamitischen Religionen sind von der Ursünde Evas geprägt, sie ist der Ausgangspunkt für die untergeordnete Rolle der Frau in den von ihnen geprägten Gesellschaften, denn Gott war erbost über Evas Sündenfall und sprach: "Und dein Verlangen soll nach deinem Manne sein, aber er soll dein Herr sein" (Altes Testament, 1. Buch Moses, Kap. 3/16).

Die frauenfeindlichen Ursprünge und Traditionen der Religionen werden von FundamentalistInnen als von Gott gegeben und als nicht aufhebbar betrachtet. Symbolisiert wird die Weigerung, sich notwendigen Veränderungen anzupassen, durch den Verweis auf die ewige Gültigkeit der heiligen Schriften. Im Falle des Islam ist das besonders einfach, da der Koran von den Gläubigen als unmittelbares Wort Gottes gesehen wird und dort beschriebene Verhaltensnormen als verbindlich behauptet werden. So heißt es in einer "Bescheinigung" vom 11.6.03 der "Islamischen Föderation in Berlin" (Ludins derzeitiger Arbeitgeber), die an muslimische Schülerinnen zur Vorlage an Schulen ausgegeben wird: "Nach dem islamischen Recht ist für die Frau die Bedeckung ihres Körpers und der Haare eine religiöse Pflicht. Diese Bedeckung muss, außer in der im Koran definierten Verwandtschaft, in allen Situationen und in jeder Umgebung getragen werden." Jede Abweichung vom Wortlaut des Koran kann als Sünde ausgelegt werden. Fereshta Ludin stellt sich explizit in diesen Kontext und beweist damit ein totalitäres Weltbild, selbst wenn sie im taz-Interview konzediert, dass man auch Muslima sein könne ohne das Kopftuch zu tragen. Das stimmt, sie vergisst aber hinzuzufügen, dass dies eine Sünde wäre (www.IslamAuskunft.de).

PädagogInnen kennen diese Art der Argumentation. Moslemische Schülerinnen versichern mir zumeist, ja, vom Koran her sei das vorgeschrieben, obwohl sie selbst ihre Haare reizvoll männlichen Blicken aussetzen. Einige stellen in Aussicht, eventuell nach der Heirat ebenfalls zum Tuch greifen zu wollen. In der Diskussion kommt allerdings heraus, dass sie sich in ihrer Religion selbst nicht genau auskennen und sich in spirituellen Fragen auf ihre Familien, Hodschas etc. verlassen. Die verhüllte Kollegin Ludin hätte in vielen meiner Klassen leichtes Spiel, sich als ein autoritäres Exempel zur Nachahmung zu empfehlen.

Der Hinweis einiger MultikulturistInnen auf das Kreuzkettchen, das ggf. auch inkriminiert werden müsste, sticht nicht, denn es mag zwar Religiosität symbolisieren, stellt aber keine wie auch immer geartete Verpflichtung für irgend jemanden dar. Der Islam in fundamentalistischer Auslegung ersetzt Politik, ist antipolitisch in dem Sinne, dass er nur Gottes Anweisungen, also den Koran und die Sunna gelten lässt. Sein Ziel ist die Negierung und letztendliche Abschaffung weltlicher Gesellschaftsinstitutionen, hier ähnlich dem ultraorthodoxen Judentum, um am Ende ein Kalifat, einen Gottesstaat zu errichten. Kollegin Ludin hat nach eigener Aussage keine Probleme mit der freiheitlichen Demokratie. Das ist ihr abzunehmen, denn es berührt sie nicht. Es liegt außerhalb der Umma, außerhalb ihres Glaubensbereichs. Bezeichnenderweise lehnte sie es ab, in einem Interview Stellung zu nehmen zur Gültigkeit der Scharia und zur Frauenunterdrückung unter den Taliban (Emma 3/1997).

Das Bundesverfassungsgericht macht den fast sympathischen Versuch, den Bewegungsspielraum einzelner Beamter zu erweitern, leider aber am falschen Thema. Der eigentliche Sachverhalt wird nicht genügend aufgeklärt. Die RichterInnen sagen zwar, Frau Ludin habe sich als Muslimin identifiziert, fabulieren aber gleichzeitig über "Traditionen" irgendwelcher "Herkunftsländer", um dann zu schlussfolgern, was ihr im Übrigen niemand vorwirft, Frau Ludin wolle keine "Botschaft gegen die Emanzipation der Frau vermitteln" (www.bverfg.de). Das Gericht verkennt damit den Unterschied zwischen subjektivem Wollen und objektivem Handeln. Es akzeptiert damit den religiös gemeinten Unterschied von Mann und Frau wie er aus patriarchalischer Zeit tradiert ist.

Genau dies wirft die unterlegene Fraktion des Gerichts der Mehrheit vor: "Entscheidend ist vielmehr die objektive Wirkung des Symbols". Und: "Das Kopftuch, getragen als kompromisslose Erfüllung eines von der Beschwerdeführerin angenommenen islamischen Verhüllungsgebotes der Frau, steht gegenwärtig für viele Menschen innerhalb und außerhalb der islamischen Religionsgemeinschaft für eine religiös begründete kulturpolitische Aussage, insbesondere das Verhältnis der Geschlechter zueinander betreffend." Die eher konservative Minderheit stützt sich pikanterweise u.a. auf den eher linken pakistanisch-britischen Autor Tariq Ali und führt weiter aus: "Immerhin wurzelt auch nach Meinung wichtiger Kommentatoren des Korans das Gebot der Verhüllung der Frau - unabhängig von der Frage, ob es überhaupt ein striktes Gebot in diese Richtung gibt - in der Notwendigkeit, die Frau in ihrer dem Mann dienenden Rolle zu halten. Diese Unterscheidung zwischen Mann und Frau steht dem Wertebild des Art. 3 Abs. 2 GG fern... Es ist ausreichend, dass die Auffassung, eine Verhüllung der Frauen gewährleiste ihre Unterordnung unter den Mann, offenbar von einer nicht unbedeutenden Zahl der Anhänger islamischen Glaubens vertreten wird und deshalb geeignet ist, Konflikte mit der auch im Grundgesetz deutlich akzentuierten Gleichberechtigung von Mann und Frau hervorzurufen." Der Hinweis auf die von Osama so geliebte Burqa wird nicht vergessen: "Schon ein weiterer Schritt hin zur gänzlichen Verhüllung des Gesichts, der ebenfalls in der islamischen Glaubensgemeinschaft praktiziert wird, könnte aus deutschem Verfassungsverständnis heraus als unvereinbar mit der Würde des Menschen angesehen werden." Die Minderheit sieht in der durch das Urteil verhinderten Einzelfallentscheidung eine "freiheitsverkürzende Wirkung".

In conclusio: Die liberale Mehrheit hätte durchaus ein Urteil fällen können, das einzelne Beamte nicht einschränkt, andererseits aber Einzelfallentscheidungen nicht ausschließt. Das Urteil weist in die falsche Richtung. Das Gericht sitzt einer "falschen Toleranz" auf. Das Diktum von Jürgen Habermas, eine liberale Gesellschaft müsse die "Zumutung fremder Kulturen" aushalten, mag zutreffen, kann aber im konkreten Einzelfall falsch sein.

Skurril mutet in der ganzen Auseinandersetzung an, dass die Landesverfassung Baden-Württembergs die Grund- und Hauptschule als christliche Gemeinschaftsschule definiert (§ 15), in denen "die Kinder auf der Grundlage christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte erzogen werden" und "Zweifelsfragen in der Auslegung des christlichen Charakters in gemeinsamer Beratung zwischen dem Staat, den Religionsgemeinschaften, den Lehrern und den Eltern zu beheben sind" (§ 16), es also in diesem Bundesland noch gar keine säkulare Schule gibt. Wie das mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der strikten Neutralität des Staates in weltanschaulichen Fragen zusammenpasst, darüber schweigen sich beide Karlsruher Fraktionen aus.

Gefordert ist nunmehr die Politik, die Säkularität der Bildung herzustellen, sowie Freiheit und Emanzipation zu gewährleisten.

 

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